Jemand ist arbeitslos, durch Vermittlung des Arbeitsamt kommt ein Vorstellungsgespräch zustande. Die Firma ist total begeistert. Nach einem Anruf wird ein zweiter Termin zur Vertragsunterzeichnung vereinbart. Und nun kommt es, denn im Vertrag steht u.a. folgendes:
1.) Der Vertrag wird auf 6 Monate befristet und eine unbefristete Verlängerung in Ausssicht gestellt obwohl die Stell unbefristet ausgeschrieben wird. Auf den Einwand, dass hierfür doch eine 6-monatige Probezeit vereinbart werden könnte, heißt es, dass dies in dem Unternehmen immer so gemacht werde.
2.) Laut Vetrag ist Mehrarbeit ohne Vergütung zu leisten. Ebenso sind ausserhalb der Arbeitszeit Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen, die allerdings vom AG bezahlt werden.
3.) Obwohl es sich um eine leitende Position handelt, wird diese nach innen insofern eingeschränkt, als das zu den jetzt beschäftigten Mitarbeitern keine Weisungsbefugnis eingeräumt wird. Lediglich nach aussen soll sie Abteilungsleitung repräsentiert werden. Da man ja zunächst eine Einarbeitungsphase hätte und den länger dort beschäftigten Mitarbeitern gegeüber noch nicht die Kenntnisse hat, könne man ja nicht Vorgesetzer sein.
Ist dies alles zulässig ? Insbesondere die Tatsache, dass der AG ohne zu verhandeln auf die Gehaltsforderungen eingestiegen ist und offensichtlich den erstbesten Bewerber eingestellt hat, der noch dazu über das Arbeitsamt vermittelt wurde, läßt Zweifel aufkommen ob das ganze seriös ist.
Da die Vertragsunterzeichnung unmittelbar bevor steht, wäre ich für schnelle Antworten dankbar.
Deine Zweifel an der Seriosität kann man teilen - oder eben nicht. Arbeitgeberseitig werden die Gestaltungsmöglichkeiten genutzt und das ist legitim. Die Frage, ob Du Dich auf den Vertrag einläßt, bleibt bei Dir; allerdings wirst Du gegenüber dem Arbeitsamt eine Ablehnung plausibel machen müssen.
P. S.: Der Unterschied zwischen 6 Monaten Probezeit und dem angebotenen Vertrag besteht (juristisch) ausschließlich darin, dass im zweiten Fall nicht „automatisch“ eine Übernahme/Verlängerung des Vertrages entsteht.
1.) Der Vertrag wird auf 6 Monate befristet und eine
unbefristete Verlängerung in Ausssicht gestellt obwohl die
Stell unbefristet ausgeschrieben wird. Auf den Einwand, dass
hierfür doch eine 6-monatige Probezeit vereinbart werden
könnte, heißt es, dass dies in dem Unternehmen immer so
gemacht werde.
Dies ist zwar bei leitenden Positionen nicht üblich, aber durchaus legitim. Denn wenn ein Kündigungsverbot plötzlich eingreift - Schwangerschaft, Elternzeit, etc. - kann in den ersten 6 Monaten doch nicht gekündigt werden, dann hilft nur die Befristung
2.) Laut Vetrag ist Mehrarbeit ohne Vergütung zu leisten.
Ebenso sind ausserhalb der Arbeitszeit
Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen, die allerdings vom AG
bezahlt werden.
In leitenden Positionen absolut üblich, dafür wird im Regelfall auch das Gehalt entsprechend bemessen
3.) Obwohl es sich um eine leitende Position handelt, wird
diese nach innen insofern eingeschränkt, als das zu den jetzt
beschäftigten Mitarbeitern keine Weisungsbefugnis eingeräumt
wird. Lediglich nach aussen soll sie Abteilungsleitung
repräsentiert werden. Da man ja zunächst eine
Einarbeitungsphase hätte und den länger dort beschäftigten
Mitarbeitern gegeüber noch nicht die Kenntnisse hat, könne man
ja nicht Vorgesetzer sein.
Auch das ist üblich, sogar bei Prokuristen wird oft im Innenverhältnis das Weisungsrecht eingeschränkt, zumal in den ersten Monaten
Ist dies alles zulässig ? Insbesondere die Tatsache, dass der
AG ohne zu verhandeln auf die Gehaltsforderungen eingestiegen
ist und offensichtlich den erstbesten Bewerber eingestellt
hat, der noch dazu über das Arbeitsamt vermittelt wurde, läßt
Zweifel aufkommen ob das ganze seriös ist.
Da die Vertragsunterzeichnung unmittelbar bevor steht, wäre
ich für schnelle Antworten dankbar.
1.) Der Vertrag wird auf 6 Monate befristet und eine
unbefristete Verlängerung in Ausssicht gestellt obwohl die
Stell unbefristet ausgeschrieben wird. Auf den Einwand, dass
hierfür doch eine 6-monatige Probezeit vereinbart werden
könnte, heißt es, dass dies in dem Unternehmen immer so
gemacht werde.
Dies ist zwar bei leitenden Positionen nicht üblich, aber
durchaus legitim. Denn wenn ein Kündigungsverbot plötzlich
eingreift - Schwangerschaft, Elternzeit, etc. - kann in den
ersten 6 Monaten doch nicht gekündigt werden, dann hilft nur
die Befristung
Na, ja,
der Gesetzgeber hat sich das wohl ein bisschen anders gedacht. Die Frage ist, ob eine solche „Umschiffung“ des Kündigungsschutzes rechtlich zulässig ist. Ich werde diese Frage im Brett „Recht“ stellen. Aber ein entscheidender Punkt scheint hier wichtig: Bei einem unbefisteten Vertrag wäre nach der Probezeit, sofern diese für beide Seiten positiv verläuft, alles okay. Bei einem befristeten Vertrag kann es aber passieren, dass dieser nach Ablauf der Probezeit nur befristet verlängert wird. Befristete Verträge für Abteilungsleiterpositionen sind doch eher unüblich.
passieren, dass dieser nach Ablauf der Probezeit nur befristet
verlängert wird. Befristete Verträge für
Abteilungsleiterpositionen sind doch eher unüblich.
Es kann auch sein, daß der befristete Vertrag zum Ende der Probezeit gekündigt wird und nur ein befristeter angeboten wird. Im übrigen ist die Befristung zulässig, da mit dem neuen TzBfG Erprobung ein gesetzlich geregelter Sachgrund für Befristung ist. Der Gesetzgeber selbst hat die „Umschiffung“ des KSchG hier gestattet.
Hallo Matthias!
Wenn dieser Jemand zur Zeit eh arbeitslos ist, würde ich es an seiner Stelle doch einfach mal probieren. Durch die Probezeit besteht auch für ihn jederzeit die Möglichkeit das Unternehmen zu verlassen. Wenn also irgendetwas „unseriös“ an dieser Sache ist, dann ist er auch schnell wieder draußen!!
Ein Versuch ist es wert, verlieren kann er ja nichts!