Re: Ein Grieche in der Schweiz!
nochmal hier oeffentlich, obwohl schon mit privater mail.
weil's auch fuer andere interessant sein koennte.
info stammt von 1986. aenderungen moeglich.
der grund-tenor ist zunaechst mal,
dass die ch behoerden (sprich die fremdenpolizei, welch wort! allein schon)
der einwanderung streng ablehnend gegenueber stehen.
auf die fragende, hoefliche tour laeuft deshalb da garnichts. nichts.
es gibt nur einen weg:
- es muss ein arbeitgeber gefunden werden,
- der muss nachweisen, dass im inland keine fachkraft
zur verfuegung steht, die die arbeit zu vergleichbaren konditionen
machen kann und wuerde.
- der muss eine arbeitsbewilligung beantragen.
- mit der arbeitsbewilligung laeuft dann auch die aufenthaltserlaubnis.
- dies muss passieren, solange der kanditat noch im ausland ist;
ist er bereis eingereist, auch besuchsweise, wird das gesuch standard-
maessig abgelehnt und zudem eine ausreise verfuegt: raus (2 wochen frist).
- stellenwechsel ausgeschlossen, arbeitsbewilligung verliert gueltigkeit.
und damit automatisch auch die aufenthaltserlaubnis. raus.
- das ganze kann ein paar jahre gut laufen. es gibt eine mindestdauer,
nach der man dann eine dauererlaubnis erhaelt.
- und hier wird schindluder getrieben: just kurz vor der vollendung
dieser zeit wird die arbeiterlaubnis nach fuenf jahren nicht mehr verlaengert.
der rest: siehe oben. raus.
- mit dem ende der erlaubnisse fallen auch die bis dahin eingezahlten
rentenbatraege an die schweiz - der auslaender sieht davon nichts,
obwohl er sie ueber fuenf jahre bezahlt hat.
falls ihr jetzt immer noch lust und laune habt,
dann machts wie oben.
ach ja, falls ihr auch nur einen formfehler macht,
ist das das gefundene fressen: angelehnt.
du brauchst professionelle hilfe.
vitamin-b hilft auch.
du in die eg: gleiches spiel mit umgekehrten karten,
obwohl generell grosszuegiger gehandhabt.
allerdings bleibt dir der rentenanspruch erhalten.
oder hast du evtl einen zweiten pass fuer die eg? -> dann raus aus ch.
wie gesagt, ich war ueber jahre in der ch als freelancer.
wir haben dort nachwuchs (ch-buerger), die gemeinde hatte mein gesuch befuerwortet,
aber die fremdenpolizei (zh) hat der form halber knallhart abgelehnt.
diskussionen zwecklos: ja dann koennen sie sie doch mit nach d nehmen...
na, als ich dann weg war, ist die ch-fa (kontron) spaeter
mit rund 100 leuten und einem guten kundenstamm bachab gegangen.
die hatten sich auch noch mal ins zeug gelegt: zwecklos.
jetzt weisst du, warum die ch so demokratisch ist. :(
800 jahre beamtenfilz.
es ist deshalb wirklich schwer, der eg die tuer zu oeffnen;
das volk will es auch garnicht. also bleibt es so.
gruss - digi
der natuerlich in die ch reisen kann, weil seine verwandten dort wohnen.
die haben auch nichts machen koennen - als schweizer buerger.
dann haette ich rekurs einlegen koennen, gegen vorauszahlung
von 800 chf. das hat dann doch zu sehr nach abzocken gerochen.
und wie sich in der geschichte spaeter ergab, haben einige leute
diese summe bezahlt, aber einige tage danach (natuerlich) den ablehnenden
bescheid erhalten, sie muessten doch raus. SO MACHT MAN KOHLE.
der schweizer beobachter hatte sich auch noch damit beschaeftigt,
aber wir haben die sache dann nachher abgeblasen.
WIR MUESSEN NICHT IN DER CH LEBEN. und wir moechten es nun auch nicht mehr.
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