Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall

Von: , Frage gestellt am Mi, 18. Apr 2001

Hi
wie lange darf man ohne finanzielle Einbusse krank sein?
Was passiert danach?
Kay

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall

    Hallo Kay,

    6 Wochen Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber, danach Krankengeld der KK, ca 60%

    Gruss
    der Alex

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall

      Hallo Alex
      danke fuer die schnelle Antwort. Nun aber zu meinen daraus resultierenden Fragen.
      6 Wochen = 30 Tage oder = 42 tage
      muss ich die am stueck krank sein oder sind die das maximum auf das Jahr gerechnet? Also: Wenn ich jetzt 6 Wochen voll habe und werde im Dezember krank, bekomme ich dann nur 60%?
      60% von meinem Bruttolohn oder Nettolohn?
      Wie ist es mit Abzuegen etc?
      Warum ich frage:
      Wenn ich 60% meines Lohnes bekomme und hätte morgen einen Unfall und wäre genau einen Monat krank geschrieben, dann könnte ich meine Rate fürs Haus nicht bezahlen.
      Kay [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall

        6 Wochen = 30 Tage oder = 42 tage
        42 Tage muss ich die am stueck krank sein oder sind die das maximum
        auf das Jahr gerechnet? Also: Wenn ich jetzt 6 Wochen voll
        habe und werde im Dezember krank, bekomme ich dann nur 60%?
        60% von meinem Bruttolohn oder Nettolohn?
        Wenn es die gleiche Krankheit ist, wird addiert. Wenn es eine andere Krankheit ist, fangen die 6 Wochen neu an zu zählen.

        • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall

          6 Wochen = 30 Tage oder = 42 tage
          42 Tage
          Aha. Gut zu wissen
          Ich dachte 6 Wochen als Arbeitstage muss ich die am stueck krank sein oder sind die das maximum
          auf das Jahr gerechnet? Also: Wenn ich jetzt 6 Wochen voll
          habe und werde im Dezember krank, bekomme ich dann nur 60%?
          60% von meinem Bruttolohn oder Nettolohn?
          Wenn es die gleiche Krankheit ist, wird addiert. Wenn es eine
          andere Krankheit ist, fangen die 6 Wochen neu an zu zählen.
          d.h. ich kann beliebig krank sein, solange die Krankheit nach 6 Wochen eine andere ist?
          Vom Bruttolohn oder Nettolohn 60%

          Kay

          • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall

            Hallo Kay,

            ich bekomme gerade Krankengeld von meiner Versicherung und das sind 75% vom Nettogehalt. Also, von dem Nettogehalt, dass ich vor meiner ersten Krankschreibung hatte. (03. Januar 2001 krank = Gehalt Dezember 2000)

            Wenn du sechs Wochen am Stück krank bist, zahlt die KV danach, ganz egal, ob das eine oder verschiedene Krankheiten sind.

            Bist du allerdings im Februar 3 Wo krank, im Mai dann wegen einer anderen Sache wieder krank, fängt die Zeit quasi bei null an.

            Wenn du dann aber wieder mit derselben Krankheit krankgeschrieben bist, zählt die Zeit von der letzten Krankheit mit.
            Ein und dieselbe Krankheit muß nicht fortlaufend sein.

            Allerdings ist es wichtig, dass dein Arzt immer dieselbe Diagnose (verschlüsselt für die KV) angibt, sonst wird es schwierig. Gehst du also zu verschiedenen Ärzten, solltest du dir die Schlüssel merken.
            Denn es kommt vor, dass es für ein Krankheitsbild verschiedene Schlüssel gibt.

            Lieben Gruß,
            Vanessa

          • Antwort von nach 11 Tagen 0 hilfreich
            Re^5: Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall

            Hallo
            zur Krankengeldhöhe folgende Info:
            Das Krankengeld beträgt in der Regel 70% des letzten Brutto-
            entgeltes, maximal aber nur 90% von letzten Netto -
            wenn in den vergangenen 12 Monaten Sonderzahlungen, wie
            Weihnachts- oder und Urlaubsgeld gezahlt wurden, werden
            diese anteilmäßig bei der Krankengeldberechnung berücksichtigt.
            Dann kann es mehr als 90% des letzten Nettos ergeben.
            Das Kankengeld darf aber 100% des letzten Nettos nicht
            übersteigen.
            Von dem jetzt festgesetzten Krankengeld gehen aber noch
            Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge
            ab - dies sind 13,65 % - heisst hier das Krankengeld
            beträgt max. 86,35% des letzten Nettoentgeltes.
            Alles klar ?? - wenn nein, bitte nachfragen

            Gruss

            Günter Czauderna

      • Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Sechs Monate

        Hallo Kay,

        wirst Du erneut Krank, hast Du nach sechs Monaten Anspruch auf Lohnfortzahlung.

        Lohnfortzahlungsgesetz bei Krankeheit und an Feiertagen

        Arbeitnehmer erhalten einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei nicht verschuldeter Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall bis zu einer Dauer von sechs Wochen (§ 3 Abs. 1 Satz 1). Im Falle einer Wiederholungserkrankung entsteht ein erneuter Entgeltfortzahlungsanspruch bis zu sechs Wochen, wenn der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder seit dem Beginn der ersten Erkrankung zwölf Monate abgelaufen sind (§ 3 Abs. 1 Satz 2).

        Mit kollegialen Grüßen
        Michael

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