Liebe Gemeinde,
Ein Großkonzern führt Beurteilungen seiner Tarifmitarbeiter unter folgenden Gesichtspunkten:
Übertarifliche Zahlungen gibt es nicht mehr.
Aus einem Konzerntopf (Abhängig von Unternehmenserfolg) wird eine gewisse Summe für die Verteilung an Tarifmitarbeiter vorgenommen.
Die Tarifmitarbeiter werden jährlich nach Noten, von 1 bis 5 - wobei 1 die schlechteste und 5 die beste ist, beurteilt.
Der Tarifmitarbeiter bekommt, nach einer komplizierten Berechnung, gemäß seiner Beurteilung mehr oder auch weniger Geld als seine frühe übertarifliche Zahlung - so im ersten Jahr der Beurteilungen.
Wenn ein Mitarbeiter mit seiner Beurteilung nicht einverstanden ist, kann er bei der Personalabteilung einen Einspruch erheben. Der Einspruch wird durch eine Kommission, paritätische Besetzung Personal Abteilung und Betriebsrat, behandelt.
In den Richtlinien für Einsprüche heiß es, daß die Kommission nur formale Fehler bei der Beurteilung behandeln kann. Gegen inhaltliche Beurteilung ist ein Einspruch nicht möglich.
„Die Überprüfung erstreckt sich dabei auf eventuelle sachwidrige Erwägungen bzw. die Nichteinhaltung der Gesamtbetriebsvereinbarung“.
Formale Fehler können sein z.B.:
Der Vorgesetzte hat die Beurteilung nicht ausführlich und nachvollziehbar erklärt.
Keine Verbesserungsmöglichkeiten für die Zukunft aufgezeigt.
Die Diskussionen vor der Kommission umfassen doch letztendlich die Inhalte; und die Inhalte können wiederum von der Kommission nicht beurteilt werden. Folglich werden die Einsprüche abgelehnt und die Kluft zwischen den Beteiligte wird immer größer.
Ich finde es nicht gut (um nicht zu sagen eine Katastrophe), daß der beurteilte keine Möglichkeit hat gegen die inhaltliche Beurteilung vorzugehen und formale Fehler muss es auch nicht geben, wenn der Chen einwenig aufpasst.
Frage: Welche Möglichkeit hat der Tarifmitarbeiter gegen die Entscheidung der Kommission sich zu wehren?
Bleibt nur der Weg zum Arbeitsgericht? Gibt es hier grundsätzlich Erfolgsaussichten? Was sagt der Rechtsstaat dazu?