kennt sich einer von Euch etwas mit dem Recht auf den Erhalt eines Arbeitszeugnisses aus? Im Jahre 95 hatte ich für ca. 3 Monate bei einem AG gearbeitet. Vor mehreren Wochen hatte ich dem AG ein Fax, mit der Bitte der Ausstellung eines Zeugnisses, geschrieben. Aber leider ohne Resultat. Deshalb rief ich dort in diesem Betrieb an, aber die Sekretärin konnte mir nicht weiterhelfen. Auf dem Arbeitsgericht sagte man mir, dass mir in solch einer Sache keine Auskunft erteilt werden darf. Im Gestzbuch fand ich nur, dass man nach verlassen des Betriebes einen Anspruch auf ein Zeugnis hat, aber nicht wie lange nach dem Ausscheiden dieses Recht forbesteht. Ist der rechtliche Anspruch noch gültig?
ich fürchte, die folgende Info wird Dich nicht sonderlich erfreuen…
Also: Dein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt nach 30 Jahren
Aaaaaaber: Dein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis dürfte inzwischen verwirkt sein. Dafür sprechen Folgendes: Du hast seit 1995 nicht nach einem Zeugnis verlangt. Der AG kann also davon ausgehen, daß Du den Anspruch nicht mehr geltend machst (machen wirst). Dazu ist ein AG berechtigt und es ist auch gut so. Man kann niemanden nach 5-10-15 Jahren objektiv und wohlwollend beurteilen. Du hättest Dein Zeugnis nach einer angemessenen Zeit (in der Rechtsprechung wird in diesem Zusammenhang eine dreimonatige Frist nach Eintritt der Fälligkeit erwähnt) anmahnen müssen.
Nach 5 bzw. 6 Jahren sieht es ziemlich düster aus. Du darfst auch nicht vergessen, daß Personalakten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vernichtet werden dürfen. Wenn da auch noch inzwischen ein neuer GF am Werk ist…
Also: Dein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt nach 30
Jahren
Habe ich auch gefunden…
Aaaaaaber: Dein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis dürfte
inzwischen verwirkt sein. Dafür sprechen Folgendes: Du hast
seit 1995 nicht nach einem Zeugnis verlangt. Der AG kann also
davon ausgehen, daß Du den Anspruch nicht mehr geltend machst
(machen wirst). Dazu ist ein AG berechtigt und es ist auch gut
so. Man kann niemanden nach 5-10-15 Jahren objektiv und
wohlwollend beurteilen. Du hättest Dein Zeugnis nach einer
angemessenen Zeit (in der Rechtsprechung wird in diesem
Zusammenhang eine dreimonatige Frist nach Eintritt der
Fälligkeit erwähnt) anmahnen müssen.
Reine Interesse: Wo hast Du das gefunden? Ich habe nämlich in einem ähnlichen Fall letzte Woche wie ein Blödmann gesucht und nichts dazu gefunden…
Nach 5 bzw. 6 Jahren sieht es ziemlich düster aus. Du darfst
auch nicht vergessen, daß Personalakten nach Ablauf der
gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vernichtet werden dürfen. Wenn
da auch noch inzwischen ein neuer GF am Werk ist…
Die Aufbewahrungsfrist der Personalakten ist aber noch nicht vorbei! Und das Ausstellen eines Zeugnisses ohne Bewertung sollte weiß Gott kein Problem sein!
Hi Oli, da es sich um ein eher kurzes Arbeitsverhältnis handelt, leuchtet mir die Dringlichkeit eines Zeugnisses zwar nicht sonderlich ein, aber andererseits spricht auch nichts dagegen: Ich würde UNBÜROKRATISCH, also per Telefon oder persönlich, Kontakt zur Firma aufnehmen und ggf. vorschlagen, selbst einen Zeugnisentwurf vorzubereiten mit der Bitte, daraus ein Zeugnis zu erstellen. Wie konkret dieser „Entwurf“ im Detail schon ist, kannst Du ggf. im Gespräch klären.
Reine Interesse: Wo hast Du das gefunden? Ich habe nämlich in
einem ähnlichen Fall letzte Woche wie ein Blödmann gesucht und
nichts dazu gefunden…
*lach* dabei ist es doch ganz einfach, wenn man nach den richtigen Stichworten sucht (Arbeitszeugnis, Ausschlußfrist, Verjährung, Verwirkung). Da kommen zum Beispiel solche feinen Links raus:
*lach* dabei ist es doch ganz einfach, wenn man nach den
richtigen Stichworten sucht (Arbeitszeugnis, Ausschlußfrist,
Verjährung, Verwirkung). Da kommen zum Beispiel solche feinen
Links raus:
Da unser Server letzte Woche gelegentlich streikte, konnte ich nicht immer auf’s I-Net zugreifen. Und Bücher wälzen, oder auf der CD eines namhaften Verlags zu suchen kann ganz schön ermüdend sein!
OFF: Ob ich einem RA mit dem Namen trauen würde, weiß ich allerdings nicht