Fortsetzung meiner Anfrge vom 01.07.01

Hallo, liebe Jobexperten,

wie ich am 01.07. in meiner ersten Anfrage schrieb, bin ich für meine jetzige Tätigkeit arbeitsunfähig aus der Kur entlassen.

Da ich auch weiterhin arbeitsunfähig bin, hatte ich heute ein Gespräch mit meinem Chef und einer Kollegin vom Betriebsrat.

In diesem Gespräch wurde mir von meinem Chef gesagt, daß es in der Firma leider keine andere Einsatzmöglichkeit für mich gibt.

Die Firma biete mir an, eine Vereinbarung zu unterschreiben, in der ich mich mit der Kündigung aus gesundheitlichen Gründen einverstanden erkläre.
Im Gegenzug verzichte die Firma auf die Rückzahlung des anteiligen Weihnachtsgeldes und des in diesem Jahr gezahlten
Urlaubsgeldes.

Nun meine Frage:
Ist das so rechtens?
Soll ich diese Vereinbarung unterschreiben oder sie ablehnen und auf die Kündigung, die meiner Meinung nach sowieso kommt, warten
( Sie wollen mir zum 30.09.01 kündigen )?

Haben sie bei einer Kündigung ihrerseits das Recht, das Geld von mir zurückzuverlangen, wenn sie mir keinen anderen Arbeitsplatz anbieten können?
Ich bin da völlig verunsichert, zumal die Kollegin vom Betriebsrat dazu kein Wort gesagt hat.

Danke schon mal im voraus für Eure Antworten.

Viele Grüße
Hannelore

Hallo Hannelore,

Hallo, liebe Jobexperten,

wie ich am 01.07. in meiner ersten Anfrage schrieb, bin ich
für meine jetzige Tätigkeit arbeitsunfähig aus der Kur
entlassen.

Da ich auch weiterhin arbeitsunfähig bin, hatte ich heute ein
Gespräch mit meinem Chef und einer Kollegin vom Betriebsrat.

In diesem Gespräch wurde mir von meinem Chef gesagt, daß es in
der Firma leider keine andere Einsatzmöglichkeit für mich
gibt.

Woher weiß der Chef das. Für eine evtl. Kündigung aus personenbedingten Gründen ist eine Zukunftsprognose notwendig. Kannst Du Deinen Zob in Zukunft wirklich nicht mehr ausüben? Dann ist eine Trennung mit Aufhebungasvertrag für Dich das Beste, wenn der Betrieb Dir wirklich keinen anderen Arbeitsplatz anbieten kann. Schick doch den Betriebsrat mal los, einen Ersatzarbeitsplatz zu suchen. Unterhalte Dich mit dem Betriebsrat wenn kein Chef dabei ist.

Die Firma biete mir an, eine Vereinbarung zu unterschreiben,
in der ich mich mit der Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
einverstanden erkläre.

Schlecht für Dich, weil Du eine Sperrung des Arbeitslosengeldes befürchten mußt. Wenn schon, dann einen Aufhebungsvertrag aus betriebsbedingten Gründen.

Im Gegenzug verzichte die Firma auf die Rückzahlung des
anteiligen Weihnachtsgeldes und des in diesem Jahr gezahlten
Urlaubsgeldes.

Auf jeden Fall zu wenig. Eine Abfindung muß bei einem derartigen Aufhebungsvertrag schon drin sein.

Nun meine Frage:
Ist das so rechtens?

Wenn Du Unterschreibst ist alles rechtens. Du verzichtest z.B. auf Deine Kündigungsschutzrechte.

Soll ich diese Vereinbarung unterschreiben oder sie ablehnen
und auf die Kündigung, die meiner Meinung nach sowieso kommt,
warten

Ob Du Unterschreiben sollst, kann für Dich keiner Entscheiden. Willst und kannst Du später wieder dort arbeiten, dann kämpfe um Deinen Arbeitsplatz. Kannst Du nicht mehr dort arbeiten, versuche die für Dich beste Trennung. Hab dabei auch die Zeit der Arbeitlosugkeit im Auge, die sogenannte soziale Hängematte hat gewaltige Löcher.

( Sie wollen mir zum 30.09.01 kündigen )?

Haben sie bei einer Kündigung ihrerseits das Recht, das Geld
von mir zurückzuverlangen, wenn sie mir keinen anderen
Arbeitsplatz anbieten können?

Das kommt auf Deinen Tarifvertrag an. Den kannst Du beim Betriebsrat einsehen. Es gibt verschiede Klauseln, nach dem das Geld zurückbezahlt werden muß.

Ich bin da völlig verunsichert, zumal die Kollegin vom
Betriebsrat dazu kein Wort gesagt hat.

Habt Ihr Euch vorher nicht gesprochen? Vielleicht war sie auch für den Augenblick überfordert. Versuche erst einmal mit der Kollegin alleine zusprechen, vielleicht kommt Ihr auf eine bessere Lösung.
Eine Kündigung ohne Deine Zustimmung steht meiner Meinung nach auf sehr wackeligen Beinen. Nichts desto trotz wird der Arbeitgeber diese Aussprechen. Dann kannst Du nur versuchen vor dem Arbeitsgericht Deinen Arbeitsplatz zu retten.
Eine weitere Beratung wäre für Dich gut. Wenn Du Mitglied bist, gehe zu Deiner Gewerkschaft.

Danke schon mal im voraus für Eure Antworten.

Viele Grüße
Hannelore

Mit kollegialen Grüßen
Michael

Moiiiien!

Hallo, liebe Jobexperten,

wie ich am 01.07. in meiner ersten Anfrage schrieb, bin ich
für meine jetzige Tätigkeit arbeitsunfähig aus der Kur
entlassen.

Da ich auch weiterhin arbeitsunfähig bin, hatte ich heute ein
Gespräch mit meinem Chef und einer Kollegin vom Betriebsrat.

In diesem Gespräch wurde mir von meinem Chef gesagt, daß es in
der Firma leider keine andere Einsatzmöglichkeit für mich
gibt.

Die Firma biete mir an, eine Vereinbarung zu unterschreiben,
in der ich mich mit der Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
einverstanden erkläre.
Im Gegenzug verzichte die Firma auf die Rückzahlung des
anteiligen Weihnachtsgeldes und des in diesem Jahr gezahlten
Urlaubsgeldes.

Sorry, aber die wollen dich nur über den Tisch ziehen! Meinst du die machen dir ein Angebot aus reiner Nächstenliebe ;o)))

Erstmal kannst du ne ordentlich Abfindung bekommen. Da Sie dich loswerden wollen haben sie meines Wissens eh nicht das Recht, die Sonderzahlungen zurückzufordern. Vielleicht hast du ja Rechtsschutz?? Unser Anwalt damals hat in einer halben Stunde über 5000DM mehr rausgeschlagen als die Firma meiner Frau zahlen wollte(Das war mehr als doppelt so viel wie das Angebot)!
Frei Stellen werden die dich mit ziemlicher Sicherheit eh, sobald alles geklärt ist, sodaß dies kein „Vorteil“ ist!

Ggf. verhindert ein Aufhebungsvertrag nicht deine Ansprüche beim Arbeitsamt, vorausgesetzt - und das ist wichtig - das in dem Vertrag steht, daß der Vertrag auf Anregung/Wunsch des Arbeitgebers zu Stande kam!

Nun meine Frage:
Ist das so rechtens?
Soll ich diese Vereinbarung unterschreiben oder sie ablehnen
und auf die Kündigung, die meiner Meinung nach sowieso kommt,
warten
( Sie wollen mir zum 30.09.01 kündigen )?

NEIN

Haben sie bei einer Kündigung ihrerseits das Recht, das Geld
von mir zurückzuverlangen, wenn sie mir keinen anderen
Arbeitsplatz anbieten können?

NEIN

Ich bin da völlig verunsichert, zumal die Kollegin vom
Betriebsrat dazu kein Wort gesagt hat.

Vergiß die! Es gibt halt gute und schlechte Betriebsräte ;o))

Laß dich nicht über den Tisch ziehen und stell ruhig Forderungen! Ruhig zu hoch und dann kannste schön handeln! Es gibt so ne „Regelung“, daß man pro Jahr der Betriebszugehörigkeit einen Monatsnettolohn als Abfindung bekommt. Ist zwar meines Wissens nicht im Gesetz verankert, aber fordern kannst du es erstmal. Wie gesagt… setze Deine Forderungen hoch an und beim Handel wird sich zeigen was die bereit sind zu zahlen und wenn du net der Typ für so etwas bist schalte einen Anwalt ein!

Bernd

Wieso eigentlich immer Abfindung ?

Erstmal kannst du ne ordentlich Abfindung bekommen.

Hi,

wieso sind eigentlich soviele Leute der festen Überzeugung, dass bei jeder Kündigung ein Recht auf Abfindung besteht ??? Dauerhafte Krankheit kann durchaus ein berechtigter Kündigungsgrund sein. Und wenn Kündigungen rechtlich nicht zu beanstanden sind besteht keinerlei Anspruch auf eine Abfindung. Wenn ein Arbeitnehmer kündigt, verlangt der Arbeitgeber doch auch keine Abfindung.

Gruß

Matthias

Moien!

„Ist zwar meines Wissens nicht im Gesetz verankert, aber fordern kannst du es erstmal“

Hast du das auch gelesen…???

Bernd
*dersichfragtwarumdiemeistgezahltwirdwennkeineresmuß*

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Hannelore,

es ist eine Schande wie Betriebsrat sich damit umgeht.Für jede
Vereinbarung die Du unterschreibst, musst Du dich nacher gegenüber Arbeitsamt rechfertigen.Die werden gnadenlos Dein Antrag ablehnen, weil Du bei deinem Jobverlust selbstverschuldest! Einzige Weg, was mir einfällt ist: „gegenseitige Einvernehmen, um zu vermeiden eine betriebstbedingte Kündigung.“(keine Krankheit!) Das würde Arbeitsamt eventuell
akzeptieren.Sonst verlierst Du dein Recht auf Arbeitslosengeld und auch auf Arbeitsvermittlung für mindestens 1-2 Monate!!! (Vorsicht wg. dabei nicht bezahlte Krankenkassenbeiträge) Bist Du Gewerkschaftsmitglied?
Wenn nicht, solltest Du trotzdem hingehen und Dich beraten lassen. Sie müssen es wissen und sie müssen Dich beraten,wenn Du auch kein Mitglied bist. Die sind ja keine Firma.

Also:smiley:u solltest Dich richtig beraten lassen.Wichtig ist dabei:
-wie lange hast du da gearbeitet?
-wieviele Leute sind da beschäftigt?
-hast Du Behindertenausweiss?(sofort beantragen)
-gibst´s da Job´s als leichte Tätigkeiten?(~%20 weniger Lohn
musst Du ewentuell dafür im Kauf nehmen)
-was sagt Dein Arzt dazu?(für z.B.:leichteTätigkeiten, max.
5 kg. heben, max 20 min. Hände über´m Kopf arbeiten,usw.)

WICHTIG: Widerspruchfrist beachten geg.eine Kündigung.
Und die Sorgen über Weinachtsgeld sollte weniger wichtig sein als Arbeitlosengeld.
Was Letztes: Vorsicht mit Krankschreibung, Arbeitsamt würde sich freuen Dich z. Krankengeld weiterzuschieben und wenn es erschöpf
wird, bleibt leider nur Sozialhilfe.:smiley:arüber mit d. Hausarzt sprechen.

Das alles ohne Gewähr, unbedingt an Gewerkschaft, Beratungsstellen und an einen Anwalt fragen.

viel Erfolg und gute Besserung, Ferit

Hallo Hannelore.

wie ich am 01.07. in meiner ersten Anfrage schrieb, bin ich
für meine jetzige Tätigkeit arbeitsunfähig aus der Kur
entlassen.
Da ich auch weiterhin arbeitsunfähig bin,

– wie lange? Gibt es eine Prognose?

hatte ich heute ein

Gespräch mit meinem Chef und einer Kollegin vom Betriebsrat.
In diesem Gespräch wurde mir von meinem Chef gesagt, daß es in
der Firma leider keine andere Einsatzmöglichkeit für mich
gibt.

– Daß er das behauptet, glaube ich gerne…:frowning: Wie beurteilen Sie das? Sie kennen doch die Firma.

Die Firma biete mir an, eine Vereinbarung zu unterschreiben,
in der ich mich mit der Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
einverstanden erkläre.

– Bloß nicht!

Im Gegenzug verzichte die Firma auf die Rückzahlung des
anteiligen Weihnachtsgeldes und des in diesem Jahr gezahlten
Urlaubsgeldes.

– Worauf begründet sich die Rückzahlung? Besteht überhaupt eine Verpflichtung dazu? Was steht denn im AV, TV, BetrV zu dieser Sonderzuwendung?

Nun meine Frage:
Ist das so rechtens?
Soll ich diese Vereinbarung unterschreiben oder sie ablehnen
und auf die Kündigung, die meiner Meinung nach sowieso kommt,
warten
( Sie wollen mir zum 30.09.01 kündigen )?

– Was für eine Küfrist besteht denn überhaupt?

Haben sie bei einer Kündigung ihrerseits das Recht, das Geld
von mir zurückzuverlangen, wenn sie mir keinen anderen
Arbeitsplatz anbieten können?

– siehe oben

Ich bin da völlig verunsichert, zumal die Kollegin vom
Betriebsrat dazu kein Wort gesagt hat.

– Sieht (leider) nicht danach aus, als hätte sie sich sonderlich Gedanken darüber gemacht oder als wäre sie tatsächlich überfordert.

Prinzipiell sollte (mindestens) ein Alarmglöckchen klingeln, wenn der AG mit dem Vorschlag eines Aufhebungsvertrages um die Ecke kommt. Wenn anstatt eines Abfindungsangebotes dann noch so Klamotten wie „Wenn Sie das unterschreiben, müssen Sie folgende Gelder nicht zurückzahlen…“ folgen, ist meistens etwas im Busch. Das deutet doch stark darauf hin, daß eine krankheitsbedingte Kü auf sehr wackeligen Beinen steht. Also: Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben und einen RA einschalten. Dieser kann vor Ort die Sachlage viel besser überschauen, als wir dies hier im Forum machen können.

Und bitte einmal die vertragliche Grundlage der Küfristen und der Sonderzahlungen posten.

Alles Gute.

Gruß,
LeoLo

„Ist zwar meines Wissens nicht im Gesetz verankert, aber
fordern kannst du es erstmal“

Klar, fordern kann man alles, ob man es auch bekommt ist was anderes.

Bernd
*dersichfragtwarumdiemeistgezahltwirdwennkeineresmuß*

Ich glaube da unterliegst du einem gewaltigen Irrtum. Sicher wird immer dann eine Abfindung gezahlt, wenn dem AN damit seine Rechte auf eine Kündigungsschutzklage „abgekauft“ werden. Aber bei der klassischen „betriebsbedingten“ Kündigung besteht weder ein Anspruch auf Abfindung noch wird diese gezahlt. Eine Abfindung wird in den seltensten Fällen gezahlt.

Gruß

Matthias

Hallo Ferit

Wenn nicht, solltest Du trotzdem hingehen und Dich beraten
lassen. Sie müssen es wissen und sie müssen Dich beraten,wenn
Du auch kein Mitglied bist. Die sind ja keine Firma.

als ehrenamtlicher Funktionär kommt mir dies doch hoch. Gewerkschaften finanzieren sich ausschließlich von Mitgliedsbeiträgen. Deswegen werden auch nur Mitglieder beraten.

Mit kollegialen Grüßen
Michael

Hallo, liebe Jobexperten,

Hallo, Hannelore. Bin leider nur Amateur, aber ein bißchen was glaube ich doch zu wissen. Vor allem kenne ich den Link http://www.arbeitsrecht.de

Da ich auch weiterhin arbeitsunfähig bin, hatte ich heute ein
Gespräch mit meinem Chef und einer Kollegin vom Betriebsrat.
In diesem Gespräch wurde mir von meinem Chef gesagt, daß es in
der Firma leider keine andere Einsatzmöglichkeit für mich
gibt.

Was sagt der BR dazu? Hast Du dir die Kollegin ausgesucht? Du darfst einen BR Deines Vertrauens hinzuziehen, nicht den, der dem Chef gerade paßt.

Die Firma biete mir an, eine Vereinbarung zu unterschreiben,
in der ich mich mit der Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
einverstanden erkläre.
Im Gegenzug verzichte die Firma auf die Rückzahlung des
anteiligen Weihnachtsgeldes und des in diesem Jahr gezahlten
Urlaubsgeldes.

Für Urlaubsgeld besteht meines unzureichenden Wissens keine Rückzahlungsverpflichtung. Für Weihnachtsgeld max. ein halbes Jahr (nehme jetzt an, daß Du keine Reichtümer verdienst). Hierzu http://www.bma.de/gesetze (Bundesurlaubsgesetz) und siehe oben …

Nun meine Frage:
Ist das so rechtens?

Es besteht Vertragsfreiheit. Nur bei offensichtlichem Verstoß gegen Treu und Glauben (die „guten Sitten“) ist der Vertrag anfechtbar. Andererseits kann Dich kein Mensch zwingen, einen Vertrag zu unterschreiben.

Soll ich diese Vereinbarung unterschreiben oder sie ablehnen
und auf die Kündigung, die meiner Meinung nach sowieso kommt,
warten
( Sie wollen mir zum 30.09.01 kündigen )?

So auf keinen Fall unterschreiben! Notfalls warten. Vorher prüfen, wie Deine Kündigungsfrist aussieht. Wie lange bist Du in dem Laden? Anfang August zum 30.9. kommt mir arg kurz vor …

http://www.bma.de/gesetze/ Kündigungsschutzgesetz und die einschlägigen Tarifverträge.

Haben sie bei einer Kündigung ihrerseits das Recht, das Geld
von mir zurückzuverlangen, wenn sie mir keinen anderen
Arbeitsplatz anbieten können?

Definitiv Nein.

Ich bin da völlig verunsichert, zumal die Kollegin vom
Betriebsrat dazu kein Wort gesagt hat.

Flasche, die sie ist, hätte ich geschrieben, wenn sie mir dann keinen Strick drehen könnte; kann sie aber, deshalb schreibe ich das ausdrücklich nicht. Anderen BR hinzuziehen, fragen, ob der BR der Kündigung zustimmen würde. Bei Widerspruch des BR steigen Deine Chancen, vor Gericht einen Weiterbeschäftigungsanspruch durchzusetzen, ganz erheblich. Diesen Anspruch könnte Dir Dein AG dann wiederum per Abfindung „abkaufen“ …

Danke schon mal im voraus für Eure Antworten.

Bitte, gern geschehen, und lass Dich nicht ins Bockshorn jagen.

Du kannst Dich zu diesem Thema direkt an mich wenden :

BR DaimlerChrysler, Kassel
[email protected]

Hallo Kollege!

Haben sie bei einer Kündigung ihrerseits das Recht, das Geld
von mir zurückzuverlangen, wenn sie mir keinen anderen
Arbeitsplatz anbieten können?

Das kommt auf Deinen Tarifvertrag an. Den kannst Du beim
Betriebsrat einsehen. Es gibt verschiede Klauseln, nach dem
das Geld zurückbezahlt werden muß.

Habe ich das richtig verstanden? Es gibt Tarifverträge , die bei einer Kündigung seitens des AG eine Rückzahlung des AN verlangen? Wo? In welcher Branche? Welche Gewerkschaft handelt denn sowas aus?

Kann das gar nicht glauben!
Kollegiale Grüße,
kw

Gewerkschaften (off topic)
Hallo.

Bist Du Gewerkschaftsmitglied?
Wenn nicht, solltest Du trotzdem hingehen und Dich beraten
lassen. Sie müssen es wissen und sie müssen Dich beraten,wenn
Du auch kein Mitglied bist. Die sind ja keine Firma.

Ernsthafter Teil :

Gewerkschaften sind Interessenvertretungen. Sie vertreten die Interessen ihrer Mitglieder. Sie finanzieren sich nicht über öffentliche Mittel, sondern aus Beiträgen der Mitglieder. Als Gewerkschaftsmitglied hast Du - wenn Du satzungsgemäß Beitrag zahlst - Anspruch auf Leistungen der Gewerkschaft. Dazu gehört auch Rechtsberatung, da hast Du recht. Aber eben nur für Mitglieder - ansonsten gilt : am Arsch die Räuber.

Ende des ernsthaften Teils.

Das Bundesministerium für gegen keine Polemik nicht warnt : Das Lesen der folgenden Absätze kontaminiert den Leser mit Satire. Die Herleitung irgendwelcher Ansprüche aus deren Inhalt ist zwecklos und wird mit Spott verfolgt.

Vorschlag : Geh mal hin und erzähle ihnen, was sie alles „müssen“. Die haben jeden Tag mit dem Problem zu tun, daß Trittbrettfahrer Leistungen in Anspruch nehmen wollen, für die sie nix bezahlen. Im Falle von Tarifverträgen funktioniert das, leider, sogar.

Und wenn Du das denen erzählst, was Du da gepostet hast, haben die Kolleginnen und Kollegen dort auch mal was zu lachen …
noch größeren Lacherfolg wirst Du erzielen, wenn Du mit dem Rechtsanwalt drohst, weil sie ihre „Pflicht“ gegenüber Nichtmitgliedern nicht erfüllen.

Und wenn Du schon mal unterwegs bist, geh doch gleich zu allen politischen Parteien und fordere Dein Recht auf Beteiligung an der Politik ein. Auch Sportvereine werden Dich sicherlich gern auf Festen willkommen heißen, obwohl Du kein Mitglied bist. Das sind ja auch keine Firmen …

eijeijeijei!

Gruß kw

hab schon mich erfolgreich durchgeboxt und gute Rechtsberatung
gekriegt bei d.ÖTV in Hmb. als Nichtmitglied.

hast Du recht Michael, ich korrigiere: „sie sollten Dich eigentlich beraten.“

gruss, ferit

Habe ich das richtig verstanden? Es gibt Tarifverträge ,
die bei einer Kündigung seitens des AG eine Rückzahlung des AN
verlangen? Wo? In welcher Branche? Welche Gewerkschaft handelt
denn sowas aus?

Kann das gar nicht glauben!
Kollegiale Grüße,
kw

Hallo,
mein Tarifvertrag für die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie sagt z.B. über die Urlaubsgeldzahlung folgendes:
6.Hat der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin im Laufe des Kalenderjahres mehr Urlaub erhalten, als ihm/ihr nach Abschnitt I Ziffer 2 zustehen würde, so gilt für die Zurückhaltung zuviel erhaltenen Urlaubsentgelts und zusätzlichen Urlaubsgeldes folgendes:
a)Beruht das Ausscheiden des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin auf einer eigenen Kündigung, kann das Urlaubsgeld für die zuviel erhaltenen Urlaubszwölftel zurückgefordert oder einbehalten werden.
Ein solches Recht besteht nicht, wenn die Kündigung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin auf einem Verschulden des Arbeitgebers beruht, welches den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin zur fristlosen Kündigung berechtigen würde.
b)Beruht das Ausscheiden im Laufe des Kalenderjahres auf einer Kündigung des Arbeitgebers, entfällt das Recht, das Urlaubsentgelt und das zusätzliche Urlaubsgeld für die zuviel erhaltenen Urlaubszwölftel zurückfordern oder einzubehalten.
Erfolgt die Kündigung des Arbeitgebers aus einem Grunde, der ihn zur fristlosen Entlassung berechtigen würde, kann das Urlaubsent-gelt und das zusätzliche Urlaubsgeld nach Maßgabe des Buchstabens a) gleichfalls zurückgefordert oder einbehalten werden.

unter ganz bestimmten Umständen muß also zurückgezahlt werden. Natürlich kann ich nicht für alle anderen Tarifverträge sprechen, ich gehe aber davon aus, das in anderen Tarifverträgen ähnliche Klauseln enthalten.

Mit kollegialen Grüßen
Michael

hast Du recht Michael, ich korrigiere: „sie sollten Dich
eigentlich beraten.“

gruss, ferit

Hallo,
ich hoffe, Du bist mir nicht böse, aber ich bin da ganz anderer Ansicht.
Ich bezahle seit über zwanzig Jahren 1,2% meines Tarifgehalts als Beitrag in die Gewerkschaftskasse. Andere bezahlen nichts, bekommen aber in der Regel alle Segnungen aus Tarifverträgen mit.
Da soll die Gewerkschaft noch weitere Leistungen den Nichtmitgliedern zur Verfügung stellen.
Ich meine das Nichtmitglieder Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, jährliche Lohnerhöhung bekommen, ist gewerschaftliche Leistung genug (für mich übrigens zuviel).

Grüße Michael

Da bin ich aber beruhigt …
Hallo.

b)Beruht das Ausscheiden im Laufe des Kalenderjahres auf einer
Kündigung des Arbeitgebers, entfällt das Recht, das
Urlaubsentgelt und das zusätzliche Urlaubsgeld für die zuviel
erhaltenen Urlaubszwölftel zurückfordern oder einzubehalten.

Das war es, was mich so geschockt hätte, hätte es nicht dringestanden.

Natürlich kann ich nicht für alle anderen Tarifverträge
sprechen, ich gehe aber davon aus, das in anderen
Tarifverträgen ähnliche Klauseln enthalten.

Ja, das ist in der Tat so. Aber der kündigende AG bekommt kein Geld hinterhergeworfen, wenn nicht Gründe für eine außerordentliche Kü. bestehen.

Btw: Pappe, Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie? Ist das die Medien? Oder CPK? Und was hältst Du von unserem diplomierten Trittbrettfahrer weiter oben?

Mit neugierigen Grüßen
Klaus vonne IG Metall
auch [email protected]

Hallo Klaus,

Die Gewerschaft ist die ehemals sehr kleine aber streitsüchtige IG Medien. Jetzt haben wir Euch allerdings abgelöst und sind die Größten (von der Midtgliederzahl) und heißen Ver.di.
Was halte ich von Trittbrettfahrern? Nun ich bin OV Vorsitzender in einem kleinen Ort und gleichzeitig BR Mitglied. Von daher versuche ich auch immer neue Mitglieder zu werben. Wie Du Dir denken kannst höre ich alle Arten von Ausreden. Allerdings sind es immer die Nichtmitglieder die am Jahresanfang fragen: „Wieviel gibt es denn dieses Jahr usw.“ Ist so, wir müssen damit leben und versuchen weiter zu überzeugen.

Mit solidarischen Grüßen
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo LeoLo,

Da ich auch weiterhin arbeitsunfähig bin,

– wie lange? Gibt es eine Prognose?

Noch nicht, entscheidet sich heute, da muß ich zu einem Gutachter von der AOK und der entscheidet über mein weiteres Schicksal.
Dabei sagte mir die Oberärztin in der Kurklinik, wenn sie mich als weiter krank entlassen, dürfe der MDK mich nicht wieder einfach gesundschreiben, da ich nach Ihrer Aussage und auch nach dem schriftl. Bericht, die Arbeit an der Kasse nicht mehr machen könne, da eine Verschlimmerung auf Dauer zu erwarten ist, wenn ich die Tätigkeit fortsetze.

keine andere Einsatzmöglichkeit für mich gibt.

– Daß er das behauptet, glaube ich gerne…:frowning: Wie beurteilen
Sie das? Sie kennen doch die Firma.

Ist jedoch so, dem muß ich zustimmen.

unterschreiben,
in der ich mich mit der Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
einverstanden erkläre.

– Bloß nicht!

Habe ich mir auch überlegt und werde nicht unterschreiben!

– Worauf begründet sich die Rückzahlung? Besteht überhaupt
eine Verpflichtung dazu? Was steht denn im AV, TV, BetrV zu
dieser Sonderzuwendung?

Eine Vereinbarung über Sonderzahlungen bei Kündigung steht nicht in meinem Arbeitsvertrag.
Einen TV und eine BetrV habe ich leider nicht.
Ich weiß nur, wenn ich vor dem 31.03. eines jeden Jahres selber kündige, dann muß ich das Weihnachtsgeld zurückzahlen.
Genauso verhält es sich mit dem Urlaubsgeld, bis Ende des Jahres Kündigung von mir, dann Urlaubsgeld zurückzahlen.
Aber doch nicht, wenn mir die Firma kündigt.
Ob aus gesundheitlichen Gründen oder anderen, daß ist doch sicherlich egal, oder???

Nun meine Frage:
Ist das so rechtens?

( Sie wollen mir zum 30.09.01 kündigen )?

– Was für eine Küfrist besteht denn überhaupt?

Kündigungsfrist: 1 Monat zum Monatsende.

Haben sie bei einer Kündigung ihrerseits das Recht, das Geld
von mir zurückzuverlangen, wenn sie mir keinen anderen
Arbeitsplatz anbieten können?

– siehe oben

Prinzipiell sollte (mindestens) ein Alarmglöckchen klingeln,
wenn der AG mit dem Vorschlag eines Aufhebungsvertrages um die
Ecke kommt. Wenn anstatt eines Abfindungsangebotes dann noch
so Klamotten wie „Wenn Sie das unterschreiben, müssen Sie
folgende Gelder nicht zurückzahlen…“ folgen, ist meistens
etwas im Busch. Das deutet doch stark darauf hin, daß eine
krankheitsbedingte Kü auf sehr wackeligen Beinen steht. Also:
Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben und einen RA
einschalten. Dieser kann vor Ort die Sachlage viel besser
überschauen, als wir dies hier im Forum machen können.

Das werde ich auch in der kommenden Woche tun.

Und bitte einmal die vertragliche Grundlage der Küfristen und
der Sonderzahlungen posten.

s.o.

Danke für die Ausführungen.
Alles Gute und Gruß

Hannelore

Gruß,
LeoLo

Hallo, liebe Jobexperten,

an alle, die mir so ausführlich geantwortet haben.

Viele Grüße
Hannelore