ein freund hat neben der auflösung seines arbeitsverhältnisses eine ordentliche abfindung angeküdnigt bekommen und grübelt jetzt darüber nach, wie er sie möglichst vorteilhaft versteuert - sein arbeitgeber hat entgegenkommen signalisiert, wenn er extrawünsche hat. ich wage zu bezweifeln, dass es einen anderen weg gibt als ganz regulär über die steuerkarte und schwupps, ist die hälfte weg.
Dein Freund sollte sich die Sache sehr gut überlegen.
Die Steuergrenzen sind:
allgemein steuerfrei bleiben 16.000 DM
bei vollendetem 50. Lebensjahr und mindestens 15 Dienstjahren 20.000 DM
bei vollendetem 55- Lebensjahr und mindestens 20 Dienstjahren 24.000 DM.
Schon seit Anfang des Jahres ist der über die Freibetragsgrenzen gehende Betrag darüber hinaus voll zu versteuern. Die alte Regelung, wonach nur der halbe Durchschnittssteuersatz anzuwenden war, ist aufgehoben worden. Die Steuer wird in dem Jahr fällig, in dem die Entlassungsentschädigung zur Auszahlung kommt. Zur Vermeidung von nachteiliger Steuerprogression wird allerdings eine rechnerische Verteilung auf 5 Jahre gewährt.
Ein entgegenkommen des Arbeitgebers ist trügerisch.
Weiter hat Dein Freund bei der Unterschreiben eines Auflösungsvertrages möglicherweise Probleme mit dem Arbeitsamt und dem Arbeitslosengeld.
Die Sozialabgaben werden im auch nicht geschenkt.
Alles in allem ist der goldene Handschlag mit dem Arbeitgeber nur ein lauwarmer Händedruck, wenn Dein Freund keine Arbeitsstelle in Aussicht hat. Die Entlassungsentschädigung ist schneller verschwunden, wie die Tinte unter dem Auflösungsvertrag trocknen kann.
Deinem Kollegen wäre dringend angeraten wirklich kompetenten Rat einzuholen (Gewerkschaftsmitglied?). Er sollte bedenken der Arbeitgeber will Ihn loswerden und Ihm das blaue vom Himmel versprechen. Der Rechtsrat von Arbeitgebern ist selten wirklich richtig.
Mit kollegialen Grüßen
Michael
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]