Frage zum Arbeitsvertrag

Hi,

ich habe gerade meinen Arbeitsvertrag vor mir liegen. Der lag heute in der Post. Da ist aber was, zu dem ich mal Eure Meinung hören möchte:

Im Gespräch mit der Fa. hatten wir vereinbart, dass ich IN der Probezeit etwas weniger verdiene und nach Ablauf der Probezeit dann den von mir geforderten Betrag. Soll ja so üblich sein. Damit war ich auch einverstanden. Im Arbeitsvertrag ist aber nur die Rede von dem Betrag IN der Probezeit und mit keinem Wort erwähnt, wie es DANACH (finanziell) weitergeht.

Wortlaut:

Die Zeit vom xx.xx.xx bis xx.xx.xx ist eine befr. Probezeit (6 Monate). (…) Das Arbeitsverhältnis endet durch Ablauf der Probezeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern die Fortsetzung nicht vorher vereinbart wird.

Zuerst war ich empört, dass vom Gehalt NACH der Probezeit keine Rede war. Aber ein Bekannter meinte, ich solle froh sein, dass da nichts drinsteht. Der Vertrag endet per Ablauf der Probezeit. Dann wird ein neuer Vertrag ausgehandelt UND ein neues Gehalt. Es ist also praktisch ein neues Arbeitsverhältnis, was dann fixiert wird mit eben einer neuen Gehaltsvereinbarung. Wenn ich mir jetzt schon mein Gehalt fixieren lasse, hätte ich bei der Verhandlung keinen Spielraum mehr wenn ich so gut bin, dass ich locker noch mehr rausschlagen könnte als die DM 2000,- die ich dann (wie vereinbart) p.a. mehr bekommen würde. Für mich macht das Sinn.

Seht Ihr das genauso?

Danke sagt S.

Hallo Sniper,

ich kenne Deine Ausbildung und Deinen Arbeitsplatz nicht. Möglicherweise, wenn Du einen ganz gesuchten Beruf hast, der nur schwer auf dem Arbeitsmarkt zu ersetzen ist, kann ein Verhandlungsspielraum für Dich Sinn machen.

Allerdings hast Du vor Dir einen unbefristeten Arbeitsvertrag liegen, der einfach ohne Kündigung und Kündigungsfrist ausläuft. Dadurch spart der Arbeitgeber sich Arbeitnehmerrechte. Die sind zugegebenermaßen in den ersten 6 Monaten gering, aber immerhin.

Im übrigen halte ich das Argument des Verhandlungsspielraums von der Arbeitnehmerseite her, gesehen aus meiner Betriebsratspraxis, für wenig überzeugend. Verhandeln kann man immer, wenn man den der tolle, nicht zu ersetzende Arbeitnehmer ist. Hast Du einen Job der vom Arbeitsmarkt zu decken ist, läufst Du bei Deinen Verhandlungen sowieso vor eine Mauer.
Nur meine Meinung!

Mit Grüßen
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Michael (und Sniper nartürlich auch!),

Die Zeit vom xx.xx.xx bis xx.xx.xx ist eine befr. Probezeit (6
Monate). (…) Das Arbeitsverhältnis endet durch Ablauf der
Probezeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern die
Fortsetzung nicht vorher vereinbart wird.

Allerdings hast Du vor Dir einen unbefristeten Arbeitsvertrag
liegen, der einfach ohne Kündigung und Kündigungsfrist
ausläuft. Dadurch spart der Arbeitgeber sich
Arbeitnehmerrechte. Die sind zugegebenermaßen in den ersten 6
Monaten gering, aber immerhin.

Berichtige mich bitte, wenn ich dich falsch verstehe, aber so wie ich dass sehe, bist du der Meinung, dass Snipers Arbeitsvertrag quasi ‚stillschweigend‘ nach Ablauf der Probezeit verlängert wird, halt unbefristet ist. Meines Erachtens ist der Vertrag aber für die Dauer von 6 Monaten (die Probezeit) befristet. Danach sollte es aber einen neuen Vertrag geben, mit dem dann ausgehandelten Gehalt geben.

(Der Arbeitgeber darf übrigens den Vertrag höchstens dreimal in einem Zeitraum von höchstens zwei Jahren befristen, danach muss er einen unbefristeten Arbeitsvertrag ausstellen)

Im übrigen halte ich das Argument des Verhandlungsspielraums
von der Arbeitnehmerseite her, gesehen aus meiner
Betriebsratspraxis, für wenig überzeugend. Verhandeln kann man
immer, wenn man den der tolle, nicht zu ersetzende
Arbeitnehmer ist. Hast Du einen Job der vom Arbeitsmarkt zu
decken ist, läufst Du bei Deinen Verhandlungen sowieso vor
eine Mauer.
Nur meine Meinung!

Sicher ist es besser, wenn man unersetzlich ist, aber man muss sich, was meines Erachtens viel wichtiger ist, gut zu verkaufen wissen. Denn was nützt es schon, wenn man super Fähigkeiten hat, und der Arbeitgeber nichts davon mitkriegt?
Soviel ich weiss, kann man auch verhandeln, wenn ein Job vom Arbeitsmarkt zu decken ist, dass dann aber nur, wenn man wie du schon sagtest, unentbehrlich ist.

Gruss von Jenny, die niemandem auf die Füße treten wollte:smile:

Hallo Jenny,

Allerdings hast Du vor Dir einen unbefristeten Arbeitsvertrag

Du hast natürlich Recht, es muß befristet heißen, hab mich im Eifer vertan.

Berichtige mich bitte, wenn ich dich falsch verstehe, aber so
wie ich dass sehe, bist du der Meinung, dass Snipers
Arbeitsvertrag quasi ‚stillschweigend‘ nach Ablauf der
Probezeit verlängert wird, halt unbefristet ist. Meines
Erachtens ist der Vertrag aber für die Dauer von 6 Monaten
(die Probezeit) befristet. Danach sollte es aber einen neuen
Vertrag geben, mit dem dann ausgehandelten Gehalt geben.

Ich bin der Meinung das Arbeitvertrag einfach ausläuft. Genau wie Du es beschrieben hast.

Ein bißchen verlegend lächelnd
Michael

Sniper.

Im Gespräch mit der Fa. hatten wir vereinbart, dass ich IN der
Probezeit etwas weniger verdiene und nach Ablauf der Probezeit
dann den von mir geforderten Betrag. Soll ja so üblich sein.

– Ach ja? Sehe ich nicht so. Oder darfst Du in der Probezeit auch entsprechend schlechter oder weniger arbeiten?

Damit war ich auch einverstanden. Im Arbeitsvertrag ist aber
nur die Rede von dem Betrag IN der Probezeit und mit keinem
Wort erwähnt, wie es DANACH (finanziell) weitergeht.

– komisch nicht wahr…?

Die Zeit vom xx.xx.xx bis xx.xx.xx ist eine befr. Probezeit (6
Monate). (…) Das Arbeitsverhältnis endet durch Ablauf der
Probezeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern die
Fortsetzung nicht vorher vereinbart wird.

Zuerst war ich empört, dass vom Gehalt NACH der Probezeit
keine Rede war. Aber ein Bekannter meinte, ich solle froh
sein, dass da nichts drinsteht. Der Vertrag endet per Ablauf
der Probezeit. Dann wird ein neuer Vertrag ausgehandelt UND
ein neues Gehalt.

– Oder keins von Beidem…

Sniper.

Meine Vorredner haben den rechtlichen Aspekt ja schon einigermaßen beleuchtet. Befristet auf 6 Monate. Danach kann(!) man die Karten neu mischen.
Aber:
Warum?
Warum ein Vertrag mit befristeter Probezeit und niedrigerem Gehalt? Schon mal darüber nachgedacht, daß Du nicht länger als 6 Monate dort arbeiten wirst? Wenn der AG etwas anderes plant, warum die Befristung? Ich wäre nicht so „froh“ über den Vertrag, denn daran knüpft entweder gar nichts oder eine neue Befristung an. Und wer sagt, daß es dann mehr Lohn gibt? Sonst sehe ich keinen Anlaß für so einen AV.

Gruß,
LeoLo

P.S.: Ist eine Kü(frist) innerhalb der Probezeit im AV erwähnt? Ansonsten ist eine ordentliche Kü ausgeschlossen.