ich möchte nach 3 Jahren Abwesenheit wieder in die Altenpflege einsteigen und zwar bei einem ambulanten Pflegedienst. Nun habe ich keine Ahnung, wie die Eingruppierung nach BAT, die zunächst zu Grunde gelegt wird, erfolgen soll, bzw. wie ich diesen BAT richtig für mich interpretiere.
Kann mir jemand sagen, was ich – gemäß BAT – verdienen muss mit folgenden Voraussetzungen:
Alter 44 Jahre, Staatl. Anerk. Altenpfleger seit 17 Jahren, Beschäftigung wird sein: Pflegedienst und stellvertretende Leitung des Pflegedienstes.
Hi Niki, ich würde mich in Deiner Situation an die Ver.di wenden, die vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft. In Sachen BAT (ein Buch mit sieben Siegeln!) dürften die ganz fit sein …
die Eingruppierung in eine Vergütungsgruppe des BAT erfolgt nach dem Stellenplan des Arbeitgebers. Handelt es sich um eine private Einrichtung? Dann mußt du über den Arbeitgeber in Erfahrung bringen, in welche Vergütungsgruppe er dich eingliedern will. Nach den Tätigkeitsmerkmalen kann es sich um BAT IV a/b oder im schlechteren Fall um BAT V b handeln.
Im öffentlichen Dienst erfolgt die Stellenausschreibung immer mit Angabe der entsprechenden Eingruppierung.
Nun habe ich keine Ahnung, wie die Eingruppierung nach BAT, die
zunächst zu Grunde gelegt wird, erfolgen soll, bzw. wie ich
diesen BAT richtig für mich interpretiere.
Kann mir jemand sagen, was ich – gemäß BAT – verdienen muss
mit folgenden Voraussetzungen:
Alter 44 Jahre, Staatl. Anerk. Altenpfleger seit 17 Jahren,
Beschäftigung wird sein: Pflegedienst und stellvertretende
Leitung des Pflegedienstes.