ich bin seit 06/2000 bei meinem jetzigen Arbeitgeber. Ich bin dort im Vertrieb angestellt.
In meinem Vertrag ist ein Absatz, aus dem hervorgeht, daß mir bis zu 10 Überstunden im Monat gestrichen werden, soweit ich welche mache.
Ist das in Ordnung? Ein Bekannter meinte, daß dieses Sittenwidrig sei, und ich dagegen ohne Probleme angehen könnte. Hat er Recht???
Sittenwidirg ist es nicht, da dieser Passus durchaus „üblich“ ist. Gerade in höheren Positionen werden Überstunden gar nicht mehr bezahlt sondern erwartet und direkt im Gehalt mit angerechnet!
Aha, also meist bei höheren Positionen. Ist das aber bei jeder Position ok? Ich bin nur einfacher Vertriebler.
Kann ich mich trotzdem im Nachhinein dagegen wehren?
Sonny
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meiner Meinung nach ist dies ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz. Danach sind Überstunden auszugleichen.
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Es zählt ohnehin die höhere Rechtsquelle. So solltest Du nachsehen ob es einen gültigen Tarifvertrag oder eine gültige Betriebsvereinbarung gibt.
Arbeit ohne Bezahlung gibt es nicht. So kann in Deinem Arbeitsvertrag zwar drinstehen, das Überstunden mit Deinem Bruttogehalt abgegolten sind, dann muß es sich aber im Gehalt bemerkbar machen. Es muß also höher wie Normalerweise sein.
Desweiteren hebelt ein solcher Vertrag nicht das Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrats aus, wenn Ihr einen habt. Der Betriebsrat muß also Überstunden zustimmen.
Im übrigen könnte diese Klausel durchaus Sittenwidrig nach § 138 BGB sein. Das sollte allerdings ein Experte vor Ort beurteilen, der diesen Vertag vor sich liegen hat und alle Bedingungnen kennt.
Viele Antworten bisher, aber keine Klärung. Das ist allerdings auch nicht so einfach mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten. Also rollen wir die Rechtslage einmal auf:
In meinem Vertrag ist ein Absatz, aus dem hervorgeht, daß mir
bis zu 10 Überstunden im Monat gestrichen werden, soweit ich
welche mache.
Ist das in Ordnung?
– Zunächst die Standardantwort: kommt drauf an:smile:
Die von Dir angeführte arbeitsvertragliche Regelung ist durchaus üblich, wenn auch umstritten, aber keinesfalls(!) per se verboten! Mit dem Arbeitszeitgesetz hat das zunächst nichts zu tun. Liegt ein Tarifvertrag vor, ist es eigentlich relativ einfach. Findet eine übertarifliche Bezahlung statt, so ist der Passus so lange rechtens, als die Vergütung ebenso hoch oder höher als die vergleichbare Bezahlung nach Tarifgehalt, zzgl. Überstunden ist. Soll heißen: angenommen, der Einfachheit halber, Du würdest laut Tarif 3000,-DM verdienen und eine Überstunde ist 50,-DM „wert“. Dann müßte Dein Gehalt bei der von Dir angegebenen Vertragsklausel (inkl. 10 Überstunden) mindestens 3500,- DM betragen. Alles darunter ist unwirksam. Das macht ja auch Sinn, da es sich sonst um untertarifliche Bezahlung handelt. Aus Deinem Text habe ich jetzt mal geschlussfolgert, daß bei Dir ein TV gilt (oder habe ich da überinterpretiert?). Aber auch, wenn kein TV gilt, kann man diese „Grundformel“ anwenden. Es ist dann immer nur schwierig, den Grundwert zu ermitteln, da Verträge frei ausgehandelt werden können. Aber auch hier gibt es Richtlinien. In solchen Fällen sollte man aber einen RA einschalten. Ein Arbeitgeber ist immer gut damit beraten, im Arbeitsvertrag den „Extra“-Gehaltsbestandteil, der die Überstunden abdecken soll, seperat aufzuführen.
und ich dagegen ohne Probleme angehen
könnte. Hat er Recht???
– Ohne Probleme? Nein. „sittenwidrig“ ist es schon gar nicht… Es sei denn, die Rechtslage ist eindeutig (siehe oben: Mindesttarifgehalt und keine Mehrvergütung).
Wenn Deine Position nicht vom Tarifvertrag erfaßt ist (keine „Vertriebler“ im Gehaltstarif erfaßt, auch nicht durch Oberbegriffe), bist Du ein außertariflicher Angestellter, wenn sie erfaßt ist, aber Du mehr Geld bekommst, ein übertariflicher (genauer: übertariflich bezahlter) Angestellter. In beiden Fällen kann die Klausel vereinbart werden, im letzteren Fall jedenfalls dann, wenn das Tarifgehalt plus 10 Überstunden immer noch unter deinem Gehalt gem. Anstellungsvertrag liegt.