Hallo, liebe Jobexperten,
Hallo, Hannelore. Bin leider nur Amateur, aber ein bißchen was glaube ich doch zu wissen. Vor allem kenne ich den Link http://www.arbeitsrecht.de
Da ich auch weiterhin arbeitsunfähig bin, hatte ich heute ein
Gespräch mit meinem Chef und einer Kollegin vom Betriebsrat.
In diesem Gespräch wurde mir von meinem Chef gesagt, daß es in
der Firma leider keine andere Einsatzmöglichkeit für mich
gibt.
Was sagt der BR dazu? Hast Du dir die Kollegin ausgesucht? Du darfst einen BR Deines Vertrauens hinzuziehen, nicht den, der dem Chef gerade paßt.
Die Firma biete mir an, eine Vereinbarung zu unterschreiben,
in der ich mich mit der Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
einverstanden erkläre.
Im Gegenzug verzichte die Firma auf die Rückzahlung des
anteiligen Weihnachtsgeldes und des in diesem Jahr gezahlten
Urlaubsgeldes.
Für Urlaubsgeld besteht meines unzureichenden Wissens keine Rückzahlungsverpflichtung. Für Weihnachtsgeld max. ein halbes Jahr (nehme jetzt an, daß Du keine Reichtümer verdienst). Hierzu http://www.bma.de/gesetze (Bundesurlaubsgesetz) und siehe oben …
Nun meine Frage:
Ist das so rechtens?
Es besteht Vertragsfreiheit. Nur bei offensichtlichem Verstoß gegen Treu und Glauben (die „guten Sitten“) ist der Vertrag anfechtbar. Andererseits kann Dich kein Mensch zwingen, einen Vertrag zu unterschreiben.
Soll ich diese Vereinbarung unterschreiben oder sie ablehnen
und auf die Kündigung, die meiner Meinung nach sowieso kommt,
warten
( Sie wollen mir zum 30.09.01 kündigen )?
So auf keinen Fall unterschreiben! Notfalls warten. Vorher prüfen, wie Deine Kündigungsfrist aussieht. Wie lange bist Du in dem Laden? Anfang August zum 30.9. kommt mir arg kurz vor …
http://www.bma.de/gesetze/ Kündigungsschutzgesetz und die einschlägigen Tarifverträge.
Haben sie bei einer Kündigung ihrerseits das Recht, das Geld
von mir zurückzuverlangen, wenn sie mir keinen anderen
Arbeitsplatz anbieten können?
Definitiv Nein.
Ich bin da völlig verunsichert, zumal die Kollegin vom
Betriebsrat dazu kein Wort gesagt hat.
Flasche, die sie ist, hätte ich geschrieben, wenn sie mir dann keinen Strick drehen könnte; kann sie aber, deshalb schreibe ich das ausdrücklich nicht. Anderen BR hinzuziehen, fragen, ob der BR der Kündigung zustimmen würde. Bei Widerspruch des BR steigen Deine Chancen, vor Gericht einen Weiterbeschäftigungsanspruch durchzusetzen, ganz erheblich. Diesen Anspruch könnte Dir Dein AG dann wiederum per Abfindung „abkaufen“ …
Danke schon mal im voraus für Eure Antworten.
Bitte, gern geschehen, und lass Dich nicht ins Bockshorn jagen.
Du kannst Dich zu diesem Thema direkt an mich wenden :
BR DaimlerChrysler, Kassel
[email protected]