Hallo, ich habe in meinem neuen Arbeitsvertrag im Abschnitt „§10 Arbeitsverhinderung“ folgende drei Punkte stehen:
Herr Martin verpflichtet sich, NewCompany jede Arbeitsverhinderung unverzüglich unter Benennung der voraussichtlichen Dauer mitzuteilen.
Im Krankheitsfalle hat Herr Martin unverzüglich, spätestens jedoch vor Ablauf des dritten Kalendertages, NewCompany eine ärztlich erstellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einschließlich der voraussichtlichen Dauer der Krankheit vorzulegen. Entsprechendes gilt, wenn die bescheinigte voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit die Krankheitsdauer übersteigt.
Kann Herr Martin aufgrund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalles beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, so gilt dieser Anspruch, soweit NewCompany Leistungen gem §11 erbringt und darauf entfallende, vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit zur Sozialversichrung sowie zu Einrichtungen der zusätzlichen Alter- und Hinterbliebenenversorgung abgeführt hat, bereits heute als an NewCompany abgetreten.
Punkt 1 und 2 sind ja klar, aber wie darf ich Punkt drei verstehen. Heißt das, wenn ich z.B. unverschuldet einen Autounfall habe und im Krankenhaus liege, daß ich die Sozialversicherungsbeiträge, die mein Arbeitgeber in der Zeit für mich weiterzahlt, wieder zurückzahlen muß, falls ich Schmerzensgeld oder ähnliches bekomme?
Ist das eine gängige Klausel?
Punkt 1 und 2 sind ja klar, aber wie darf ich Punkt drei
verstehen. Heißt das, wenn ich z.B. unverschuldet einen
Autounfall habe und im Krankenhaus liege, daß ich die
Sozialversicherungsbeiträge, die mein Arbeitgeber in der Zeit
für mich weiterzahlt, wieder zurückzahlen muß, falls ich
Schmerzensgeld oder ähnliches bekomme?
Ist das eine gängige Klausel?
Nicht ganz! In der Klausel steht doch, daß dies für VERDIENSTAUSFALL gilt, d. h. du kannst nicht vom Arbeitgeber weiter Lohn kassieren und vom Unfallgegner dann noch Verdienstausfall geltend machen - wäre ja auch unsinnig…
Der Verdienstausfall steht nach der Klausel dem AG zu, was ja auch korrekt ist. Alle sonstigen Ansprüche wie Schmerzensgeld werden von der Klausel nicht berührt!
Nicht ganz! In der Klausel steht doch, daß dies für
VERDIENSTAUSFALL gilt, d. h. du kannst nicht vom Arbeitgeber
weiter Lohn kassieren und vom Unfallgegner dann noch
Verdienstausfall geltend machen - wäre ja auch unsinnig…
Der Verdienstausfall steht nach der Klausel dem AG zu, was ja
auch korrekt ist. Alle sonstigen Ansprüche wie Schmerzensgeld
werden von der Klausel nicht berührt!
Hm, zwei Sachen…
Erstens, wenn mein AG (oder die KK?) weiterzahlen (Lohnfortzahlung, Sozialabgaben…) habe ICH dann ueberhaupt einen Anspruch auf Entschaedigung fuer den Verdienstausfall? ICH bekomme doch mein Geld, muesste dann nicht der AG die Entschaedigung eintreiben/einklagen?
Damals, als ich nebenbei jobbte, hat mich mal einer von der Strasse geschossen, ich konnte 3 Tage nicht arbeiten, hab natuerlich auch kein Geld vom AG bekommen, da habe ich das Geld vom Verursacher bekommen.
Anderer Fall, schwerer fraglicher Sportunfall, die Krankenkasse hat alles versucht, die Behandlungskosten UND die spaetere Lohnfortzahlung (bin aber nicht sicher) zurueckzubekommen. (Oder liege ich gerade voellig falsch?)
Zweitens, ich grueble gerade ein bischen, weil ich so ein Passus auch noch nicht im Arbeitsvertrag hatte…
Da steht doch, das ein bestehender Anspruch _komplett_ (?) an den AG abgetreten wird. Gibt es nicht vielleicht Konstellationen, wo ihm nur ein Anteil zusteht? (Nebenjob oder so?) Dann sollte das doch auch im Vertrag drinstehen…
Naja, Mindgames, wer weiss ob sowas ueberhaupt vorkommt…
Nicht ganz! In der Klausel steht doch, daß dies für
VERDIENSTAUSFALL gilt, d. h. du kannst nicht vom Arbeitgeber
weiter Lohn kassieren und vom Unfallgegner dann noch
Verdienstausfall geltend machen - wäre ja auch unsinnig…
Der Verdienstausfall steht nach der Klausel dem AG zu, was ja
auch korrekt ist. Alle sonstigen Ansprüche wie Schmerzensgeld
werden von der Klausel nicht berührt!
Hm, zwei Sachen…
Erstens, wenn mein AG (oder die KK?) weiterzahlen
(Lohnfortzahlung, Sozialabgaben…) habe ICH dann ueberhaupt
einen Anspruch auf Entschaedigung fuer den Verdienstausfall?
ICH bekomme doch mein Geld, muesste dann nicht der AG die
Entschaedigung eintreiben/einklagen?
Wie in vielen Klauseln steht da wohl auch nur, was ohnehin klar ist ;o))
Damals, als ich nebenbei jobbte, hat mich mal einer von der
Strasse geschossen, ich konnte 3 Tage nicht arbeiten, hab
natuerlich auch kein Geld vom AG bekommen, da habe ich das
Geld vom Verursacher bekommen.
Dort warst du dann aber wohl nicht festangestellt, wodurch die Sachlage anders ist, aber auch da hätte der AG eventuell selbst Ansprüche anmelden können…
Anderer Fall, schwerer fraglicher Sportunfall, die
Krankenkasse hat alles versucht, die Behandlungskosten UND die
spaetere Lohnfortzahlung (bin aber nicht sicher)
zurueckzubekommen. (Oder liege ich gerade voellig falsch?)
Natürlich versucht die Krankenkasse auch das Geld von der jeweiligen Versicherung widerzuholen, da bei Vereinen ja meist eine Sportversicherung in Kraft tritt…
Zweitens, ich grueble gerade ein bischen, weil ich so ein
Passus auch noch nicht im Arbeitsvertrag hatte…
Da steht doch, das ein bestehender Anspruch _komplett_ (?) an
den AG abgetreten wird. Gibt es nicht vielleicht
Konstellationen, wo ihm nur ein Anteil zusteht? (Nebenjob oder
so?) Dann sollte das doch auch im Vertrag drinstehen…
Naja, Mindgames, wer weiss ob sowas ueberhaupt vorkommt…
Wie´s da läuft weiß ich net, aber ich denke mal, daß der Arbeitgeber ja nur Verdienstausfall in Höhe des Lohnes zusteht, der Rest dann dir…
Kann Herr Martin aufgrund gesetzlicher Vorschriften von
einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalles
beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden
ist, so gilt dieser Anspruch, soweit NewCompany Leistungen gem
§11 erbringt und darauf entfallende, vom Arbeitgeber zu
tragende Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit zur
Sozialversichrung sowie zu Einrichtungen der zusätzlichen
Alter- und Hinterbliebenenversorgung abgeführt hat, bereits
heute als an NewCompany abgetreten.
Hallo Martin,
die Klausel ist duraus üblich. Sie besagt nur, dsss Dein Arbeitgeber die Kosten für Lohnfortzahlung und alles was für Ihn dranhängt nicht tragen muß, wenn dritte in Anscpruch genommen werden können.
Schmerzensgeldansprüche gehören natürlich nicht dazu.
Eventuell Klagen muß immer der geschädigte. Also Du.