Ein Grieche in der Schweiz!

Liebe Freunde,

Mein Freund moechte in einem Jahr in die Schweiz kommen, um hier zu arbeiten. Er verfuegt ueber ein Doktorat in Sportwissenschaft (Physical Education), das er in England abgeschlossen hat.
Er spricht neben Griechisch fliessend Englisch, aber leider kein Deutsch.

Meine Fragen an Euch:

.Gibt es eine Moeglichkeit fuer ihn, auch ohne Deutschkenntnisse hier zu arbeiten (z.b. Museum, Uni-Assistent, Sportschule)?

.Was fuer eine Aufenthaltsbewilligung wuerde er brauchen, um zu arbeiten und wie lange waere diese gueltig?

Hallo Sarah,

Mein Freund moechte in einem Jahr in die Schweiz kommen, um
hier zu arbeiten. Er verfuegt ueber ein Doktorat in
Sportwissenschaft (Physical Education), das er in England
abgeschlossen hat.
Er spricht neben Griechisch fliessend Englisch, aber leider
kein Deutsch.

Meine Fragen an Euch:

.Gibt es eine Moeglichkeit fuer ihn, auch ohne
Deutschkenntnisse hier zu arbeiten (z.b. Museum,
Uni-Assistent, Sportschule)?

was der Arbeitsmarkt hergibt, sprich Stellenanzeigen durchsehen

.Was fuer eine Aufenthaltsbewilligung wuerde er brauchen, um
zu arbeiten und wie lange waere diese gueltig?

Frag die Ausländerbehörde an. So weit ich weiss, ist es günstiger erst den Job zu haben und dann die Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen. Bis dahin sollte ein Touristenvisum ausreichen.
Ich weiss von diversen Leuten, das sie viel mit der Schweizer Ausländebürokratie zu kämpfen hatten (10 cm hohe Formularstapel). Wenn Du Schweizerin bist, könntest Du ev. mit Kaution usw. die Sache vereinfachen.

Tschuess Marco.

die einreise-erlaubnis und arbeits-erlaubnis
muessen VON AUSSERHALB der ch beantragt werden.
IM lande geht da garnichts mehr.
die werden ihn rausschmeissen -
im wahrsten sinne des wortes.
da spielt es keine rolle ob du ihn magst.
kaution interessiert die fremdenpolizei nicht.
du koenntest allerdings auch heiraten.
ansonsten macht euch da ueber das touri-visum hinaus nicht
allzuviele illusionen ueber die schweizer auslaenderpolitik.

ich hatte nachwuchs in der ch,
die f-polizei meinte dazu, dass ich dann ja meine freundin
mit nach deutschland nehmen koenne.
hab ich getan. ausgwiesen! muss man sich vorstellen.
der ‚rekurs‘ haette 800 chf zu beginn gekostet,
dieses geld haben wir in einen transporter gesteckt.

nochmal: unterschaetz die ch buerokratie nicht.
es gibt nichts… gruendlicheres.

gruss - digi

Hallöchen

Marco hat recht: Eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung erhältst Du resp. Dein Freund nur, wenn er einen Arbeitsvertrag vorlegen kann. Und auch dann ist es nicht garantiert, denn der Arbeitgeber muss der Fremdenpolizei nachweisen können, dass (i) kein Schweizer für die Stelle gefunden werden konnte und (ii) Dein Freund genau DIE richtige Person für diesen Job ist. Das bedeutet wiederum für Dich resp. für den Arbeitgeber, dass er sich mit einem Anwalt, der sich im Schweizer Arbeitsrecht auskennt, zusammensetzt.

Es stimmt schon: die Schweizer Bürokratie ist nicht zu unterschätzen!

Ich wünsch Euch viel Glück!

Liebe Grüsse aus Zürich
Moni

-)
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Hallo,
Genaue Rechtsauskünfte kann ich Dir nicht geben, aber ein wenig aus meinem Alltag plaudern: Ich arbeite als Deutscher in der Schweiz und habe hier an der ETHZ Kollegen aus aller Herren Länder.

Mein Freund moechte in einem Jahr in die Schweiz kommen, um
hier zu arbeiten. Er verfuegt ueber ein Doktorat in
Sportwissenschaft (Physical Education), das er in England
abgeschlossen hat.
Er spricht neben Griechisch fliessend Englisch, aber leider
kein Deutsch.

Das sollte an und für sich kein Problem sein. Es gibt an der ETH genug Japaner, die auch nur Englisch können (neben Japanisch natürlich :wink: )

Meine Fragen an Euch:

.Gibt es eine Moeglichkeit fuer ihn, auch ohne
Deutschkenntnisse hier zu arbeiten (z.b. Museum,
Uni-Assistent, Sportschule)?

An der Uni sollte es für ihn fast überhaupt keine Probleme geben. Hier gibt es viele Postdocs ohne Deutsch-/Französich- oder Italienischkenntnisse. Das Hauptproblem bleibt natürlich: Er muss erst eine entsprechende Stelle angeboten bekommen. Er sollte sich also auf eine entsprechende Ausschreibung in seinem Fachbereich bewerben.
Wie die Aussichten in Sportschulen oder Museen sind, kann ich leider nicht beurteilen.

.Was fuer eine Aufenthaltsbewilligung wuerde er brauchen, um
zu arbeiten und wie lange waere diese gueltig?

Als Postdoc würde er zunächst eine Bewilligung Typ B bekommen. Diese ist ein Jahr gültig und wird üblicherweise ohne Probleme verlängert, wenn der Arbeitsvertrag verlängert wird. Um die Formalitäten vor der Einreise kümmert sich die Uni (jedenfalls war es bei mir so.)
Sollte er es gar schaffen, als Professor an eine Universität gewählt zu werden, würde er unter Umständen gleich eine Niederlassungsbewilligung (Typ C) bekommen. Diese gilt unbefristet, es ist aber alle paar Jahre eine Ausweisverlängerung erforderlich, um festzustellen, ob sich der Ausländer noch in der Schweiz aufhält.

Ohne Job wird es schwierig (oder wie weiter unten schon ausgedrückt: Ohne Job keine Aufenthaltsbewilligung). Und wie Dieter schon angedeutet hat, unterschätze die Neugierde und Geschwindigkeit der Bürokratie nicht. Bis die Schweizer über ihren Schatten springen, und das mit der Freizügigkeit umsetzen, das dauert (Stichwort bilaterale Verträge).

Also am besten aus dem Ausland an eine Uni bewerben.
Grüsse
Rossi

nochmal hier oeffentlich, obwohl schon mit privater mail.
weil’s auch fuer andere interessant sein koennte.
info stammt von 1986. aenderungen moeglich.

der grund-tenor ist zunaechst mal,
dass die ch behoerden (sprich die fremdenpolizei, welch wort! allein schon)
der einwanderung streng ablehnend gegenueber stehen.
auf die fragende, hoefliche tour laeuft deshalb da garnichts. nichts.

es gibt nur einen weg:

  • es muss ein arbeitgeber gefunden werden,
  • der muss nachweisen, dass im inland keine fachkraft
    zur verfuegung steht, die die arbeit zu vergleichbaren konditionen
    machen kann und wuerde.
  • der muss eine arbeitsbewilligung beantragen.
  • mit der arbeitsbewilligung laeuft dann auch die aufenthaltserlaubnis.
  • dies muss passieren, solange der kanditat noch im ausland ist;
    ist er bereis eingereist, auch besuchsweise, wird das gesuch standard-
    maessig abgelehnt und zudem eine ausreise verfuegt: raus (2 wochen frist).
  • stellenwechsel ausgeschlossen, arbeitsbewilligung verliert gueltigkeit.
    und damit automatisch auch die aufenthaltserlaubnis. raus.
  • das ganze kann ein paar jahre gut laufen. es gibt eine mindestdauer,
    nach der man dann eine dauererlaubnis erhaelt.
  • und hier wird schindluder getrieben: just kurz vor der vollendung
    dieser zeit wird die arbeiterlaubnis nach fuenf jahren nicht mehr verlaengert.
    der rest: siehe oben. raus.
  • mit dem ende der erlaubnisse fallen auch die bis dahin eingezahlten
    rentenbatraege an die schweiz - der auslaender sieht davon nichts,
    obwohl er sie ueber fuenf jahre bezahlt hat.

falls ihr jetzt immer noch lust und laune habt,
dann machts wie oben.
ach ja, falls ihr auch nur einen formfehler macht,
ist das das gefundene fressen: angelehnt.
du brauchst professionelle hilfe.
vitamin-b hilft auch.

du in die eg: gleiches spiel mit umgekehrten karten,
obwohl generell grosszuegiger gehandhabt.
allerdings bleibt dir der rentenanspruch erhalten.
oder hast du evtl einen zweiten pass fuer die eg? -> dann raus aus ch.

wie gesagt, ich war ueber jahre in der ch als freelancer.
wir haben dort nachwuchs (ch-buerger), die gemeinde hatte mein gesuch befuerwortet,
aber die fremdenpolizei (zh) hat der form halber knallhart abgelehnt.
diskussionen zwecklos: ja dann koennen sie sie doch mit nach d nehmen…
na, als ich dann weg war, ist die ch-fa (kontron) spaeter
mit rund 100 leuten und einem guten kundenstamm bachab gegangen.
die hatten sich auch noch mal ins zeug gelegt: zwecklos.

jetzt weisst du, warum die ch so demokratisch ist. :frowning:
800 jahre beamtenfilz.
es ist deshalb wirklich schwer, der eg die tuer zu oeffnen;
das volk will es auch garnicht. also bleibt es so.

gruss - digi
der natuerlich in die ch reisen kann, weil seine verwandten dort wohnen.
die haben auch nichts machen koennen - als schweizer buerger.

dann haette ich rekurs einlegen koennen, gegen vorauszahlung
von 800 chf. das hat dann doch zu sehr nach abzocken gerochen.
und wie sich in der geschichte spaeter ergab, haben einige leute
diese summe bezahlt, aber einige tage danach (natuerlich) den ablehnenden
bescheid erhalten, sie muessten doch raus. SO MACHT MAN KOHLE.
der schweizer beobachter hatte sich auch noch damit beschaeftigt,
aber wir haben die sache dann nachher abgeblasen.
WIR MUESSEN NICHT IN DER CH LEBEN. und wir moechten es nun auch nicht mehr.

nach- / vortrag … griechisch
noch was SEHR wichtiges, beinahe vergessen.
fragst du die fremdenpolizei, dann kriegst du SOFORT
eine negative antwort. und zwar dermassen ruede, dass du
kein zweites mal mehr fragst.
suche nach einer botschaft/handelsvertretung/rechtsanwalt;
NUR SO hast du ueberhaupt eine chance, eine vernuenftige
auskunft zu erhalten.

ich moechte hier nicht als ‚sparringspartner der schweiz‘
verstanden werden. ich bin GERN in der ch.
aber wir sind, sowie wir ueber die grenze kommen, doch irgendwie unter druck. nb: ich war 13 jahre im osten, als der vorhang noch war. das war ein aehnliches gefuehl.
ich muss auch sagen, dass ich mit allen bisher angetroffenen schweizern blendend zurechgekommen bin.
aber ich moechte die ch-buerokratie einfach nicht nutzen muessen.
ausnahme: einbuergerung als berner. :smile:
und ich haette die chance dazu, es wuerde mich auch reizen.
aber … siehe oben.