ich habe noch viereinhalb tage resturlaub, dieich nicht mehr nehmen kann, bevor ich meinen schreibtisch räume. mit meinem arbeitgeber habe ich die kapitalsierung vereinbart.
fragen: muss das über steuerkarte laufen? ist das auch SV-pflichtig? oder kann ich ihm einfach ne rechnung für irgendwas schreiben?
Hi Dietmar, zur Frage „Was man alles machen kann“ will ich mich nicht äußern; ansonsten gilt: Auszahlung des Urlaubsgeldes ist Lohn/Einkommen und damit steuerpflichtig und üblicherweise auch sv-beitragspflichtig, soweit nicht die Beitragsbemessungsgrenzen überschritten werden. Für die „Kapitalisierung“ von 4,5 Urlaubstagen würde ich auch keine großen Risiken eingehen …
Zur Frage, was man machen kann…
…ich kenne da Fälle, in denen der Arbeitnehmer halt mit seinem Privat-Pkw für die Firma unterwegs war, da kannste 58 Pfg. vom AG Steuer-/Sozialversicherungsfrei einsacken.
Fahr doch mal zu ner Messe oder sonstwohin…
P.S. : Wenn Du dort nicht wirklich hingefahren bist, ist es natürlich Betrug!
*unschuldigschau* wieso? wenn er die fahrt bezahlt erhaelt,
ist der geber sich doch im klaren wofuer er die kohle abgedrueckt hat. wieso dann ‚betrug‘
gruss - digi
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