Nein, nicht zwischen Kolleginnen und Kollegen , sondern witterungsbedingt (Sonnenseite, keine Klimaanlage . . .).
Gibt es feste Grenzen, Urteile o.ä., nach denen Büroarbeit ab wieviel? Grad Celsius Raumtemperatur unzumutbar ist und man z.B. „hitzefrei“ in Anspruch nehmen kann?
Ein ‚Hitzefrei‘ wie Du es unter Umständen aus der Schule kennst (in Berlin waren es früher 25° C), gibt es im Berufsleben leider nicht. In diesem Zusammenhang gibt es nur Empfehlungen (z. B. von der Berufgsgenossenschaft), die besagen, daß die Raumtemperatur im Sommer 26° C nicht überschreiten sollte. Es gibt aber meines Wissens keine wirklichen Vorschriften oder gar Gesetze.
Es existiert allerdings gibt es ein - eher für Deinen Chef relevantes - Urteil, wonach Gewerbemietverträge wegen unerträglicher Hitze (es ging um 35° C im Sommer) vorzeitig gekündigt werden können. Wegen der Einzelheiten müßte ich noch einmal nachsehen.
in Arbeitsräumen muss während der Arbeitszeit eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein (§6 Arbeitsstättenverordnung). Sie beträgt
bei überwiegend sitzender Tätigkeit + 19°
bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit + 17°
in Büroräumen + 20°
in Verkaufsräumen + 19°
usw.
Arbeitsplatze die unter starker Hitzeeinwirkung stehen, müssen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten auf eine zuträgliche Temperatur gekühlt werden. Die Raumtemperaturen müssen bei Arbeitsbeginn erreicht sein.
Mit kollegialen Grüßen
Michael
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