Dienstunfähigkeit eines Beamten

Da ein Bekannter von mir keinen Internetzugang hat poste ich für Ihn diese Anfrage:

Hallo
ich bin beamteter Lokführer bei der Deutschen Bahn AG. Vor einigen Tagen erhielt ich ein schreiben über eine Beförderung zum Hauptlokführer (A8). Bis zur Aushändigung der Urkunde dauert es noch mindestens 6 Monate. Leider mache ich fast nur Nachtschichten bzw. extrem unregelmäßigen Dienst der Mehrmals die Woche von Nacht in Früh und Spätschicht wechselt. In den letzten beiden Jahren habt mir diese Unregelmäßigkeit einen Krankenstand von 100 Tage erbracht. Privatleben = 0 . Mehrere Beziehungen sind deswegen gescheitert. Gesundheitlich gehe ich am Stock. Oft kann ich trotz Schlaftabletten nicht schlafen.
Bis zur Aushändigung der Urkunde könnte ich mich noch dahin schleppen. Da ich mittlerweile 10 Jahre auf den 8er Posten warte steht mir dieser auch zu wie ich finde!

Kurz gesagt ich fühle mich nicht mehr dazu in der Lage diesen Beruf weiter auszuüben.

Sollte ich also tatsächlich Dienstunfähig geschrieben werden ist eine Weiterbeschäftigung bei der DB AG nicht mehr möglich. Genaues kann mir niemand sagen was mit mir geschieht. Vom erzählen unter Kollegen weiß ich, daß man zum DZA (Muß wohl eine Art Arbeitsamt der Bahn sein) kommt und von dort vermittelt wird. Den Beamtenstatus soll man dadurch allerdings verlieren…? Das kann doch nicht sein oder? Den Beamtenstatus habe ich auf Lebenszeit und ich glaube nicht, daß man mir diesen durch eine Dienstunfähigkeit abnehmen kann. ich als Arbeiter - ohne gezahlte Rentenbeiträge?

Wie soll es weiter gehen?

!!!Die Bahn kommt!!!
Hoffentlich bald ohne mich.

Schwierig, schwierig die Sache. Zwar kenne ich mich einigermaßen im Beamtenrecht aus, aber bei den (Teil)-Privatisierten ist ja alles anders.

Grundsätzlich wird ein Beamter, der dauerhaft dienstunfähig wird, in den Ruhestand versetzt, da dies immer noch günstiger ist, als ihm weiterhin volle Dienstbezüge zu zahlen. Allerdings mit dem Ruhegehalt, das er sich bis dahin erwirtschaftet hat (also Einbußen). Ist der Beamte noch in anderen Bereichen der Behörde einsetzbar, wird versucht, ihn auf einem anderen Arbeitsplatz zu verwenden, es kommt auch maßgeblich darauf an, wie alt er ist. Soviel zur Theorie!

Zur Beförderung: spekuliert er darauf, die höhere Besoldung beim Ruhegehalt anerkannt zu bekommen, sollte er bedenken, dass Beförderungen nur berücksichtigt werden, wenn sie länger als zwei Jahre vor der Zurruhesetzung stattgefunden haben.

Weitere Vorgehensweise: unbedingt vor Ort schlau machen. Das heißt, einen kompetenten Ansprechpartner finden. Das kann ein Sozialer Ansprechpartner, der Personalrat oder die Gewerkschaft sein. Wenn nicht schon Mitglied, dann noch schnell in die Gewerkschaft eintreten, wenn die Beförderung eh noch abgewartet werden kann, ist eine evtl. Wartefrist für eine Übernahme von Rechtsschutzkosten etc. auch vorbei.

Mehr Tipps kann ich leider nicht geben…
Gruß
Jeanny