karten haben.
Da ich gerade meinen Ziildienst mache,
hab ich nebenzu noch eine Beschäftigung als Geringfügig, d.h. ich kann 50 tage pro Jahr Kohle scheffeln wie ich will.
Jetzt fang ich aber noch einen Job als Barkeeper an.
Kann ich den dann auf ne zusätzliche Lohnsteuerkarte - 630 DM
laufen lassen ???
Hallo Sven,
du kannst soviel geringfügige Beschäftigungen ausüben wie es das Arbeitszeitgesetz und Deine Kräfte es zulassen.
Allerdings ist zu beachten:
Wenn ein Arbeitnehmer mehrere geringfügige Beschäftigungen
ausübt und das Arbeitsentgelt insgesamt die 630-DM-Grenze
oder die Grenze für die wöchentliche Arbeitszeit überschreitet,
unterliegt das gesamte Arbeitsentgelt der normalen
Beitragspflicht. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen dann für
jede geringfügige Beschäftigung die üblichen Kranken-, Pflege-und Rentenversicherungsbeiträge sowie auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
je zur Hälfte tragen.
Mit kollegialen Grüßen
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