Abmahung nach fast drei Monaten?

Hallo,

ich habe heute eine Abmahnung bekommen für einen Vorfall vom 20.12.2000
Damals musste ich an einem Server rumbasteln, woraufhin dieser crashte und komplett neu gemacht werden musste. Kosten: ca. 8.000,-- DM
Ich will jetzt nicht auf die genauen Umstände eingehen, aber ist nicht allein schon der große zeitliche Abstand (über 2,5 Monate) zwischen Tat und Erhalt der Abmahnung Grund genug, dass diese unwirksam ist?

Danke

Hallo Martin
Von ihrer Wirkung her verschlechtert die Abmahnung die Rechtsstellung des Arbeitnehmers. Bei einer weiteren gleichartigen Pflichtverletzung riskiert er die Kündigung.
Aus diesem Grund liegt zumindest eine rechtgeschäftliche Handlung vor. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die Abmahnung nicht beliebig lange hinauszögern kann.
Das BAG hat aber leider eine kurze Frist nicht akzeptiert.
Deshalb finden die Regeln der Verwirkung Anwendung, so dass im Normalfall der Pflichtverstoß nicht länger als 1 Jahr zurückliegen darf.
Allerdings stelle ich mir zur Wirksamkeit noch andere Fragen.
War das rumbasteln wirklich eine Pflichtverletzung oder hat der Arbeitgeber Dich aufgefordert diese Arbeit zu leisten? Hast auf seiner Aufforderung hin diese Arbeit ausgeführt ist es bestenfalls ein Fehler gewesen und keine Pflichtverletzung.
Entsprechen alle gemachten Äußerungen in der Abmahnung der Wahrheit? Eine Unwahre Behauptung und die Abmahnung ist ungültig.
Gibt es eine deutliche Warnung mit der Androhung der Kündigung?
Keine Androhung von Konsequenzen und die Abmahnung ist keine.
Mit kollegialen Grüßen
Michael

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Hallo Martin
Von ihrer Wirkung her verschlechtert die Abmahnung die
Rechtsstellung des Arbeitnehmers. Bei einer weiteren
gleichartigen Pflichtverletzung riskiert er die Kündigung.
Aus diesem Grund liegt zumindest eine rechtgeschäftliche
Handlung vor. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die
Abmahnung nicht beliebig lange hinauszögern kann.
Das BAG hat aber leider eine kurze Frist nicht akzeptiert.
Deshalb finden die Regeln der Verwirkung Anwendung, so dass im
Normalfall der Pflichtverstoß nicht länger als 1 Jahr
zurückliegen darf.
Allerdings stelle ich mir zur Wirksamkeit noch andere Fragen.
War das rumbasteln wirklich eine Pflichtverletzung oder hat
der Arbeitgeber Dich aufgefordert diese Arbeit zu leisten?

Das war eine eindeutige Anweisung meines Chefs. Es ging darum, ein defektes Bandlaufwerk auszuwechseln. Hört sich einfach an, ist es normalerweise auch, aber es lief einiges schief. Z.B. hat sich der Stecker eines SCSI-Kabels gelöst. Mit sowas kann man ja nicht unbedingt rechnen. Ist ein Hardwaredefekt. Was mir jetzt u.a. vorgeworfen wird, ist, daß ich versucht habe, den Stecker wieder festzumachen und nicht sofort ein neues Kabel zu verwenden. Beim Booten mit dem notdürftig reparierten Kabel wurde eine der Festplatten nicht mehr erkannt. Daraufhin hab ich ein neues Kabel verwendet. Dann wurde zwar die Festplatte wieder erkannt, aber das Betriebssystem konnte nicht mehr booten, weil bereits Daten verloren gegangen waren.

Hast auf seiner Aufforderung hin diese Arbeit ausgeführt ist
es bestenfalls ein Fehler gewesen und keine Pflichtverletzung.

Kann man für einen Fehler auch eine Abmahnung bekommen?

Danke
Martin

Entsprechen alle gemachten Äußerungen in der Abmahnung der
Wahrheit? Eine Unwahre Behauptung und die Abmahnung ist
ungültig.
Gibt es eine deutliche Warnung mit der Androhung der
Kündigung?
Keine Androhung von Konsequenzen und die Abmahnung ist keine.
Mit kollegialen Grüßen
Michael

Hallo Martin,

der von Dir geschilderte Ablauf der Dinge berechtigt den AG nicht zu einer Abmahnung.

Es wäre ein Grenzfall, wenn Du fahrlässig z. B. bestimmte, stets durchzuführende Datensicherungsprozeduren vor Aufnahme der Instandsetzung entgegen der Arbeitsvorschrift nicht vorgenommen hast. Ansonsten ist man nach einer Fehlersuche und Reparatur immer schlauer und weiß hinterher, wie man schneller oder mit weniger Komplikationen zum Ziel gekommen wäre.

Ich würde diese Abmahnung nicht akzeptieren.

Gruß
Wolfgang

Hi!

Das war eine eindeutige Anweisung meines Chefs. Es ging darum,
ein defektes Bandlaufwerk auszuwechseln. Hört sich einfach an,
ist es normalerweise auch, aber es lief einiges schief. Z.B.
hat sich der Stecker eines SCSI-Kabels gelöst. Mit sowas kann
man ja nicht unbedingt rechnen. Ist ein Hardwaredefekt. Was
mir jetzt u.a. vorgeworfen wird, ist, daß ich versucht habe,
den Stecker wieder festzumachen und nicht sofort ein neues
Kabel zu verwenden.

Ich denke mal es ist unstrittig, daß dies ein Fehler war, wobei sich natürlich die Frage stellt, was du von Beruf bist…wenn dies zu deinem Beruf gehört könnte man es imho schon als fahrlässig betrachten (bin aber Softwaremensch, kein Hardwaremensch)

Beim Booten mit dem notdürftig reparierten
Kabel wurde eine der Festplatten nicht mehr erkannt. Daraufhin
hab ich ein neues Kabel verwendet. Dann wurde zwar die
Festplatte wieder erkannt, aber das Betriebssystem konnte
nicht mehr booten, weil bereits Daten verloren gegangen waren.

Hast auf seiner Aufforderung hin diese Arbeit ausgeführt ist
es bestenfalls ein Fehler gewesen und keine Pflichtverletzung.

Kann man für einen Fehler auch eine Abmahnung bekommen?

Bei einem Fehler müßte schon grobe Fahrlässigkeit vorliegen für eine Abmahnung!

An Deiner Stelle würde ich erstmal gar nichts unternehmen, denn - sollte es soweit kommen, daß auf Grund dieser Abmahnung eine Kündigung begründet wird (beim zweiten Fehler dieser Art) wird die erste Mahnung eh nochmal auf Korrektheit überprüft und ggf. für nichtig erklärt, warum also deshalb Ärger heraufbeschwören.

An Deiner Stelle würde ich mir eher Gedanken machen, warum die Abmahnung gekommen ist… wenn man voll zufrieden mit Dir wäre, wäre vermutlich auch keine Abmahnung gekommen… eventuell würde ich ein klärendes Gespräch mit deinem Chef suchen bzw. mich schonmal nach nem neuen Job umsehen, falls sie wirklich unzufrieden sind…

Bernd

An Deiner Stelle würde ich mir eher Gedanken machen, warum die
Abmahnung gekommen ist… wenn man voll zufrieden mit Dir
wäre, wäre vermutlich auch keine Abmahnung gekommen…
eventuell würde ich ein klärendes Gespräch mit deinem Chef
suchen bzw. mich schonmal nach nem neuen Job umsehen, falls
sie wirklich unzufrieden sind…

Hallo Bernd,

diese Gedanken sollte sich der Empfänger der Abmahnung - unabhängig von deren Berechtigung - tatsächlich machen.

Wer arbeitet, macht auch Fehler. Ganz selbstverständlich sind auch Fehler dabei, die sich im Nachhinein als vermeidbar herausstellen. Dennoch schreibt niemand eine Abmahnung, wenn das Anstellungsverhältnis ansonsten zur Zufriedenheit verläuft. Oft wird mit der Abmahnung nur der Boden bereitet, um ein unliebsames Arbeitsverhältnis absehbar zu beenden.

Gruß
Wolfgang

Hallo Martin

Nur Pflichtverletzungen können Abgmahnt werden. Einer Abmahnung widersprechen kann man noch bis zum Kündigungsschutzprozess. In einem möglichen Prozeess isst diese Abmahnung dann wahrscheilich nichtig. Es Eilt also nicht besonders.

Natürlich ist mir klar, dass eine unberechtigte Abmahnung dich sehr wurmt, allerdings solltest Du deine Reaktion gut überlegen.
Übrigens kannst Du verlangen, dass eine Abmahnung nach ca. 2 Jahren aus Deiner Personalakte enfernt wird.
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
Mit kollegialen Grüßen
Michael Voelkel

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Nicht okay…

Ich will jetzt nicht auf die genauen Umstände eingehen, aber
ist nicht allein schon der große zeitliche Abstand (über 2,5
Monate) zwischen Tat und Erhalt der Abmahnung Grund genug,
dass diese unwirksam ist?

Danke

Nein, das ist definitiv zu lange her.

Eine Abmahnung hat unmittelbar nach der Pflichtverletzung (ob diese bei dir vorliegt wage ich zu bezweifeln) zu erfolgen.

Ich würde der Abmahnung schriftlich widersprechen.

Gruß

Matthias

Hallo, Martin,

wahrscheinlich kommt mein Tip zu spät für Dich, dafür ist er ziemlich sicher, da ich selber schon einige Abmahnungen schreiben mußte:

Eine Ab- oder Ermahnung hat innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden zu erfolgen, d.h. 14 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem irgendeiner Deiner (weisungsberechtigten) Vorgesetzten davon erfahren hat. Danach ist sie ungültig und gilt als nicht geschrieben.

Gruß Dirk

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