Vermögenswirksame Leistungen

Hi all,

mich beschäftigt da momentan eine Frage: in meiner jetzigen Firma bekomme ich monatlich vermögenswirksame Leistungen bezahlt. Ich trage mich jetzt allerdings mit dem Gedanken, in einer anderen Firma zu arbeiten. Soweit ich weiss, bekommt man ja während der Probezeit keine VWL ausbezahlt.

Was mache ich also, wenn ich nun in einer anderen Firma zu arbeiten anfange? Kann/ Muß ich die monatlichen Beiträge übergangsweise selber bezahlen? Erfolgt nach der Probezeit die Nachzahlung der ausstehenden Beiträge durch den Arbeitgeber? Oder wird das Ganze während der Probezeit einfach auf Eis gelegt und nicht auf die Gesamtlaufdauer angerechnet?

Grübelnd,
Sandra

Hi, Sandra!

mich beschäftigt da momentan eine Frage: in meiner jetzigen
Firma bekomme ich monatlich vermögenswirksame Leistungen
bezahlt. Ich trage mich jetzt allerdings mit dem Gedanken, in
einer anderen Firma zu arbeiten. Soweit ich weiss, bekommt man
ja während der Probezeit keine VWL ausbezahlt.

Ich versteh nicht, was das mit Probezeit zu tun haben soll. Eigentlich bist Du rechtlich in der Probezeit doch gleichgestellt, wenn man von den Kündigungsfristen und ggf. abweichender Bezahlung mal absieht. Kann natürlich im Einzelfall anders vereinbart sein. Soweit ich weiß, werden bei befristeten Verträgen i.d.R. keine VWL gezahlt.

Was mache ich also, wenn ich nun in einer anderen Firma zu
arbeiten anfange? Kann/ Muß ich die monatlichen Beiträge
übergangsweise selber bezahlen? Erfolgt nach der Probezeit die
Nachzahlung der ausstehenden Beiträge durch den Arbeitgeber?
Oder wird das Ganze während der Probezeit einfach auf Eis
gelegt und nicht auf die Gesamtlaufdauer angerechnet?

Grundsätzlich würde ich Dir empfehlen, selbst weiterzuzahlen. Ist effektiv günstiger, hängt natürlich von der Anlageform ab. Bei ´ner Lebensversicherung würd ich auf keinen Fall die Zahlung einstellen, dann müßtest Du den Vertrag ja so lange beitragsfrei stellen, das verändert dann ggf. die Ablaufleistung zu Deinen Ungunsten. Müßte man im Einzelfall je nach Anlageform abwägen.

Aber Du solltest klären, ob Dein neuer Arbeitgeber überhaupt VWL zahlt. Muß er nämlich nicht. Ist keine grundsätzliche Pflichtleistung des Arbeitgebers.

Ich hoffe, das bringt Dich ein Stück weiter.

Gruß
Mathias

Hallo Sandra,

Hi all,

mich beschäftigt da momentan eine Frage: in meiner jetzigen
Firma bekomme ich monatlich vermögenswirksame Leistungen
bezahlt. Ich trage mich jetzt allerdings mit dem Gedanken, in
einer anderen Firma zu arbeiten. Soweit ich weiss, bekommt man
ja während der Probezeit keine VWL ausbezahlt.

So pauschal kann man das nicht sagen, im Vermögensbildungsgesetz steht.

§ 10 Vereinbarung zusätzlicher vermögenswirksamer Leistungen

(1) Vermögenswirksame Leistungen können in Verträgen mit Arbeitnehmern, in Betriebsvereinbarungen, in Tarifverträgen oder in bindenden Festsetzungen (§ 19 Heimarbeitsgesetz vom 14. März 1951 - Bundesgesetzbl. I S. 191 - zuletzt geändert durch das Heimarbeitsänderungsgesetz vom 29. Oktober 1974 - Bundesgesetzbl. I S. 2879) vereinbart werden.

Also kannst Du die Zahlung selber in Deinem Arbeitvertrag vereinbaren. Gibt es bei Deinem Arbeitgeber einen Betriebsrat, kann dieser eine entsprechende Betriebsvereinbarung abgeschlossen haben. Ist der Betrieb Tarifgebunden gibt es eine Regelung im Tarifvertrag. In meinem Tarifvertrag steht z.B. erste Zahlung nach sechs Monaten.

Was mache ich also, wenn ich nun in einer anderen Firma zu
arbeiten anfange?

Vorher informieren.

Kann/ Muß ich die monatlichen Beiträge

übergangsweise selber bezahlen?

Kannst Du machen. Möglicherweise kannst Du aber auch die Zahlungen stornieren. Frag Deinen Vertragspartner.

Erfolgt nach der Probezeit die

Nachzahlung der ausstehenden Beiträge durch den Arbeitgeber?

Auf gar keinen Fall.

Oder wird das Ganze während der Probezeit einfach auf Eis
gelegt und nicht auf die Gesamtlaufdauer angerechnet?

Kommt auf den Vertrag an.

Grübelnd,
Sandra

Grüße
Michael

Vollkommen unklar
Hi!

mich beschäftigt da momentan eine Frage: in meiner jetzigen
Firma bekomme ich monatlich vermögenswirksame Leistungen
bezahlt. Ich trage mich jetzt allerdings mit dem Gedanken, in
einer anderen Firma zu arbeiten. Soweit ich weiss, bekommt man
ja während der Probezeit keine VWL ausbezahlt.

Das hängt ganz von der Firma ab! Es gibt Unternehmen, die VWL auch während der Probezeit zahlen, es gibt aber auch welche, die es nicht tun. Genauso verhält es sich bei befristeten Verträgen…

Was mache ich also, wenn ich nun in einer anderen Firma zu
arbeiten anfange? Kann/ Muß ich die monatlichen Beiträge
übergangsweise selber bezahlen?

Du musst nicht (bei einigen Verträgen ist es aber ratsam) - Du kannst auf jeden Fall!

Erfolgt nach der Probezeit die
Nachzahlung der ausstehenden Beiträge durch den Arbeitgeber?

Ich selbst kenne nur EIN Unternehmen, das eine Nachzahlung leistet.

Oder wird das Ganze während der Probezeit einfach auf Eis
gelegt und nicht auf die Gesamtlaufdauer angerechnet?

Automatisch nicht! Da musst Du Dich mal mit dem Vertragspartner auseinander setzen!

Grüße
Guido