Schwerbehinderten-Zusatzurlaub als Praktikant

Hallo zusammen,
Schwerbehinderte (50%) habe ja bekanntlich 5 Tage zusätzlichen Urlaub im Jahr. Wie ist es, wenn man ein 4monatiges Praktikum als Schw.Beh. macht… stehen einem da auch 5*4/12 Tage zusätzlicher Urlaub zu?

Das kommt auf die Praktikantenvereinbarung an. Wenn Urlaub vereinbart wurde, dann kommt auch der Schwerbehindertenzusatz-urlaub zum Tragen. Wurde vereinbart, dass es in den vier Monaten keinen Urlaub gibt, zählt auch die Schwerbehinderung nicht.
MfG Toni.