Deine Frau hat ganz sicher einen Arbeitsvertrag, auch wenn es darüber nichts Schriftliches gibt. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, soweit es keine tarifliche Regelung gibt, die längere Fristen vorschreibt.
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist abhängig von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Sie beträgt mindestens vier Wochen
zum 15. oder zum Ende eines Monats.