Wie war das noch? Spätestens am dritten Tag der Krankheit muß
die Krankmeldung bei der Firma sein, logisch.
Aber wie ist es wenn man nur einen Tag oder zwei Tage Krank
ist, dann brauch man doch keine Krankmeldung, oder Irre ich
mich da jetzt?
Nein Du irrst nicht.
Anni
Hallo Anni,
Der § 5 Abs.1 des Lohnfortzahlungsgesetzes an Feiertagen und im Krankeheitsfall sagt:
§ 5 Anzeige- und Nachweispflicht
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muss die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.
Also noch einmal in deutsch:
Dem Arbeitgeber ist die Arbeitsunfähigkeit sofort mitzuteilen.
Wenn die Dauer der Krankheit über drei Tage liegt, muß eine ärztliche Bescheinugung vorgelegt werden. Aber auch nur dann.
Der Arbeitgeber kann allerdings im einzelfall verlangen, dass auch vorher eine Bescheinigung vorgelegt wird. Hat er dies nicht getan muß auch keine Bescheinigung vorgelegt werden.
Grüße
Michael