Zeitarbeit - Gehaltsfrage

Hallo Personaler,

stimmt es, daß für Fahrtkosten und Verpflegung keine Abzüge gemacht werden?

Monika

Hallo Monika,

Deine Frage ist m. E. nicht ganz eindeutig: Sofern Dir Aufwendungen erstattet werden, die Du im Rahmen Deiner Arbeit hattest, sind diese steuerfrei, sofern die Bedingungen (z. B. für eine erstattete Mahlzeit in einem Restaurant) erfüllt sind.
Wenn Dein Arbeitgeber Dir Kosten erstattet, damit Du zur Arbeit kommen kannst, bzw. eine Mahlzeit im Betrieb finanziert, gelten auch „Grenzwerte“. Die aktuellen Angaben hierzu wirst Du sicher kostenlos beim Finanzamt erfragen können. Sofern die Zahlungen Deines Arbeitgebers „geldwerter Vorteil“ sind, sind sie selbstverständlich sowohl steuer- als auch sozialversicherungsbeitragpflichtig!

Hallo Monika,

wenn ich richtig informiert bin, fallen auf Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln keine Abzüge an (auch nicht für den AG), bei PKW fallen 20% pauschal an (trägt AG) (alles Stand 98)

Beim Verpflegungszuschuss bin ich nicht so genau informiert.

Grüsse

Sven

Hallo Monika,

ich habe auch eine zeitlang Zeitarbeit gemacht. Ich habe zu meinem Stundenlohn, der versteuert wurde, täglich 22,-DM = 44 km
á 0,50 DM ohne Abzug erhalten.
Allerdings kannst Du die Fahrtkosten beim Finanzamt nicht mehr geltend machen.
Gruss Phyllis