Was ist gemeint, wenn bei einem auf zwei Monate befristeten Vertrag die Klausel: ‚Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen‘ steht? Sind das ebenfalls vier Wochen zum Monatsende bzw. 15. des Monats? (§622 BGB ?). Oder gelten (durch die Befristung) andere Zeiten?
es sind die gleichen Zeiten wie bei einem unbefristetem Arbeitsvertrag. Ist trotz kurzzeitigem Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart (was ich eigentlich nicht glauben kann) so ist die Frist 14 Tage.
Grüße
Michael
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