Hi, bin gelernte Fotografengesellin, möchte mich gerne selbständig machen, aber brauche dafür den Meistertitel, weil FOTOGRAFEN zum HANDWERK gehören, und damit eine Meisterprüfung für ca. 20.000,- DM gemacht werden MUß (komischerweise nur in Deutschland u. Österreich, überall in der EU NICHT!Gemein!) Will auch kein Geschäft eröffnen, sondern nur mobiles Blitzstudio, für Portrait-/Hochzeitsfotografie, aber auch Werbe-/Veranstaltungsagenturen /Musikfotografie. Weiß jemand, wie ich legal selbständig tätig sein darf und auch HOCHZEITEN (Vollhandwerk!!!) fotografieren darf??? Grüße ANYA
Ich bin mir nicht ganz sicher.
Aber es soll bald ein neues Gesetz kommen das man auch ohne einen Meister in der Firma zu haben eine eröffnen kann.
Allerdings kann nur ein Meister in den meisten Handwerksberufen ausbilden.
Es gibt natürlich auch Jobs bei denen ein nur ein Meister bestimmte Aufgaben machen darf.
(zB. das zuschalten eines Trafos beiden Elektrikern)
MfG Andy
PS. Wenn ich hier was falches erzählt habe korrigiert mich bitte.
Da kannst Ärger bekommen! Der einzige „Trick“ wäre, daß Du als „Künstler“ tätig bist. Dann garantiere ich aber auch für blöde Nachfragen!
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Hi ANYA
es ist soweit korrekt, das ohne Meister kein Handwerk, du kannst ir bspw. einen Meister anstellen (der viel Geld kostet)
den Meister selbst machen (was viel Geld und Zeit kostet)
oder dir von der Handwerkskammer besser Gewerbeamt erklären lassen, was genau Du mit deiner jetzigen Befähigung darfst und was nicht.
Es gibt ebenso Möglichkeiten der Zulassung Vorbehaltlich (hab ich mal im Schneiderhandwerk gesehen) das heißt du erhälst deine Zulassung als Handwerksbetrieb unter der Auflage deinen Meister innerhalb der nächsten (5 ?)-(weiß ich nicht mehr ganz genau) Jahre selbst zu machen oder eben einzustellen. In einem ordentlich geführtem Betrieb sollte das möglich sein.
Andreas
Hi Anya,
Du hast völlig Recht: nur in D gibt es (noch) so eine verstaubte Handwerksordnung, die (letztendlich) nur verhindert, dass „zu viele“ Unternehmer (Mitbewerber/Konkurrenten) in einem Handwerkszweig tätig sind. Böse Zungen behaupten gar, dass alte Meister dadurch Ihren Söhnen/Töchtern den Markt frei halten wollen.
Ob es im Rahmen der EU tatsächlich kurz- bis mittelfristig zur Abschaffung dieses Gesetzes (Handwerksordnung) kommt, wage ich bei der Hörigkeit der Politiker auf die Wirtschaft (im Handwerk wird sehr viel ausgebildet!!!) zu bezweifeln.
Die Nummer über künstlerisches Arbeiten kannst Du Dir im Bereich einer aktiven Innung abschminken - die pflastern Dich mit Anzeigen und allen anderen denkbaren Schikanen zu!!! (aus Erfahrung)
Wie wäre es, wenn Du im benachbarten Ausland Deine Firma gründest und „von dort“ eine Zweigstelle in D betreibst?! Erkundige Dich mal bei einem Unternehmensberater odgl. (nicht bei der Handwerkskammer, IHK oder Innung!!!).
Munter bleiben
Hubert
Hi Anya,
Die Nummer über künstlerisches Arbeiten
kannst Du Dir im Bereich einer aktiven
Innung abschminken - die pflastern Dich
mit Anzeigen und allen anderen denkbaren
Schikanen zu!!! (aus Erfahrung)
Mitbewerberschikane
Wie wäre es, wenn Du im benachbarten
Ausland Deine Firma gründest und „von
dort“ eine Zweigstelle in D betreibst?!
Erkundige Dich mal bei einem
Unternehmensberater odgl. (nicht bei der
Handwerkskammer, IHK oder Innung!!!).
Sicher ist das möglich eine Ltd Comp zu gründen, doch ich glaube das die Zweigstelle ebenso wie die Hauptniederlassung behandelt wird.
Vorteil der Limited, keine Deutschen Abgaben für einen Angestellten, Nachteil keine Deutschen Leistungen für die Angestellten.
Das muß wirklich gründlich durchdacht sein.
Trotzdem hochinteressant,
vielleicht im Bereich mehrerer Interessanten die sich als ein Verbund zusammenschließen und Ihre Interessen durchsetzen…
See ya
Andreas
Es gibt auch die Möglichkeit einen sogennanten „Konzessionsträger“ zu suchen ,im Klartext einen z.B. Rentner der Meister ist und in der Handweksrolle eingetragen wird aber nicht (mehr) selber tätig ist.
er bekommt ein paar Mark und braucht weiter nichts tun . Geht auch !
cu
)
Heiner
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Hi Anya,
Die Nummer über künstlerisches Arbeiten
kannst Du Dir im Bereich einer aktiven
Innung abschminken - die pflastern Dich
mit Anzeigen und allen anderen denkbaren
Schikanen zu!!! (aus Erfahrung)Mitbewerberschikane
Das würde ich nicht so bezeichnen eher als selbstverteidigung.
Es ist doch so der Meistertitel ist nicht nur da damit die Kammer eine fette Mark macht,sondern auch um den angehenden Selbstständigen gewisse Kentnisse in Buchführung,Kalkulation und Preisberechnung zu vermitteln.
Das größte Problem ist doch das viele von solchen sachen keine oder wenig Ahnung haben,wie weiter unter im Brett BWL…unter Kostenrechnung in kleinem Handwerksbetrieb zu lesen ist,da hatt sich auch einer selbstständig gemacht und jetzt bekommt er den Arsch (die Damen werden mir den Ausdruck verzeihen)nicht mehr an die Wand weil die Preise einfach zu niedrig sind.
Da kommen Leute machen die Preise kaputt,gehen pleite und sind weg vom Fenster ander haben dan mit dem Problem zu leben und dem Kunden die unterschiede zu erklären.
Gruß Lippi
Hallo,
soviel wie ich weiss, kann man sich als Photodesigner selbständig machen.
Dies wäre keine geschützte Bezeichnung.
Gruß Achim
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