Gehaltsänderung ohne Meldung ?

Hi,

Ich habe innerhalb unseres Betriebes die Stelle gewechselt.Vom Handwerklichen ins Lagerwesen.
Das war auch mit dem Chef so besprochen nachdem ich extreme Rückenprobleme hatte.Er hatte es mir sogar angeboten.
Nun arbeite ich dort nen Monat,es kommt die abrechnung,und mein ehmaliger Abrechnungssatz wurde geändert.
Früher lief es auf Stundenmässiger abrechnung,nun wurde ich einfach mit Festgehalt abgefertigt.

„Ja das ist halt so,ist ja auch ne andere Stelle“ kam aus der Buchhaltung.

Ich finds nur dreist das die das ganze um 300 DM im Schnitt zu meinem vorherigen Verdienst kürzen,und es nichtmal nötig halten mir davon was zu sagen.Weder der Chef noch aus der Buchhaltung kam eine änderung.

Können die das einfach machen ? Oder auf wieviel habe ich anspruch ? In dem Laden bin ich nun seit rund 7 Jahren (incl. Lehre) wobei jetzt seit 6 Wochen in dem neuen Bereich.

Woher krieg ich nen Tarifvertrag und steht da vieleicht etwas drin ?

Christian

Hi,

Hallo Christian,

Ich habe innerhalb unseres Betriebes die Stelle gewechselt.Vom
Handwerklichen ins Lagerwesen.
Das war auch mit dem Chef so besprochen nachdem ich extreme
Rückenprobleme hatte.Er hatte es mir sogar angeboten.
Nun arbeite ich dort nen Monat,es kommt die abrechnung,und
mein ehmaliger Abrechnungssatz wurde geändert.
Früher lief es auf Stundenmässiger abrechnung,nun wurde ich
einfach mit Festgehalt abgefertigt.

Grundsätzlich wird immer der Arbeitsplatz bezahlt. Wenn Du die Versetzung akzeptiert hast, hast Du auch die Gehaltsänderung akzeptiert. Natürlich hätte das Inhalt des Gespräches sein müssen. Die Arbeitsplatzänderung hätte schriftlich fixiert werden müssen. Darin steht dann auch der Verdienst.

„Ja das ist halt so,ist ja auch ne andere Stelle“ kam aus der
Buchhaltung.

Das ist eine Frechheit. Die Lohnbuchhaltung ist im allgemeinen dazu Verpflichtet den Lohn und die Art der Bezahlung (Festgehalt oder Stundenlohn) schriftlich im voraus mitzuteilen.

Ich finds nur dreist das die das ganze um 300 DM im Schnitt zu
meinem vorherigen Verdienst kürzen,und es nichtmal nötig
halten mir davon was zu sagen.Weder der Chef noch aus der
Buchhaltung kam eine änderung.

Allerdings hättest Du das auch thematisieren müssen.

Können die das einfach machen ? Oder auf wieviel habe ich
anspruch ? In dem Laden bin ich nun seit rund 7 Jahren (incl.
Lehre) wobei jetzt seit 6 Wochen in dem neuen Bereich.

Hätte es eine Änderungskündigung gegeben hättest Du innerhalb der Kündigungsfrist noch Anspruch auf Dein altes Gehalt gehabt. Da Du aber wahrscheinlich mit Deinem Einverständnis versetzt wurdest können die das.

Woher krieg ich nen Tarifvertrag und steht da vieleicht etwas
drin ?

Einen Tarifvertrag bekommt man von denen, die diese aushandeln. Von Deiner Gewerkschaft. Allerdings sollte man schon Mitglied sein. Ich glaube nicht das der Tarifvertrag reicht. Es stehen die Lohn- und Gehaltsgruppen drin. Du mußt dann wissen wie Dein Job eingruppiert ist. Die Lohn- und Gehaltsgruppen werden im allgemeinen vom Betriebsrat mit dem Arbeitgeber ausgehandelt und in Betriebsvereinbarungen festgeschrieben. Gibt es keinen Betriebsrat setzt der Arbeitgeber die Lohngruppe fest. Dann mußt Du Dir die eingruppierung im Personalbüro besorgen.

Christian

Gruß Michael

Eine Veränderung des Gehalts ist nicht besprochen worden, also gilt die alte Regelung weiter. Der Vertrag hat womöglich gar nicht geändert, je nach dem, was als Tätigkeit im Vertrag steht.

Christian.

Woher krieg ich nen Tarifvertrag und steht da vieleicht etwas
drin ?

– Wenn der TV auch für Dich gilt (bist Du in der Gewerkschaft und Dein AG im AG-Verband? Ist er allgemeinverbindlich? Wird im AV ausdrücklich darauf hingewiesen?), könnte dort etwas stehen. Ist aber eher unwahrscheinlich, da es sich hier um eine Änderungskündigung handelt. Vielleicht findet sich aber im TV (oder auch im AV) die Klausel, daß eine Änderung des AV der Schriftform bedarf, um wirksam zu werden. Dies wäre konstitutiv und somit sowohl die Versetzung als auch die geringere Vergütung unabhängig von Absprachen unwirksam. Wenn dem so ist, relativieren sich meine weiter unten gemachten Aussagen natürlich!. Den TV muß Dir, wenn er gilt, Dein AG vorlegen können. Ansonsten natürlich: Gewerkschaft.

Vorausgesetzt die Klausel, daß eine Änderung des AV der Schriftform bedarf, um wirksam zu werden, existiert nicht:

Ich habe innerhalb unseres Betriebes die Stelle gewechselt.Vom
Handwerklichen ins Lagerwesen.
Das war auch mit dem Chef so besprochen nachdem ich extreme
Rückenprobleme hatte.Er hatte es mir sogar angeboten.

– Hierbei handelt es sich eindeutig um eine Änderungskündigung. Inhalt ist der Wechsel des Arbeitsorts. Diese ist konkludent geschlossen und somit wirksam geworden.

Nun arbeite ich dort nen Monat,es kommt die abrechnung,und
mein ehmaliger Abrechnungssatz wurde geändert.
Früher lief es auf Stundenmässiger abrechnung,nun wurde ich
einfach mit Festgehalt abgefertigt.

– Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Änderungskündigung. Allerdings ist es eine einseitige. Da Du dieser nicht zugestimmt hast, ist das Vorgehen nicht rechtens. Den Differenzbetrag kannst Du schriftlich anmahnen. Das Gehalt steht Dir zu. Dein AG muß Dir eine schriftliche Änderungskündigung aussprechen, welche Du ablehnen, zustimmen, unter Vorbehalt zustimmen kannst. Eine Änderungskündigung ist eine ganz normale Kü, bei gleichzeitigem Angebot, das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzuführen. Lehnst Du ab, bist Du gekündigt, kannst aber Küschutzklage erheben (3 Wochen ab Zugang der Kü). Stimmst Du zu, gilt das Arbeitsverhältnis unter den neuen Bedingungen als abgemacht. Stimmst Du unter Vorbehalt zu, arbeitest Du unter den neuen Bedingungen weiter, während Du die Kü beim Arbeitsgericht auf ihre Rechtmäßigkeit untersuchen läßt.

„Ja das ist halt so,ist ja auch ne andere Stelle“ kam aus der
Buchhaltung.

– Papperlapapp. „Das ist halt so“ ist eine typische „Büro-Antwort“. Hat mit Recht aber nix zu tun.

Ich finds nur dreist das die das ganze um 300 DM im Schnitt zu
meinem vorherigen Verdienst kürzen,und es nichtmal nötig
halten mir davon was zu sagen.Weder der Chef noch aus der
Buchhaltung kam eine änderung.

– Siehe oben.

Können die das einfach machen ? Oder auf wieviel habe ich
anspruch ? In dem Laden bin ich nun seit rund 7 Jahren (incl.
Lehre) wobei jetzt seit 6 Wochen in dem neuen Bereich.

– Siehe oben.

Alles Gute.
Gruß,
LeoLo