Arbeitsunfähig in jetziger Tätikeit

Hallo,

bin z.Zt. noch in ungekündigter Stellung als Kassiererin in einem Supermarkt. Nach sechswöchentlichem Kuraufenthalt wurde ich als arbeitsunfähig und nicht mehr in meiner jetzigen Tätigkeit einsetzbar entlassen.
Nun meine Frage:
Ich bin seit Eröffnung der Filiale, 02.1999, dort beschäftig.
Bekomme ich erfahrungsgemäß jetzt eine normale Kündigung - oder vielleicht einen Aufhebungsvertrag und bin dann von heute auf morgen entlassen?
Wie muß ich mich verhalten?
Zur Info: Ich bin 53 Jahre alt.

Danke schonmal für Eure Informationen.

Gruß Lore

Hallo Hannelore,

bin z.Zt. noch in ungekündigter Stellung als Kassiererin in
einem Supermarkt. Nach sechswöchentlichem Kuraufenthalt wurde
ich als arbeitsunfähig und nicht mehr in meiner jetzigen
Tätigkeit einsetzbar entlassen.

Du solltest Dich unbedingt an die LVA (Landesversicherungsanstalt, das ist die Stelle, die auch Deine Altersrente verwaltet) wenden und dort eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Diese entspricht ungefähr Deiner späteren Rente.

Dort kann man Dir auch erklären, wie Du weiter vorgehen sollst. Wichtig: Du solltest Deine Renten-Versicherungsnummer wissen (steht auf dem Sozialversicherungsausweis drauf).

Falls Du für eine andere Tätigkeit aber noch berufsfähig bist, können Sie Dich evtl. auf eine solche Tätigkeit verweisen.

Hast Du zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ?
Falls ja => Klasse, falls nein => Schade, würde nämlich zusätzlich Rente bringen.

Grüsse

Sven

Lore.

bin z.Zt. noch in ungekündigter Stellung als Kassiererin in
einem Supermarkt. Nach sechswöchentlichem Kuraufenthalt wurde
ich als arbeitsunfähig und nicht mehr in meiner jetzigen
Tätigkeit einsetzbar entlassen.
Nun meine Frage:
Ich bin seit Eröffnung der Filiale, 02.1999, dort beschäftigt.
Bekomme ich erfahrungsgemäß jetzt eine normale Kündigung -

– Nicht unbedingt. Vielleicht können Sie ja anders eingesetzt werden. Sind Sie vorübergehend nicht einsetzbar oder für immer?

oder vielleicht einen Aufhebungsvertrag und bin dann von heute
auf morgen entlassen?

– „von heute auf morgen“ in keinem Fall. Höchstens eine ordentliche Kündigung. Gegen diese sollten Sie dann Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen (Frist: 3 Wochen ab Zugang). Wenn Sie diese gewinnen, könnte eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung herausspringen. Wegen der möglichen Umgehung des Kündigungsschutzes ist außerdem Voraussetzung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, daß dem Arbeitnehmer keine zumutbare Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz angeboten werden kann (BAG). Eine Weiterbeschäftigung auf einem leistungsgerechten Arbeitsplatz hat jedoch nicht zu unveränderten Arbeitsbedingungen zu erfolgen. Die Höhe einer Abfindung ist Verhandlungssache (Faustformel: mindestens 1/2 Brutto pro Beschäftigungsjahr). Sollte ein Aufhebungsvertrag angeboten werden, müssen Sie sehr vorsichtig sein. Das Beenden des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag hat meistens eine Sperre beim AA zur Folge.

Wie muß ich mich verhalten?

– Abwarten. Noch ist ja nichts passiert. Wenn eine Kü kommt, einfach noch einmal posten. Dann sehen wir weiter.

Gruß,
LeoLo

Hallo Lore,

eine personenbedingte Kündigung (Kündigung wegen Krankheit), ist arbeitsrechtlich immer das letzte Mittel des Arbeitgebers. Zuerst muss er versuchen, Dich in einem anderen Job zu beschäftigen (versetzen).

Jetzt kenne ich die Mentalität Deines Arbeitgebers nicht. Möglicherweise wird er versuchen dich loszuwerden. Wenn er kündigt, will er Deinen Kündigungsschutz unterlaufen. Dem könntest Du mit einer Klage begegnen.

Wenn er Dir einen Aufhebungsvertrag anbietet will er Dir den Kündigungsschutz abkaufen, dann bist Du mit Deiner Entlassung einverstanden.

Habt Ihr einen Personalrat? Zuerst diesen Informieren und mit diesem über die Möglichkeit eines Ersatzarbeitplatzes beraten. Willst Du Deinen Arbeitsplatz erhalten, wirst Du Dich auf eine Kündigungsschutzklage einstellen müssen. Bevor du Dich darauf einlässt, solltest Du möglichst vor Ort beraten lassen. Wenn Du Gewerkschaftmitglied bist ist eine Beratung und alles folgende kostenlos. Hast eine private Arbeitsrechtsschutzversicherung mußt Du vorher abklären welche Kosten diese übernimmt.

Mit Grüßen
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sven, Michael und LeoLo,

Danke für Eure informativen Antworten.
Der Arbeitgeber ist nun unterrichtet und
ich werde der Dinge harren die da kommen -
oder auch nicht!?

Sollte sich etwas Neues ergeben, melde ich mich
bei Bedarf noch einmal.

Gruss Hannelore