Urlaubsanspruch

Hallo und bitte wer kann mir weiterhelfen?

Ich hatte im März 2000 einen Arbeitsunfall bei dem ich bis zum
24.02.2001 krankgeschrieben war.
Zwischenzeitlch war das Hamburger Modell ( Wiedereingliederung für langzeitkaranke ) im August angelaufen und nach drei Wochen wieder abgebrochen worden, da ich die Arbeit auf Dauer doch noch nicht wieder aufnehmen konnte.
Ab 26.02.01 wurde ich vom med. Dienst der AOK wieder arbeitsfähig geschrieben.
Nach Aussage meines Arbeitgebers stand mir noch der Resturlaub
aus dem Jahre 2000 zu, den ich im Anschluß an drei Arbeitstage nehmen sollte ( Frist: 31.03. Urlaubsanspruch aus dem vergangenen Jahr ).
Bei Urlaubsantritt bekam ich die Auflage, mich eine Woche vor
Urlaubsende beim Arbeitgeber tel. zu melden.
Heute hatte ich mich bei meinem Arbeitgeber gemeldet und man sagte mir, ich sollte mich noch einmal zum Ende der Woche melden, denn es könne sein, daß mir die Urlaubstage, die über den 31.03. hinausliefen, garnicht mehr zustehen würden und ich
statt ab o9.04.01 schon ab 02.04.01 wieder zur Arbeit erscheinen müßte.
Leider habe ich die AGB nicht zu Verfügung und wollte mal nachfragen, ob das so richtig ist.

Für Eure Hilfe jetzt schon einmal recht herzlichen Dank

Hannelore

Hallo Hannelore,

wenn sich Dein Urlaubsanspruch nach den gesetzlichen Regelungen richtet, dann sagt das Bundesurlaubsgesetz folgendes:

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(3) Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden.

Deine überzähligen Urlaubstage die über den 31.03 hinausgehen verfallen also.

Sollte für Euren Betrieb einen Tarifvertrag gültig sein, so kann es bessere Regelungen geben. Dafür mußt Du eventuell bei Deinem Betriebs,- oder Personalrat oder Deiner Gewerschaft nachfragen.

Mit kollegialen Grüßen
Michael

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Bei meinem alten Arbeitgeber war es so, daß der Urlaub bis zum 31.03. angetreten werden mußte. Da verfiel dann nichts, was bis in den April hineinreichte… (Das war IG-Metall-Tarifvertrag)
Zauberm@us

Bei meinem alten Arbeitgeber war es so, daß der Urlaub bis zum
31.03. angetreten werden mußte. Da verfiel dann nichts,
was bis in den April hineinreichte… (Das war
IG-Metall-Tarifvertrag)
Zauberm@us

Hallo,
in meinem Tarifvertrag verfällt auch nichts. Da steht drin das der Urlaub geltend gemacht werden muß. Den brauche ich dann nur beantragen und kann den nehmen wann ich will.
Gilt aber eben nur für die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie.
Grüße
Michael

Hallo Michael,

danke für Deine Info.
Ich bin im Einzelhandel tätig. einen Tarifvertrag habe ich leider nicht zu Einsicht. Kennst Du dich da auch aus?

Gruß
Hannelore

Hallo,
in meinem Tarifvertrag verfällt auch nichts. Da steht drin das
der Urlaub geltend gemacht werden muß. Den brauche ich dann
nur beantragen und kann den nehmen wann ich will.
Gilt aber eben nur für die Papier, Pappe und Kunststoffe
verarbeitende Industrie.
Grüße
Michael

Hallo Michael,

danke für Deine Info.
Ich bin im Einzelhandel tätig. einen Tarifvertrag habe ich
leider nicht zu Einsicht. Kennst Du dich da auch aus?

Gruß
Hannelore

Hallo Hannelore,
leider ist die Frage nach dem Einzelhandel zu umfangreich um das hier im Forum zu beantworten.
Da stellt sich die Frage nach dem Tarifgebiet. Der Verbindlichkeit für Deinen Arbeitgeber usw.
Deine Fragen kann Dir soweit vorhanden Euer Personalrat beantworten.
Erkundigen kannst Du Dich bei der neuen Gewerschaft Ver.di.
Dort ist im Fachbereich 12 der Einzelhndel angesiedelt.
Im Telefonbuch findest Du die Kollegen noch unter HBV.
Weitern Kontakt gibt es auf der Seite verdi-net.de
Leider miß ich jetzt Schluß machen.
Mit kollegialen Grüßen
Michael

Hallo Michael,

nochmals danke für Deine ausführliche Antwort.

In der kommenden Woche werde ich mich mal schlaumachen.

Also, danke und einen schönen Wochenanfang

Gruß
Hannelore