Welche Voraussetzungen muß ich ‚mitbringen‘ um in den Genuß einer vom AA finanzierten Umschulung zu kommen?
Ich bin weder krank noch arbeitslos, nur in der falschen Branche… das kommt mir jetzt, 3 Jahre nach Abschluß meines Studiums.
Ich würde mich gerne umschulen lassen im Bereich neue Medien/Webdesign, habe aber keine Ahnung, wie wo und was…
Wo kann ich mich schlau machen, wer kann mir Tips geben?
Nach meinen Erfahrungen mit dem Arbeitsamt hast du da schlechte Karten. Ich war damals (vor ca. 5 Jahren) arbeitslos, hätte jedoch nur dann eine Umschulung vom Arbeitsamt finanziert bekommen, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen meinen erlernten Beruf (Elektroniker) nicht mehr ausüben oder aber aufgrund zu schlechter Berufschancen (Elektroniker gehören nicht dazu)keine Aussicht auf eine neue Stelle gehabt hätte.
was hältst Du von „Training on the job“? Bewerbe Dich doch einfach direkt in einem entsprechenden Unternehmen, das habe ich auch gemacht und arbeite jetzt ohne „Ausbildung“ als Systemanalytiker und Softwareentwickler (wie auch ein drittel meiner Kollegen in unserem Team). In der ganzen IT-Industrie werden so viele Leute gesucht, daß man nicht nur auf „Fachkräfte“ aufbauen kann.
Wichtig ist natürlich Lernbereitschaft (und -Fähigkeit)und Engagement.
Welche Voraussetzungen muß ich
‚mitbringen‘ um in den Genuß einer vom AA
finanzierten Umschulung zu kommen?
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huhu alexandra,
folgende vorrausetzungen müssen erfüllt sein, um eine förderung zur umschulung nach dem AFG (arbeitsförderungs gesetzt) genehmigt zu bekommen.
Leistungen müssen notwendig zur beruflichen Eingliederung sein
(wichtig – Notwendigkeit !!!).
Die Maßnahme muß vom Arbeitsamt anerkannt sein.
Vor Beginn der Maßnahme – Muss eine Beratung durch das Arbeitsamt geschehen sein.
Vorbeschäftigungszeit erfüllt ?
d.h. innerhalb der letzten 3 Jahre vor Beginn der Maßnahme mind. 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden oder
mind. 1 Tag Arbeitslosengeld/ Alhilfe - Bezug.(Verlängernde Ausnahme bei Berufsrückkehrerinnen aus Erziehungsurlaub).
Anderer darf nicht Zahlungspflichtig sein. (Z.B. Arbeitgeber)