Christian.
Woher krieg ich nen Tarifvertrag und steht da vieleicht etwas
drin ?
– Wenn der TV auch für Dich gilt (bist Du in der Gewerkschaft und Dein AG im AG-Verband? Ist er allgemeinverbindlich? Wird im AV ausdrücklich darauf hingewiesen?), könnte dort etwas stehen. Ist aber eher unwahrscheinlich, da es sich hier um eine Änderungskündigung handelt. Vielleicht findet sich aber im TV (oder auch im AV) die Klausel, daß eine Änderung des AV der Schriftform bedarf, um wirksam zu werden. Dies wäre konstitutiv und somit sowohl die Versetzung als auch die geringere Vergütung unabhängig von Absprachen unwirksam. Wenn dem so ist, relativieren sich meine weiter unten gemachten Aussagen natürlich!. Den TV muß Dir, wenn er gilt, Dein AG vorlegen können. Ansonsten natürlich: Gewerkschaft.
Vorausgesetzt die Klausel, daß eine Änderung des AV der Schriftform bedarf, um wirksam zu werden, existiert nicht:
Ich habe innerhalb unseres Betriebes die Stelle gewechselt.Vom
Handwerklichen ins Lagerwesen.
Das war auch mit dem Chef so besprochen nachdem ich extreme
Rückenprobleme hatte.Er hatte es mir sogar angeboten.
– Hierbei handelt es sich eindeutig um eine Änderungskündigung. Inhalt ist der Wechsel des Arbeitsorts. Diese ist konkludent geschlossen und somit wirksam geworden.
Nun arbeite ich dort nen Monat,es kommt die abrechnung,und
mein ehmaliger Abrechnungssatz wurde geändert.
Früher lief es auf Stundenmässiger abrechnung,nun wurde ich
einfach mit Festgehalt abgefertigt.
– Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Änderungskündigung. Allerdings ist es eine einseitige. Da Du dieser nicht zugestimmt hast, ist das Vorgehen nicht rechtens. Den Differenzbetrag kannst Du schriftlich anmahnen. Das Gehalt steht Dir zu. Dein AG muß Dir eine schriftliche Änderungskündigung aussprechen, welche Du ablehnen, zustimmen, unter Vorbehalt zustimmen kannst. Eine Änderungskündigung ist eine ganz normale Kü, bei gleichzeitigem Angebot, das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzuführen. Lehnst Du ab, bist Du gekündigt, kannst aber Küschutzklage erheben (3 Wochen ab Zugang der Kü). Stimmst Du zu, gilt das Arbeitsverhältnis unter den neuen Bedingungen als abgemacht. Stimmst Du unter Vorbehalt zu, arbeitest Du unter den neuen Bedingungen weiter, während Du die Kü beim Arbeitsgericht auf ihre Rechtmäßigkeit untersuchen läßt.
„Ja das ist halt so,ist ja auch ne andere Stelle“ kam aus der
Buchhaltung.
– Papperlapapp. „Das ist halt so“ ist eine typische „Büro-Antwort“. Hat mit Recht aber nix zu tun.
Ich finds nur dreist das die das ganze um 300 DM im Schnitt zu
meinem vorherigen Verdienst kürzen,und es nichtmal nötig
halten mir davon was zu sagen.Weder der Chef noch aus der
Buchhaltung kam eine änderung.
– Siehe oben.
Können die das einfach machen ? Oder auf wieviel habe ich
anspruch ? In dem Laden bin ich nun seit rund 7 Jahren (incl.
Lehre) wobei jetzt seit 6 Wochen in dem neuen Bereich.
– Siehe oben.
Alles Gute.
Gruß,
LeoLo