arbeitsrecht: betriebsuebergang nach insolvenz ?

Von: , Frage gestellt am Do, 29. Mär 2001

VORAB : herzlichen dank das sie sich die zeit nehmen!

ich stehe als AN vor dem arbeitsgericht weil mir seit januar wegen insolvenz meines Arbeitgebers (der firma A) kein gehalt gezahlt worden ist und wohl auch mangels masse keins mehr kommt, insolvenzgeld greift leider nicht (betriebeinstellung bei A! mitte januar), aber: es kann sein das firma B firma A uebernommen hat (? betriebsuebergang 613a?) damit uebergang der Arbeitsverhaeltnisse von A auf B?

mein fall:
firma A ging im januar insolvent, firma B (hauptinvestor von A, A war ein management-buy-out von B, ne ehemalige abteilung die den ganzen markt und
nicht nur kunden von B bedienen sollte) hat 10 mitarbeiter von A übernommen und B sagte A es muesst den restlichen 7 zum 1.4. kuendigen. leider gab es seit januar
inklusive kein gehalt, leider hilft uns das insolvenzgeld nicht viel da insolvenzantrag schon mitte januar gestellt worden ist. wir waren ab da auch
freigestellt, die kuendigungen aber sind erst ab 1.4. wirksam dh es gibt unstreitbar ein Av bis dahin, nur haben wir 7 wegen der freistellung natuerlich
nicht gearbeitet und A hat definitiv kein geld.

wir sind nun der meinung das B die geschaefte von A weiterfuehrt, dafuer gibt es keine klaren beweise aber indizien (aussagen der ex.kollegen) dann
waere es ein betriebsuebergang dh: B muss wohl fuer ALLE ehemaligen A mitarbeiter gradestehen dh zum beispiel auch fuer die gehaelter der 7 nicht
uebernommenen kollegen von A.

nun meine fragen:

1. stimmt das grob was ich da oben geschrieben hab
2. wie weisst man einen betriebsuebergang nach?? ich kann ja wohl kaum akteneinsicht verlangen ;) und es gibt keine neukunden und keine prospekte
oder so ... wir nehmen an das B das projekt (A war ein softwareentwicklungshaus) auf eis legt und erst wenn der betriebsuebergang abgelehnt worden
ist anfaengt A wieder zu aktivieren - aber ohne die schulden und verpflichtungen von A ;) dh wir 7 gehen komplett leer aus ...
3. andere variante: aufgrund der extremen verflechtung von A und B (management buyout, mitarbeiter von B hatten noch AVs von A, B war hautinvestor
und sass im aufsichtsrat (A war eine nicht boersennotierte AG) etc kann man ja eventuell AUCH sagen das A und B NIE getrennt waren! die steuer
ermittelt zb grad das A und B zusammen haetten geprueft und veranlagt werden muessen, und nicht zwei einzelne buchhaltungen (hintergund der
insolvenz war uebrigens das einstellen der burnrate von B nach A und der Fehlschlag einen dritten investor der B´s anteile kauft zu finden - das produkt
selber hatte noch keine marktreife ...

----

wenn es nun kein nachweisbarer uebergang ist dann sehen wir 7 alt aus weil von A gibts definitv nix zu holen, es gab ja keine einnahmen NUR B hat
geld .. nun hat uns B ?netterweise? ne abfindung in hoehe von 1,5 gehaeltern angeboten - WARUM? weil sie angst haben doch auf 4 volle gehaelter
verknackt zu werden bei betriebsuebergang ODER weil B den 7 leuten von A (die ohne sozialplan teilweise ohne kommentar gekuendigt worden sind)
fairerweise entgegen kommen will?

danke fuer ne antwort ;)

es gruesst

bowman

NACHTRAG was hat eine eventuell abfindung und eine rueckwirkende betriebsbedingt kuendigung zb zum 31.12 eine wirkung auf mein arbeitslosengeld?? ich habe mich zum 6.2. (unwissend das man sich bei betriebeinstellung sofort melden sollte) erst angemeldet ...

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 41 Minuten hilfreich
    bitte keine Doppelpostings.....?

    ... und den Lohn für Antworten an diesen .... seht ihr unter Recht, also liber unterlassen ....

    Bernd

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!