Hallo!
Folgende Frage: Ich habe bis vor kurzem halbtags gearbeitet; jetzt arbeite ich 40 Stunden pro Woche (bei derselben Institution). Von meiner Halbtagsarbeit her habe ich noch einen Urlaubsanspruch von 5 Tagen. Werden die gesamten 5 Tage zum neuen Urlaubsanspruch hinzugerechnet oder werden sie halbiert (bzw. anders verrechnet), weil ich ja auch nur halbtags gearbeitet habe… Hm, anders formuliert: Spielt es eine Rolle, dass bis letzten Monat mein Urlaubstag 4 h wert war und jetzt 8 h? Oder ist ein Urlaubstag = ein Urlaustag, egal mit wieviel Stunden?
Ueber Antworten (wenn es geht mit Quellenangaben) wuerde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank und viele Gruesse
am
Hi Anna, über die letztliche rechtliche Lage will/kann ich mich nicht verbindlich äußern. Sofern ihr diesen Punkt nicht ausdrücklich geregelt habt (und davon gehe ich aus), würde ich an deiner Stelle die Urlaubstage voll einfordern, also als ganze Tage zum „neuen“ Urlaub dazurechnen. Tatsache ist, dass Du jetzt genztags arbeitest und es „halbe Urlaubstage“ grundsätzlich nicht gibt.
Nur Erfahrungswerte
Hi!
Im Moment habe ich meine Gesetzestexte nicht greifbar.
Aber: Aus Erfahrung ist es so, dass ein Urlaubstag auch wie ein TAG behandelt wird.
Soll heißen: Wenn ein Tag bisher (bis zum 30.4.) 4 Stunden wert war, dann ist er JETZT (ab dem 1.5.) 8 Stunden wert. Wenn Du einen Anspruch von - sagen wir mal - 30 Tagen im Jahr hast, bis zum 30.4. 5 Tage genommen hast, dann bleiben Dir noch 25 Tage Rest.
Ich habe da jetzt, wie gesagt nichts, was ich gesetzlich begründen kann, aber das ist meine Erfahrung aus 16 Jahren Personalarbeit.
Gruß
Guido
Hallo Anna,
Dein Resturlaubsanspruch beträgt 2,5 (neue ganze) Tage. Dieser Urlaub muß bis zum Ende der Beschäftigung (also hier der Halbtagsbeschäftigung) genommen, bzw. am Ende ausgezahlt werden. Sonst würdest Du ja 2,5 Tage vom Arbeitgeber geschenkt bekommen.
Quelle? Praxis im Personalbüro. Fordern kannst Du natürlich mehr, Du hast ja nichts zu verlieren.
Gruß Dirk
Hallo Anna,
Urlaubanspruch wird immer in Arbeitstagen gemessen. So bleiben 5 Urlaubstage immer 5 Urlaubstage.
Nur bei der Bezahlung wird der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs gerechnet. Das heißt, nimmst Du den Urlaub jetzt, bekommst Du Ihn nur halbtags bezahlt.
Quelle Bundesurlaubsgesetz