Hat jemand eine Ahnung ob dieser Satz einen negativen Touch hat:
… erledigte er die Ihm übertragenen (?) Arbeiten zu unserer vollsten Zufriedenheit…
Die Gesamtnote ist 2. Aber ich bin mir nicht sicher ob „übertragene“ soviel bedeutet wie: auch nur das und für mehr konnte man ihn auch nicht gebrauchen.
DANKE.
Uschi
ich halte es für schwierig anhand eines Satzes aus einem (scheinbar professionell formulierten) Arbeitszeugnis über diesen (einen Satz) eine Bewertung/Interpretation abzugeben: „… zur vollsten Zufriedenheit …“ meint „sehr gut“ - wenn an dieser Stelle eine Einschränkung/Kritik angebracht werden sollte, hätte ich nicht die „eins“, sondern eine schlechtere Note gewählt. Darüberhinaus stellt sich für mich die Frage, ob in dem Betrieb die Erledigung von Arbeiten über die „ihr übertragenene“ hinaus überhaupt möglich/gewünscht/erlaubt war. Letztlich eintscheidend ist m. E. immer die Gesamtnote.
Ich vermute dennoch, dass dieser Satz aus Unwissenheit entstanden ist und er wird ein wenig entschärft dadurch, dass an anderer Stelle mehrfach von „rascher Auffassungsgabe, pünktlich, zuverlässig“ die Rede ist.
Merkwürdig finde ich jedoch auch eine Formulierung …Wegen seiner raschen Auffassungsgabe und seiner vielseitigen Interessen an allen geschäftlichen Vorgängen war er im Vertretungsfall… Das hört sich nun wieder so an, als habe man seine Nase in alles reingehängt was einen nix angeht - findest Du nicht auch ?
Manche stellen sich eben einfach etwas ungeschickt an und formulieren aus Versehen was völlig widersprüchliches.
wenn ein AN neben den ihm übertragenen Aufgaben noch andere Aktivitäten entwickelt, sich über seinen Job im engeren Sinne hinaus im Unternehmen engagiert, dann steht das doch normalerweise im Zeugnis (Herr XY engagierte sich in der Qualitätszirkelarbeit und im Weisdergeiherwasarbeitskreis).
Wenn da nichts steht, dann war da wahrscheinlich auch nichts.
Aber: wenn einer seine Arbeit gut erledigt, ist doch schon ne Menge Wert, oder?
Bei dieser Formulierung würde ich als Personaler sehr aufmerksam werden & tatsächlich einen potentiellen Schnüffler vermuten - wobei es hier natürlich auch auf die Postion ankommt - war Interesse erwünscht? oder nicht?
Anderes Beispiel: Im Zeugnis einer Sekretärin des geschäftsführenden Gesellschafters fand sich die Formulierung „…hervorzuheben ist ihre besondere Diskretion im Umgang mit vertraulichen Geschäftsangelegenheiten.“
Kann zweierlei bedeuten:
a) absolut vertrauenswürdig
oder
b) Vorsicht! Da das bei einer solchen Position selbstverständlich
sein sollte, muß es nicht besonders betont werden. Die besondere Betonung in einem Zeugnis bei Anforderungen an eine Position, die sich von selbst verstehen, weist daher oft auf das Gegenteil hin.
In diesem Fall traf übrigens b zu, wie sich später herausstellte.
ich finde dieses zeugnis-blabla so oder so ein witz!
wir sind in unserem betrieb nur knappe zwanzig personen und ich hatte es meistens so gehandhabt:
ich setzte ein zeugnis auf, und wenn es dem AN nicht passte, konnte er es
a) selber aufsetzen und wenn es für mich noch irgendwie glaubwürdig erschien, unterschrieb ich es
b) oder es gab eben nur eine arbeitsbestätigung.
so oder so: wenn ich mich für einen potentiellen AN interessiere, dann rufe ich im letzten betrieb wo er gearbeitet hat an, und frage, wie die betreffende person so war.
ich halte nichts von diesen gekünstelten formulierungen und weigere mich auch, dieses dämliche „manual für zeugnisse“ anzuwenden. schlimm finde ich, dass man als arbeitgeber nicht die wahrheit über den AN schreiben darf?! am besten ist es ohnehin, zwischenzeugnisse zu verlangen, denn wenn das arbeitsverhältnis bald aufgelöst wird, ist die beziehung AN und AG meistens ein bisschen gespannt, und in der emotion werden die zeugnisse ev. etwas schlechter: auch AG sind nur menschen…
Herzlichen Dank an alle
Hi Laurent,
ich richte diesen Danke-Artikel direkt an Dich, weil ich von Dir in einem anderen Brett einen Artikel gelesen habe in welchem Du etwas die Höflichkeit der Frager anprangerst. Ich finde Du hast damit sogar recht. Ganz besonders was die direkten Anfragen betrifft. Über ein kleines Danke hätte ich mich auch schon gefreut. Zumal man ja auch gerne wissen möchte ob es tatsächlich hilfreich war oder nicht.
Hier im Brett ist es allerdings so, dass sich oftmals eine endlose Diskussion entfachen würde, wenn man auf jeden Artikel antwortet, zumal sich in meinem Fall oft unzählige Gegenfragen ergaben und ich denke das kann auch nerven.
Z.B. auf Deine Antwort hier. Ich teile auch hier Deine Meinung, nur leider habe ich diesen Quatsch mit Zeugnissen nicht erfunden und für viele Personaler ist es das einzige an dem Sie sich orientieren können und DANN, finde ich sollte man als Chef nicht über die Hintertür versuchen nochmal einen „reinzuwürgen“.
Aus meiner Sicht hat der AG überhaupt keine Veranlassung dazu einen AN, welcher seinerseits die Kündigung ausgesprochen hat ein Zeugnis auszustellen für welches es erst eine Übersetzung bedarf. In solchen Fälle kann es sich doch nur um eine Art von beleidigt sein handeln, denn wenn der AN eine derartige Niete ist, hätte wohl nicht er gekündigt.
Ich begrüsse daher Deine Einstellung. Die Gefahr bei einer all zu freien Formulierung ist jedoch, dass ein Fachmann evtl. etwas ganz anderes interpretiert.
Dieses Statement hat nun nicht mehr viel mit meinem ursprünglichen Artikel zu tun, denn hier handelt es sich ja um Peanuts. Aber wieviele erhalten ein Zeugnis das unter aller Sau ist und wissen das noch nicht mal ?
Was die Sache mit der Antwort anbelangt so finde ich auch, dass man zumindestens ein kurzes Danke an alle posten kann, ob nun besonders hilfreich oder nicht. Ich fürchte jedoch dies, das ein oder andere mal auch schon vergessen zu haben.
Hallo Uschi,
Dies kann duraus sein. Dennoch sollte man heutzutage nicht zuviel in Zeugnisse hineininterpretieren, denn Personalchefs haben durchaus andere Mittel, über zukünftiges Personal Info’s zu bekommen. Zeugnissen wird nicht mehr der Wert der Vergangenheit beigemessen.
Mit kollegialen Grüßen
Michael
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hallo uschi,
ich würde in dem fall michael recht geben. leider wissen viele chefs nicht wie sie ein zeugniss ausstellen sollen, ich selber hatte schon den fall das in einen zeugniss stand „er arbeitet zur zufriedenheit der geschäftsführung“. tja ist da snun ein arschkriecher oder einer welche rselbststäündigt airbeitet. zum glück war es letzterer.
ich gehe lasse mich seit dem von persönlichen eindruck leiten. damit bin ich in den letzten jahren sehr gut gefahren.
gruss
chaotic (thomas)
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Ich würde das mal nicht überinterpretieren!
Hi Uschi!
Hat jemand eine Ahnung ob dieser Satz einen negativen Touch
hat:
… erledigte er die Ihm übertragenen (?) Arbeiten zu unserer
vollsten Zufriedenheit…
Wie soll man sich denn sonst ausdrücken? Wenn da steht …erledigte alle Arbeiten… - das glaubt doch niemand! Wenn er ein solches Genie ist, den Betrieb alleine schmeißen zu können, ist er unbezahlbar!
Die Gesamtnote ist 2. Aber ich bin mir nicht sicher ob
„übertragene“ soviel bedeutet wie: auch nur das und für mehr
konnte man ihn auch nicht gebrauchen.
Normalerweise gibt es doch so etwas, wie einen Tarifvertrag mit einer Eläuterung zu den Tätigkeiten. Und wenn er diese Tätigkeiten zur vollsten Zufriedenheit erledigte, ist es doch mehr als nur gut!
Wenn sich ein Mitarbeiter extrem einbringt, dann betone ich das in einem Extrasatz!