Schwerbehinderten-Zusatzurlaub als Praktikant

Von: , Frage gestellt am Do, 18. Nov 1999

Hallo zusammen,
Schwerbehinderte (50%) habe ja bekanntlich 5 Tage zusätzlichen Urlaub im Jahr. Wie ist es, wenn man ein 4monatiges Praktikum als Schw.Beh. macht... stehen einem da auch 5*4/12 Tage zusätzlicher Urlaub zu?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
    Re: Schwerbehinderten-Zusatzurlaub als Praktikant

    Das kommt auf die Praktikantenvereinbarung an. Wenn Urlaub vereinbart wurde, dann kommt auch der Schwerbehindertenzusatz-urlaub zum Tragen. Wurde vereinbart, dass es in den vier Monaten keinen Urlaub gibt, zählt auch die Schwerbehinderung nicht.
    MfG Toni.

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