Einsicht in meine Akte beim Arbeitsamt ?

Hallo Experten,

habe ich ein Anrecht auf Akteneinsicht meiner Akte beim Arbeitsamt ?

Mein ehemaliger Arbeitgeber hat anscheinend versucht mir etwas nachträglich „reinzudrücken“ und ich habe gesehen, dass es einen Briefwecheslen zwischen ihm und dem AA in der Akte gibt. Diesen würde ich gerne lesen um mich dagegen wehren zu können. Darf ich das ? Und wenn ja wie ? Einfach hingehen ?

Danke
Arne

Hi Arne,

nein, ein Recht auf Akteneinsicht besteht nicht.

Gruß,
Francesco

gesetzlich verboten?
Hallo Francesco

Bist Du Dir ganz sicher? Hast Du da eigene Erfahrungen oder Quellen?

Bei uns in der Schweiz haben wir zb das Recht bei Firmen privat anzufragen, welche Daten sie in ihrer Datenbank über mich gespeichert haben und dann auch eine Löschung des Eintrags oder Korrektur verlangen. Auch bei einem Arzt muss ich meine Akten einsehen können.

Natürlich ist ein Arbeitsamt keine private Institution. Mit welcher Begründung kann ein Arbeitsamt dies ablehnen? Das geht ja Richtung fichieren, wenn dann der Arbeitgeber da Einträge machen lassen kann und die evtl nicht korrekt sind? Ich kann mir das nicht so vorstellen…

Grüsse und mit Bitte vielleicht auf ein Gesetz oder Link hinzuweisen :smile:
Tanja

Hallo Arne

habe ich ein Anrecht auf Akteneinsicht meiner Akte beim
Arbeitsamt ?

Ich bin zwar nicht aus Deutschland, doch Francescos knappe ablehnende Antwort hat mich überhaupt nicht überzeugt.

Nun hab ich ein bisschen gesucht und folgenden Artikel gefunden. Hat zwar nur indirekt mit Deiner Frage zu tun, aber dort steht klar, dass man eine Akteneinsicht beantragen kann. :smile:

Hier noch der Link: http://www3.stachel.de/stachel/00.09/9AAMT.html

Und Zitat aus dem Artikel:
„Als Tip: Wer bei Behörden eigenartige Erlebnisse hat, sollte einfach mal Akteneinsicht beantragen sowie eine Übersicht, welche Daten überhaupt gespeichert sind. In der EDV Gespeichertes muß ausgedruckt werden.“

Auf http://www.arbeitsamt.de (unter Services) gibt es ziemlich viele pdf-Merkblätter. In einem steht was von Akteneinsichts-Recht für den Arbeitgeber, also wird es sicher auch umgekehrt gültig sein, dass zuständige Dokument hab ich leider in der Schnelle nicht gefunden. Du wirst es sicher noch finden.

Liebe Grüsse und viel Glück
Tanja

Hallo Säugling,

der Berliner Datenschutzbeauftrage beantwortet per E-Mail auch Anfragen. Eine Akteneinsicht bei Sozialämtern gibt es jedenfalls. Steht jedenfalls so auf der HP des Datenfuzzies.

http://www.datenschutz-berlin.de/ueber/aktuell.htm#d…

Grüße

Moin, Moin,

selbstverständlich hast Du ein Recht auf Akteneinsicht. Deine Leistungsakte in der Leistungsabteilung darf man Dir nicht verwehren. Selbst beim Vermittler darfst Du Dir alle Computerdaten zeigen lassen. Es sind deine Sozialdaten ,die da gespeichert sind. Also hast Du auch ein Recht auf Einsicht.

Gruß

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