Abmahnung

Ich arbeite vertragsgemäß 20 St./Wo. als Lageristin im Einzelhandel. Die Arbeitszeit wurde bei Aufnahme der Arbeit im letzten Jahr festgelegt von Mo.-Sa. tgl. 3,33 Std. Die reale Arbs.zeit ist jedoch seit fast 1 Jahr Mo.,Di.,Do. je 5,5 Std u. Fr. 3,5 Std., lediglich zur Urlaubszeit, Feiertagen u. Krankheitsfall findet die 3,33 Std. Regelung Anwendung. Die gearbeiteten Std. werden in einem Plan festgehalten und in Freizeit ausgeglichen. Liegt in 1 Wo. ein Feiertag & Arb.tag zusammen, werden mir jedoch nicht meine Std. angerechnet, die ich normalerweise gearbeitet hätte, sondern nur die erwähnten 3,33 Std. und ich gehe mit Minusstd. aus der Woche. Eine Aussprache mit meiner Chefin brachte lediglich erhitze Stimmung, ich verließ aufgebracht meinen Arbeitsplatz um schlimmeres zu verhindern mit den Worten: „So kann ich heute nicht mehr arbeiten, ich gehe nach Hause, ziehen sie mir den Tag von meinen Überstunden (im Moment ca. 11 Std.)ab!“ Ich erhielt dafür einen Tag später eine Abmahnung wg. fernbleiben der Arbeit ohne Entschuldigung und unter anderem den Hinweis, dass man mir nicht kündigen werde und wenn, dann würde man sich etwas einfallen lassen (als Begründung), was ohnehin zu einer ALG-Sperre führe.
Was nun?, frage ich Euch und hoffe auf baldige Antworten.
Gruß Anke

Hi!

Liegt in 1 Wo. ein Feiertag & Arb.tag
zusammen, werden mir jedoch nicht meine Std. angerechnet, die
ich normalerweise gearbeitet hätte, sondern nur die erwähnten
3,33 Std. und ich gehe mit Minusstd. aus der Woche.

Hier gibt es in jeder Firma andere Regelungen, auch so wie du beschreibst. Gefallen lassen würde ich mir das allerdings net ;o)

Eine
Aussprache mit meiner Chefin brachte lediglich erhitze
Stimmung, ich verließ aufgebracht meinen Arbeitsplatz um
schlimmeres zu verhindern mit den Worten: „So kann ich heute
nicht mehr arbeiten, ich gehe nach Hause, ziehen sie mir den
Tag von meinen Überstunden (im Moment ca. 11 Std.)ab!“ Ich
erhielt dafür einen Tag später eine Abmahnung wg. fernbleiben
der Arbeit ohne Entschuldigung und unter anderem den Hinweis,
dass man mir nicht kündigen werde und wenn, dann würde man
sich etwas einfallen lassen (als Begründung), was ohnehin zu
einer ALG-Sperre führe.

Hmmmm… stand das in der Abmahnung…war die Abmahnung mündlich oder schriftlich???

Bernd

Hallo Bernd,
die Abmahnung mit der Begründung „Fernbleiben ohne Entschuldigung“ habe ich schriftlich, die Anmerkung bzgl. der Kündigung erhielt ich mündlich bei der Übergabe der Abmahnung.
Gruß Anke

Hallo,

Du solltest unbedingt schriftlich (zum verbleib in deiner Personalakte) Stellung zu diesre Abmahnung nehmen. Gibt es bei euch einen Betriebsrat?
Gruß
Yvonne

Ich
erhielt dafür einen Tag später eine Abmahnung wg. fernbleiben
der Arbeit ohne Entschuldigung und unter anderem den Hinweis,
dass man mir nicht kündigen werde und wenn, dann würde man
sich etwas einfallen lassen (als Begründung), was ohnehin zu
einer ALG-Sperre führe.
Was nun?, frage ich Euch und hoffe auf baldige Antworten.
Gruß Anke

Hi!

Wegen der Abmahnung würde ich mir keinen großen Kopf machen. Du bist ja nicht ohne Entschuldigung ferngeblieben, sondern „begründet“ früher nach Hause gegangen und die Abmahnung kam wohl eher wegen gekränkter Eitelkeit. Da sie also ne falsche Begründung enthält ist sie auch nichtig!

An Deiner Stelle würde ich ein kurzes Schreiben verfassen in dem du der Abmahnung widersprichst. Das werden sie zwar vermutlich nicht akzeptieren, ist aber auch nicht weiter tragisch.

Sollte es jemals zu einer Kündigung kommen, weil Sie dir aus gleichem (!) Grunde ne zweite Abmahnung senden, wird vor Gericht eh geklärt, ob die erste überhaupt statthaft war, sodaß es sich net lohnt da jetzt schon groß gegen vorzugehen.

Da würde ich mich eher darum kümmern, daß du an Feiertagen die passenden Stunden angerechnet bekommst und nich um Stunden „betrogen“ wirst!

Gruß

Bernd

Hallo Bernd,
die Abmahnung mit der Begründung „Fernbleiben ohne
Entschuldigung“ habe ich schriftlich, die Anmerkung bzgl. der
Kündigung erhielt ich mündlich bei der Übergabe der Abmahnung.
Gruß Anke

Ich arbeite vertragsgemäß 20 St./Wo. als Lageristin im
Einzelhandel. Die Arbeitszeit wurde bei Aufnahme der Arbeit im
letzten Jahr festgelegt von Mo.-Sa. tgl. 3,33 Std. Die reale
Arbs.zeit ist jedoch seit fast 1 Jahr Mo.,Di.,Do. je 5,5 Std
u. Fr. 3,5 Std., lediglich zur Urlaubszeit, Feiertagen u.
Krankheitsfall findet die 3,33 Std. Regelung Anwendung. Die
gearbeiteten Std. werden in einem Plan festgehalten und in
Freizeit ausgeglichen. Liegt in 1 Wo. ein Feiertag & Arb.tag
zusammen, werden mir jedoch nicht meine Std. angerechnet, die
ich normalerweise gearbeitet hätte, sondern nur die erwähnten
3,33 Std. und ich gehe mit Minusstd. aus der Woche. Eine

Das habe ich nicht ganz verstanden. Es müssen Dir die an den Arbeitstagen tatsächlichen Stunden angerechnet werden. Für den Feiertag musst Du laut Lohnfortzahlungsgesetz 3,33 Std. angerechnet bekommen. Es können also keine Minusstunden entstehen. Hier würde möglicherweise eine Klage erfolg haben.

Aussprache mit meiner Chefin brachte lediglich erhitze
Stimmung, ich verließ aufgebracht meinen Arbeitsplatz um
schlimmeres zu verhindern mit den Worten: „So kann ich heute
nicht mehr arbeiten, ich gehe nach Hause, ziehen sie mir den
Tag von meinen Überstunden (im Moment ca. 11 Std.)ab!“ Ich

War ein Fehler, Du kannst die Freizeit nicht einseitig bestimmen.

erhielt dafür einen Tag später eine Abmahnung wg. fernbleiben
der Arbeit ohne Entschuldigung und unter anderem den Hinweis,
dass man mir nicht kündigen werde und wenn, dann würde man
sich etwas einfallen lassen (als Begründung), was ohnehin zu
einer ALG-Sperre führe.
Was nun?, frage ich Euch und hoffe auf baldige Antworten.
Gruß Anke

Die Abmahnung ist ein Witz und eignet sich nur zum Fische einwickeln. Fernbleiben von der Arbeit reicht als Begründung nicht aus. Die genauen Gründe müssen genannt werden.
Es muss eine Kündigungsdrohung enthalten sein, mit dem Hinweis wir Kündigen sie nicht ist es auch keine Abmahnung, sondern beschriebenes Papier.

Deine Möglichkeiten:

Faust in die Tasche und nichts tun, im sicheren Bewusstsein, dass das Ding albern ist.

Wiederspruch einlegen, Forderung erheben diese Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen oder ersatzweise Deinen Wiederspruch aufnehemen. Für diesen Wiederspruch kannst Du Dir bis zu einem möglichen Kündigungsschutzprozess Zeit lassen, er ist dann immer noch gültig.

Gegen die Abmahnung klagen. Der Aufwand lohnt in aller Regel aber nicht.

Mit kollegialen Grüßen
Michael

Hallo,

ich finde, daß es eine Sauerei ist, dir anzudrohen, sich eine Begründung einfallen zu lassen, um dir das Arbeitslosengeld im Kündigungsfall zu sperren. Zum Glück kann man beim Arbeitsamt ein Formular ausfüllen, bei dem man die Gründe für sein Ausscheiden erläutert. Damit kann man eine Sperre vermeiden.

Ich habe beispielsweise selbst gekündigt, unter anderem weil ich Mobbing ausgesetzt war. Normalerweise hat man dann eine 3-monatige Sperre. Nachdem ich meine Kündigung im Formular erklärt habe, wurde die Sperre aufgehoben. Im schlimmsten Fall wird Aussage gegen Aussage stehen. Dann müßtest du deinen Anspruch behalten.

Ich kann mir außerdem nicht vorstellen, welche Begründung zu einer Sperre des ALG führen könnte.

Mir scheint, daß das Vertrauensverhältnis zwischen deinem Arbeitgeber und dir sowieso gestört ist. Es kann daher nicht schaden einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Viel Glück,

Daniel.