Ich bin nun seit sieben Jahre bei denselben Arbeitgeber. Laut Vertrag stehen mir 24 Urlaubstage im Jahr zu. Angeblich (habe ich gehört) soll es ab den vierzigsten Lebensjahr mehr Urlaub (laut Gesetzt) geben.
Weiß da jemand etwas von oder zählt nur der Areitsvertrag.
Ich bin nun seit sieben Jahre bei denselben Arbeitgeber. Laut
Vertrag stehen mir 24 Urlaubstage im Jahr zu. Angeblich (habe
ich gehört) soll es ab den vierzigsten Lebensjahr mehr Urlaub
(laut Gesetzt) geben.
Hallo Willi,
hier ein Auszug aus dem Bundesurlaubsgesetz:
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer
(Bundesurlaubsgesetz - BUrlG)
§ 1 Urlaubsanspruch …
§ 2 Geltungsbereich …
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Das Gesetz schreibt aber nur Mindesstandards vor. Eine Staffelung nach Lebensalter gibt es danach nicht. In Tarifverträgen, aber auch im Anstellungsvertrag kann eine längere Urlaubsdauer vereinbart werden. Gilt für Deinen Betrieb ein Tarifvertrag?