Vielen Dank für Deine Antwort.
Wenn jemand mit einem 40h/Woche-Arbeitsvertrag über einen
längeren Zeitraum (z.B. 1 Monat) 10h/Tag arbeiten soll. Wie
ist das dann mit dem Ausgleichszeitraum zu verstehen ? Das
würde ja bedeuten, dass diese Mehrarbeit nur durch abfeiern
ausgeglichen werden kann. Eine Auszahlung der Überstunden kann
bei jemandem mit 40h Vertrag gar nicht erfolgen.
Hallo Wolfgang,
die gesetzliche Regelung sieht nur einen Freizeitausgleich vor.
Tarifliche oder individuelle arbeitsvertragliche Regelungen dürfen nur besser sein.
In meinem Tarifvertrag steht z.B.:
§ 3 Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit
- Mehrarbeit ist die Arbeit, die über die gemäß § 2 Ziffern 1 bis 8 festgesetzte regelmäßige tägliche Arbeitszeit, ausschließlich der Pausen, hinausgeht, soweit es sich nicht um Vor- oder Nacharbeit handelt.
Mehrarbeitsstunden können in Geld oder Freizeit abgegolten werden.
Für angebrochene Mehrarbeitsstunden ist bis zu 30 Minuten eine halbe Stunde, darüber hinaus eine volle Stunde zu bezahlen.
Die Möglichkeit hier, entweder Geld oder Freizeit zu verlangen ist das Hintertürchen zur Bezahlung.
Aber Vorsicht, dass ist mein Tarifvertag, Deine Regelungen können anders sein.
Übrigens habe ich festgestellt, dass nur verschwindend geringer
Anteil der Mitarbeiter Überstunden durch Freizeit ausgeglichen haben wollen. Deshalb wird in der überwiegenden Zahl der Betriebe in denen es keinerlei tarifliche Regelungen gibt nach dem Motto „wo kein Kläger da kein Richter“ verfahren.
Bsp.: 20 AT zu 10 Stunden erfordern laut Gesetz z.B. 20 AT zu
6 Stunden, als Ausgleich. Wenn die ersten 40 Stunden durch
Bezahlung als Überstunden abgegolten würden, müssten die 40
„Fehlstunden“, die durch den Ausgleich entstehen (es werden
täglich nur 6 statt 8h gearbeitet) unter entsprechendem
Lohnverzicht erfolgen.
Verstehe ich das richtig ?
Gruß
Wolfgang
Nicht ganz, der Ausgleich kann durch die Verringerung der täglichen Arbeitszeit erfolgen, muß aber nicht. Es kann auch in Blöcken also tageweise abgegolten werden (also fünf Tage am Stück). Die Bezahlung der Überstunden dürfte im vorraus Überhaupt nicht, sondern müsste wärend des Ausgleichs erfolgen.
Überstundenzuhschläge die evtl. vereinbart sind gehören mit in die Rechnung. So bekomme ich 25% Überstundenzuschlag nach Tarifvertrag, dass bedeutet ich würde in Deiner Beispielrechnung von 40 Überstunden, 50 Freizeitstunden bekommen.
Mit kollegialen Grüßen
Michael