Tarifvertrag

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage:
Wo kann man einen Tarifvertrag einsehen, vorzugsweise im Internet. Ich bin in der Hotellerie tätig und habe mit meinem Arbeitgeber so einige Differenzen. Einen Betriebsrat gibt es hier nicht und aus zwingenden Gründen bin ich auch nicht in der Gewerkschaft. Kann mir da eventuell jemand weiterhelfen? Speziell ist der Tarifvertrag Hessen gefragt.

Liebe Grüße und vielen Dank
Talina

Hallo Talina,

es gibt in Deutschland einige tausend Tarifverträge. Den für Dich gültigen zu finden, selbst wenn die im Netz veröffentlicht würden, wäre als Laie wohl einigermaßen schwer.
Deine Möglichkeiten sind tatsächlich nur die Tarifpartner (Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände).

Desweiteren solltest Du beachten. Ist Dein Tarifvertrag für Euer Tarifgebiet nicht allgemeinverbindlich erklärt, gilt er für Dich überhaupt nicht. Denn laut Tarifvertragsgesetz § 3 sind nur Tarifpartner (Gewerschaftsmitglieder) tarifbunden.

Mit kollegialen Grüßen
Michael

Hallo Michael,

das ist mir leider schon bekannt, mir geht es hauptsächlich darum einmal nur wenigstens ansatzweise zu wissen was man in meinem Beruf (Hotelfachfrau) verdienen kann und was mir allgemein als Urlaub ungefähr zusteht. Kollegen braucht man nicht zu fragen, da die sich hüten würden mit Zahlen rauszurücken!! Von alledem hab ich keinen blassen Dunst, so das mich jeder Arbeitgeber über den Tisch ziehen kann und bei Gehaltsangaben weiss ich nie was ich verlangen darf.
Solange man nicht selbst Mitglied in der Gewerkschaft ist, rücken die Gewerkschaften jedenfalls auch keinen Tarifvertrag raus, was ja auch nicht gerade das „gelbe vom Ei“ ist!! Wie soll man sich sonst informieren können sowohl über Rechte als selbstverständlich auch über Pflichten - beider Parteien!!
Wenn man im Netz schon nichts finden kann, würden mir auch Adressen weiterhelfen, die man anschreiben kann!!

Liebe Grüße
Talina

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Hallo Michael,

das ist mir leider schon bekannt, mir geht es hauptsächlich
darum einmal nur wenigstens ansatzweise zu wissen was man in
meinem Beruf (Hotelfachfrau) verdienen kann und was mir
allgemein als Urlaub ungefähr zusteht. Kollegen braucht man
nicht zu fragen, da die sich hüten würden mit Zahlen
rauszurücken!! Von alledem hab ich keinen blassen Dunst, so
das mich jeder Arbeitgeber über den Tisch ziehen kann und bei
Gehaltsangaben weiss ich nie was ich verlangen darf.

Hallo Talina

folgendes kannst Du auf alle Fälle von den Tarifvertragsparteien verlangen

Hotel- und Gaststättengewerbe, Hessen

  • Mantel-TV mit Anlage und Protokollnotizen vom 10.12.1996, av ab 1.1.1997

Dieser Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich (ohne das ich Garantie dafür übernehmen kann, dass er für Dich gültig ist)

Rechtgrondlage Deines verlangens auf Herausgabe:

Bezugsmöglichkeit allgemeinverbindlicher Tarifverträge:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung verbindlich ist, sowie deren mandatierte Rechtsanwälte können nach § 9 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Januar 1989 (BGBl. I S. 76) von einer der
Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrages gegen Erstattung der Selbstkosten (das sind die Papier-
und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie das Übersendungsporto) verlangen.
Nach § 8 Tarifvertragsgesetz sind die tarifgebundenen Arbeit- geber verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgebenden Tarif- verträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen. Diese Verpflichtung haben auch Arbeitgeber, für die der Tarifvertrag infolge der Allgemeinverbindlicherklärung verbindlich ist (§ 9 Abs.2 Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes).

Die NGG oder der Arbeitgeberverband muß diesen Tarifvertrag herausgeben.

Solange man nicht selbst Mitglied in der Gewerkschaft ist,
rücken die Gewerkschaften jedenfalls auch keinen Tarifvertrag
raus, was ja auch nicht gerade das „gelbe vom Ei“ ist!! Wie
soll man sich sonst informieren können sowohl über Rechte als
selbstverständlich auch über Pflichten - beider Parteien!!
Wenn man im Netz schon nichts finden kann, würden mir auch
Adressen weiterhelfen, die man anschreiben kann!!

Das kann ich nicht nur verstehen, als ehrenamtlicher Funktionär erwarte ich auch, das Leistungen die wir als Mitglieder erreichen auch nur Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden.
Denn schließlich finanzieren wir Mitglieder und nur wir Mitglieder die Oranisationen.

Liebe Grüße
Talina

vielleicht hat noch ein anderer oder andere Teilnehmerin im Netz Tipps, ich bin hier am Ende

Mit kollegialen Grüßen
Michael

Hallo Talina,

wenn der Tarifvertrag nicht allgemeinverbindlich ist, dann gilt er für Dich nur, wenn Dein Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ist.

Ist z.B. bei IG Metall - Betrieben so.

Grüsse

Sven

Danke
Hallo Michael,

diese Informationen haben mir ja schon ein wenig geholfen, vielen Dank für die Hilfe.

Grüße
Talina
(http://www.Eastside-Galerie.de)

Hallo Sven,

ich kann doch noch garnicht wissen ob mein Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ist, wenn ich mich doch erst bei ihm bewerben möchte. Aber um mich nicht „unter Wert zu verkaufen“ möchte ich mich im Vorfeld über die Verdienstmöglichkeiten erkundigen. Wer zuviel verlangt wird nicht genommen, und mit zu wenig freut sich zwar eventuell mein Arbeitgeber, aber ich kann davon nicht leben!!

Danke auf jeden Fall
Liebe Grüße
Talina
(http://www.Eastside-Galerie.de)

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Hallo Talina,

wenn es Dir hauptsächlich um die Gehaltsforderung bei Bewerbungen geht, dann hilft Dir vielleicht folgender Link weiter:

http://www.personalseite.de/gehalt/gehaltstabellen.htm

Evtl. hat auch die zuständige IHK einen Tipp ?

Grüsse

Sven

Genau sowas
Hallo Sven,

genau sowas hab ich gesucht :smile:

Danke
Liebe Grüße
Talina

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Hi Talina,

dass Du aus „zwingenden Gründen“ nicht Mitglied einer Gewerkschaft sein darfst, verstehe ich nicht, da gem. Grundgesetz jedem und jeder Koalitionsfreiheit zugestanden wird!? Ansonsten hilft Dir für ein Bewerbungsschreiben ggf. folgende Krücke „Gehaltsvorstellung gem. Tarif“ - damit weißt Du zwar immer noch nicht, was das in DM ist, hast aber dem Arbeitgeber „den schwarzen Peter zugeschoben“ - kommt es zum Vorstellungsgespräch bzw. zum Arbeitsvertrag bittest Du ihn zu sagen, wie hoch der Tariflohn ist.

Hi Talina,

dass Du aus „zwingenden Gründen“ nicht Mitglied einer
Gewerkschaft sein darfst, verstehe ich nicht, da gem.
Grundgesetz jedem und jeder Koalitionsfreiheit zugestanden
wird!?

So weit die Theorie. Jenseits von Grossbetrieben und selbst dort durch Outsourcing ausgehölt ist im Gaststätten- und Hotelleriegewerbe Gewerkschaft und Tarifvertrag ziemlich out.

Ansonsten hilft Dir für ein Bewerbungsschreiben ggf.
folgende Krücke „Gehaltsvorstellung gem. Tarif“ - damit weißt
Du zwar immer noch nicht, was das in DM ist, hast aber dem
Arbeitgeber „den schwarzen Peter zugeschoben“ - kommt es zum
Vorstellungsgespräch bzw. zum Arbeitsvertrag bittest Du ihn zu
sagen, wie hoch der Tariflohn ist.

Wenn Du eingeladen wirst.

Zur Erklärung: Im Dienstleistungsgewerbe zählen die Arbeitskosten im extremen Maße. Arbeitskosten sind ein D sehr hoch, deswegen wird der Unternehmer an dieser Stelle drehen.

Tschuess Marco.