630,- DM Job

Hallo!

Ich hab das Archiv durchforstet, aber leider keine befriedigende Antwort gefunden. Ich würde gerne nebenbei arbeiten, aber bevor ich mich auf die Suche mache, habe ich noch ein paar Fragen.

Dazu ein paar Hintergrundinfos:
Ich arbeite voll bei Steuerklasse 2, 1/2 Kind. Mein AG hat prinzipiell nichts gegen einen Nebenjob.
Als ich noch arbeitslos war, hatte ich einen Freistellungsantrag gestellt und auch bekommen, durfte aber nur bis 315,- DM dazuverdienen. Alles drüber wurde mir vom Arbeitslosengeld abgezogen. Jetzt verdiene ich wesentlich mehr und werde wohl keine Freistellung bekommen (nehme ich an).

Wie ist das jetzt? Habe ich im Nebenjob dann Steuerklasse 5 mit horrenden Abzügen oder wie geht das?
Und wie hoch ist die Einkommensgrenze bei einer Freistellung?

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruss Kyra

Wie ist das jetzt? Habe ich im Nebenjob dann Steuerklasse 5
mit horrenden Abzügen oder wie geht das?
Und wie hoch ist die Einkommensgrenze bei einer Freistellung?

Einkommensgrenzen gibt es nur bei Sozialleistungen, bei einem Nebenjob neben einer Haupttätigkeit kommt es nur auf die mögliche Beeinträchtigung der letzteren an. Wenn also die Tätigkeit mehr als 15 Wochenstunden ausmacht, Ruhezeiten gefährdet sind (nächtliches Taxifahren) oder sonstwie gesundheitsgefährdend sind, darf der Arbeitgeber des Hauptjobs diese bei Vereinbarung einer Klausel, wonach Nebentätigkeiten der Genehmigung des Arbeitgebers bedürfen, untersagen.

Hinsichtlich Steuer und Sozialversicherungsabzügen gelten seit 2000 neue Bestimmungen.

Für den Nebenjob ist eine zweite Lohnsteuerkarte Klasse 6 vom Ordnungsamt anzufordern. Entweder das Arbeitsverhältnis wird pauschal versteuert, dann trägt der Arbeitgeber die Steuer oder es wird normal über Klasse 6 abgerechnet. Für den Arbeitgeber ist natürlich letzteres günstiger. Hinzu kommen dann noch Sozialversicherungsbeiträge.

Du mußt also mit erheblichen Abzügen rechnen.