Nachtrag zur gestellten Frage

Von: , Frage gestellt am Fr, 3. Aug 2001

Hallo liebe Experten,

ich hatte noch vergessen zu erwähnen, daß mir bei der angebotenen
Kündigungsvereinbarung zum 30.09.01, eine sofortige Freistellung in Aussicht gestellt wurde.

Gruß
Hannelore

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
    Re: Nachtrag zur gestellten Frage

    Hallo, Hannelore. ich hatte noch vergessen zu erwähnen, daß mir bei der
    angebotenen
    Kündigungsvereinbarung zum 30.09.01, eine sofortige
    Freistellung in Aussicht gestellt wurde.
    Ist Dir das den finanziellen Verlust und den programmierten Ärger mit der Arbeitsverwaltung wert? Ich bleibe bei meinem Rat von weiter unten.

    Gruß kw

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