Müssen Studierende, die zwischen 630,-DM und 1.400,-DM monatlich verdienen, in jedem Fall den hohen Krankenversicherungsbeitrag von 225,-DM (ohne Beteiligung des Arbeitgebers) zahlen, oder gibt es dabei irgendwelche Ausnahmen bzw. Sonderregelungen? Die Mitarbeitenden einer beteiligten Krankenversicherung machen nicht gerade den kompetentesten Eindruck bei der Beratung…
Hallo Wolfgang,
Arbeitnehmer müssen für eine gesetzliche Krankenversicherung (AOK, BKK usw.) einen Beitrag von 11,2%-ca.14% vom Bruttogehalt je nach Krankenkasse zahlen. Die Hälfte muß der Arbeitgeber tragen.
225,- DM sind also auf alle Fälle zuviel.
Grüße
Michael
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studierende Frauen unter 25 und studierende Männer i.d. Regel über 27 (bei geleisteten BW oder Zivildienst), die vorher noch nie selbstversichert waren (zB. durch Ausbildung) sind KV-rechtlich familienversichert.
Sie fallen aus der FamilienKV, sobald sie monatlich mehr als 630,-DM brutto verdienen
und sind, sobald Verdienst über 630,- DM brutto oder das 25. bzw. 27. Lebensjahr überschritten, in der studentischen KV, die ca. 97,- DM monatlich ausmacht. Studenten fallen generell aus der studentischen KV, sobald sie
das 14. Fachsemester bzw. das 30 Lebensjahr überschreiten. Sie zahlen dann den geringsten Satz der Kasse, der tatsächlich bei ca. 240,- DM liegt.
Sollte letzteres bei Dir der Fall sein, such Dir am besten einen Arbeitgeber, der Dich nicht als Student einstellt, sondern als normalen Arbeitnehmer - Du hast dann zwar höhere Abzüge (also nicht nur RV-Anteil), führst aber nur noch 50% der KV-Beitrages ab (nach obigem Beispiel ca. 120,-DM), was sich im Endeffekt rechnet.