Ich arbeite auf 630DM-Basis als Kellner, habe nebenbei weder einen anderen Job noch ein Ausbildung oder Studium. Nun wird mir von meinem Lohn (13,- pro Stunde) am Monatsende ca. 75,-DM abgezogen, die auf dem Abrechnungsbogen in der Spalte „SV-AG-Anteil mtl.“ zufinden sind. Bedeutet AG-Anteil Arbeitgeberanteil? Bei meinem letzten 630er Job wurde dieser Betrag von meinem Arbeitgeber übernommen, ist das freiwillig oder verpflichtend?
Bisher war ich der Überzeugung, daß bei geringfühgiger Beschäftigung immer Brutto gleich Netto ist, deshalb wären auch Gesetzesauszüge oder Links ganz klasse.
Ich arbeite auf 630DM-Basis als Kellner, habe nebenbei weder
einen anderen Job noch ein Ausbildung oder Studium. Nun wird
mir von meinem Lohn (13,- pro Stunde) am Monatsende ca. 75,-DM
abgezogen, die auf dem Abrechnungsbogen in der Spalte
„SV-AG-Anteil mtl.“ zufinden sind. Bedeutet AG-Anteil
Arbeitgeberanteil? Bei meinem letzten 630er Job wurde dieser
Es bedeutet Arbeitgeberanteil!
Betrag von meinem Arbeitgeber übernommen, ist das freiwillig
oder verpflichtend?
Der Arbeitgeber muß!!!
Bisher war ich der Überzeugung, daß bei geringfühgiger
Beschäftigung immer Brutto gleich Netto ist, deshalb wären
auch Gesetzesauszüge oder Links ganz klasse.
Deine Überzeugung ist richtig. Unter http://www.bma.bund.de kannst Du Dir unter Puplikationen online eine kostenlose Broschüre bestellen. Sie enthält alle Beispiele.
den Arbeitgeberanteil muß der AG natürlich abführen.
Bisher war ich der Überzeugung, daß bei geringfühgiger
Beschäftigung immer Brutto gleich Netto ist,
Deine Überzeugung ist richtig.
Ist sie nicht! Sorry, Michael, aber das ist purer Unsinn. Brutto für Netto bekommt jemand, der schwarz beschäftigt wird (nämlich 630,00 DM cash auf die Kralle und ohne Quittung). Warum sollte auch der AG den AN-Anteil übernehmen? Laut meinem Steuerberater müßte der AG - falls er die AN-Anteile übernimmt - fast 1.000 DM für jeden geringfügig Beschäftigten bezahlen.
Danke für den Link, der hat mir schonmal weitergeholfen.
Leider verstehe ich einen Auszug aus der 630er Broschüre nicht:
Der Arbeitgeber muss bei
diesen Beschäftigungsverhältnissen pauschal 12 % des
Arbeitsentgelts an die Renten- und grundsätzlich pauschal
10 % des Arbeitsentgelts an die Krankenversicherung als
Beiträge bezahlen.
Bedeutet dies nun von meinem Lohn oder aber nur den Betrag in Prozent meines Lohnes aber aus seiner Tasche? (Klingt einwenig schief, ich hoffe du weißt was ich meine)
Wäre super, wenn du/ihr auch noch eine Lösung für diese Rätsel hast/hättet.
Berechnungsbeispiel aus der Broschüre
Geringfügig beschäftigte Hausfrau,
die in der gesetzlichen Krankenversicherung
familienversichert ist.
Maria Maier ist Hausfrau. Um die Familienkasse aufzubessern, arbeitet sie einige Stunden in der Woche als Kassiererin. Ihr Verdienst beträgt 630 DM monatlich. Weitere Einkünfte bezieht sie nicht. Ihr Ehemann ist als Handwerker berufstätig.
Es ergeben sich folgende Abgaben:
Entgelt 630,00 DM
Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung (12 %) 75,60 DM
Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Krankenversicherung (10 %) 63.00 DM
Frau Mater hat die Möglichkeit, zusätzlich zum Arbeitgeberbeitrag 7,5 % ihres Entgelts (47,25 DM) an die Ren-tenversicherung abzuführen. Dadurch erwirbt sie Ansprüche auf alle Leistungen der Rentenversicherung.
Da Frau Maier selbst keine weiteren Einkünfte bezieht und für ihre geringfügige Beschäftigung Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden, ist das Arbeitsentgelt steuerfrei. Der Arbeitgeber kann es aber nur steu-erfrei auszahlen, wenn Frau Maier ihm eine Freistellungsbescheinigung vorlegt.
Den Antrag auf Erteilung dieser Freistellungsbescheinigung stellt sie bei ihrem Wohnsitzfinanzamt. Wird dem Arbeitgeber keine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vorgelegt, so hat der Arbeitgeber den Arbeitslohn zu versteuern, und zwar nach der Lohnsteuerkarte oder pauschal.
Der Arbeitgeber muß laut dieser Berechnung die RV und KV tragen.
laut meinen Informationen muß ein geringfügig Beschäftigter (nicht mehr wie 15 Arbeitsstunden in der Woche und nicht mehr wie 630,- DM/Monat) keine Steuern zahlen, sofern er eine Freistellungsbescheinigung vorlegt. Die anfallende Krankenversicherung (10%) und Rentenversichrung (12%) hat der Arbeitgeber zu zahlen.
Es fallen also keine Arbeitnehmeranteile an.
Unser Arbeitsministerium ist der gleichen Meinung.
Mit Grüßen
Michael
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sofern eine Freistellung seitens des FA vorliegt, stimmt das natürlich!
Wenn dem nicht so ist, muss der AN allerdings ganz normale Steuern zahlen! Bei StKl. 1 oder 3 ist es uninteressant, da eh nix anfällt, wenn allerdings mehrere Jobs ausgeübt werden, die zusammen 630,-DM übersteigen, dann fällt zumindest für einen Job StKl. 6 an - und das macht dann 124,91DM LSt. und 11,24DM Kirchensteuer aus. Außerdem ist dann auch Ende mit pauschalen Beiträgen zur SV! Es fallen dann die ganz normalen AG-/AN-Beiträge jeweils zur Hälfte (außer Arbeitslosenversicherung) an!
laut meinen Informationen muß ein geringfügig Beschäftigter
(nicht mehr wie 15 Arbeitsstunden in der Woche und nicht mehr
wie 630,- DM/Monat) keine Steuern zahlen, sofern er eine
Freistellungsbescheinigung vorlegt. Die anfallende
Krankenversicherung (10%) und Rentenversichrung (12%) hat der
Arbeitgeber zu zahlen.
Es fallen also keine Arbeitnehmeranteile an.
Unser Arbeitsministerium ist der gleichen Meinung.
In diesem speziellen Fall hast Du natürlich völlig recht!
Ist sie nicht! Sorry, Michael, aber das ist purer Unsinn.
Brutto für Netto bekommt jemand, der schwarz beschäftigt wird
(nämlich 630,00 DM cash auf die Kralle und ohne Quittung).
Warum sollte auch der AG den AN-Anteil übernehmen? Laut meinem
Steuerberater müßte der AG - falls er die AN-Anteile übernimmt
fast 1.000 DM für jeden geringfügig Beschäftigten bezahlen.
Da hat Dein Steuerberater aber mächtig wenig Ahnung! Wenn jemand die Voraussetzungen für eine „geringfügige Beschäftigung“ erfüllt, dann fallen tatsächlich nur die 10 und 12 % an! Ansonsten ist er nicht geringfügig!