Hallo!
Hallo Uli,
wann kann ein Arbeitgeber den bereits genehmigten Urlaub
wieder streichen?
Ist der Urlaubsbeginn einmal festgelegt, so kann der Arbeitgeber seine Entscheidung nicht mehr revidieren. In Notfällen besitzt er das recht den Urlaubstermin zu ändern, doch muss er dann dem Arbeitnehmer alle diejenigen Aufwendungen ersetzen, die dieser im Hinblick auf den geplanten Urlaub gemacht hat. Dies ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 122 BGB; wenn dort eine Schadenersatzpflicht sogar im Fall eines unverschuldeten Irrtums angeordnet ist, so muss dasselbe erst recht gelten, wenn der Arbeitgeber in seinem Interesse von einm Gesetz nicht vorgesehenen Widerrufsrecht Gebrauch macht (BAG AuR 1992).
Ich habe eine längere Reise geplant. Wenn ich mir diesen
Urlaub genehmigen lasse und wir (mein Freund und ich) einen
Flugbuchen, kann mir dieser Urlaub wieder gestrichen werden?
Siehe oben
Wenn ja, reicht als Grund aus, das mein Kollege kündigt und
ich seinen Job mitmachen muß?
Nein, absehbarer Arbeitskräftemangel ist kein Notfall. Anders ist es wenn Ihr nur zu zweit diegleiche Arbeit macht und der Kollege wird krank.
Kann ich mir dann die Flugkosten von beiden Flügen erstatten
lassen?
Siehe oben
Wie sieht es aus, wenn ich selber kündige. Kann ich auf diesen
Urlaub bestehen, wenn er schon genehmigt ist oder muß ich ihn
dann auf das Ende des Arbeitsverhältnisses legen? Wie sieht es
Nein, der Zeitpunkt des genehmigten Urlaubs zählt. du musst halt nach Deinem Urlaub bis zum Ende der Kündigungsfrist arbeiten.
aus, wenn ich nur 3 Wochen Urlaubsanspruch beim alten
Arbeitgeber hätte, aber 4 Wochen geplant sind?
Dem alten Arbeitgeber steht keine Kürzungsbefugnis zu (BAGDB 1991,1987). Der neue Arbeitgeber kann Deinen Anspruch aber kürzen, damit Du nur den Dir zustehenden Jahresurlaub bekommst.
Vielen Dank im voraus!
Uli