nach dieser, doch mal wieder recht amüsanten Diskussion (s.Posting Job Hirarchie?), habe ich eine etwas ernstere Frage, denn auch ich gehöre zu dieser Art von Menschen, die noch mit echter Arbeit Geld verdient.
Ich bin derzeit, seit genau einem Jahr, in einem festen Arbeitsverhältnis angestellt aber ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Nun habe ich eine besser Stelle angeboten bekommen und möchte wissen wie die gesetzlichen Kündigungsfristen aussehen, 14 Tage oder 4 Wochen zum Monatsende?
Außerdem bin ich leider zur Zeit krank geschrieben. Kann ich mein Arbeistverhältnis während einer Krankschreibung kündigen? Ein Arbeitgeber darf das ja wohl nicht.
dass ein Arbeitgeber während einer Krankheit nicht kündigen darf, ist ein nettes Gerücht, das mein Betriebsratsherz höher schlagen lässt. Ist aber leider falsch. Natürlich kann ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer während einer Krankheit kündigen.
Deine Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder letzten des Monats (§ 622 BGB), wenn es keinen Tarifvertrag gibt, der eine günstigere Regelung hat.
Grüße
Michael
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Deine Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder letzten
des Monats (§ 622 BGB), wenn es keinen Tarifvertrag gibt, der
eine günstigere Regelung hat.
Was ist denn, wenn es einen Tarifvertrag gibt, in dem z.b. 6 Wochen zum Monatsende vereinbart ist?? Günstiger ist das ja nicht, gilt dann für mich die o.g. ???
Es gilt das Günstigkeitsprinzip. Immer die aus der Sicht des Arbeitnehmers günstigste Lösung gilt. Also bei Eigenkündigung die kürzeste Frist (Gesetz). Bei arbeitgeberseitiger Kündigung die längere (Tarifvertrag).
Mit Grüßen
Michael
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das Günstigkeitsprinzip wird durch das Tarifvertragsgesetz definiert.
§ 4 Wirkung der Rechtsnormen
(1) …
(2) …
(3) Abweichende Abmachungen sind nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet sind oder eine Änderung der Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten.
(4) …
(5) …
Grüße
Michael
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