GbR oder Partnergesellschaft?

Von: , Frage gestellt am Sa, 27. Nov 1999

Eigentlich haben mein Partner und ich uns für eine GbR entschieden. Doch jetzt haben wir von einer Partnergesellschaft gehört, die die gleichen Rechte und Pflichten wie die GbR hat, jedoch müssen die Gesellschafter nicht solidarisch, sondern nur für die von ihnen selbst eingegangenen Verbindlichkeiten privat haften. Weiß jemand mehr darüber? Was ist wohl besser, wenn man eine Werbeagentur aufmachen möchte?

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 42 Minuten hilfreich
    Re: GbR oder Partnergesellschaft?

    Hallo Pfeff,
    meinst Du etwa eine GbRmbH ? Gelesen hab ich sowas auch schon, kann mir aber nicht vorstellen, wie das funktionieren soll!
    Was heißt "nicht solidarisch haften sondern jeder nur für seine Verbindlichkeiten" ?
    Das gilt vielleicht für den privaten Bereich eines jeden Gesellschafters, aber wie sieht es bei einer Alleinvertretungsbefugnis aus ? Wenn einer der Partner im Namen der Gesellschaft Verträge eingeht, haftet der andere Gesellschafter automatisch mit! Oder soll generell gemeinsam gehandelt werden ? Wie das wieder praktisch funktionieren soll kann ich mir nicht vorstellen. Denk mal an Krankheit, Urlaub oder Konfliktsituation z.B. nach Meinungsverschiedenheiten.
    Ich spreche aus leidvoller praktischer Erfahrung, war 5 Jahre in einer GbR, die dann ( wie auch sonst ) in Unfrieden endete und eine Prozeßlawine in Gang setzte.
    Da lernst du dann das Problem der Nachhaftung kennen, wenn Dein ehemaliger Partner nicht zahlt! Überleg dir das gut...

    MfG
    Ralf Karnowsky

    • Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
      Danke

      Ihr habt mir sehr geholfen. Aber noch eine Frage, an Dich Ralf. Welche Form würdest Du denn empfehlen? Ich spreche aus leidvoller praktischer
      Erfahrung, war 5 Jahre in einer GbR, die
      dann ( wie auch sonst ) in Unfrieden
      endete und eine Prozeßlawine in Gang
      setzte.
      Da lernst du dann das Problem der
      Nachhaftung kennen, wenn Dein ehemaliger
      Partner nicht zahlt! Überleg dir das
      gut...

      MfG
      Ralf Karnowsky

      • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
        Re: Danke

        Ihr habt mir sehr geholfen. Aber noch
        eine Frage, an Dich Ralf. Welche Form
        würdest Du denn empfehlen?
        Hallo Pfeff,
        das ist leider nicht so leicht zu beantworten! Wenn Ihr das Gründungskapital von 50.000 € aufbringen könnt, wäre die kleine AG eine sinnvolle Alternative:
        1. Die Haftung ist auf die Summe beschränkt
        2. Die Aufteilung der Aktien kann von von Anfang an entsprechend den Gründungsanteilen der Gesellschafter erfolgen.
        3. Bei Bedarf kann man sich durch eine Privatplacierung seiner Aktien einfach fremdfinanzieren, ohne Bank!
        4. Die Aktien können als Sicherheit für einen aufzunehmenden Kredit bei einer Bank hinterlegt werden.
        5. Durch die Kontrollmechanismen Aktionäre-Aufsichtsrat-Vorstand sind eventuelle Streitigkeiten nicht nur zwischen zwei Gesellschaftern zu schlichten, sondern automatisch durch Mehrheiten

        ...ich könnte noch weitere Vorteile aufzählen, muß jetzt aber los...schick mir bei Interesse eine Mail!

        MfG
        Ralf Karnowsky

  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: GbR oder Partnergesellschaft?

    Was auch immer mit haftungsbeschränkender "Partnergesellschaft" gemeint sein soll, kann es das als Rechtsform einer Firma nicht geben. Das wäre eine "GbRmbH" und die ist ein Widerspruch in sich. Mit wem hat es da die Bank, der Vermieter, ein Kunde, ein Lieferant zu tun? Überhaupt der ganze Unfug mit der Haftungsbeschränkung: In der Praxis greift das nicht, auch bei einer GmbH nicht. Abgesehen von eher Peanutsbeträgen wird Gläubiger in erster Linie eine Bank sein. Unabhängig von der gewählten Rechtsform läßt die sich von Euch eine selbstschuldnerische Bürgschaft unterschreiben.
    Wenn Ihr keine Lust auf hohen Gründungsaufwand und Formalismus habt und gleichberechtigte Partner seid, ist die GbR eine vernünftige Wahl. Auf Dauer ist dabei u. U. das menschliche Risiko schwer kalkulierbar. Bei ernsthaften Streitigkeiten kann es die Hölle werden, das Unternehmen und die ganze Existenz gefährden. Es ist deshalb dringend anzuraten, daß Ihr ein paar Dinge von vornherein untereinander vertraglich regelt, ähnlich wie in einem Ehevertrag. Das ist zwar im Außenverhältnis belanglos, kann aber im Streitfall für klarere Verhältnisse sorgen.
    Laßt Euch von einem Rechtsanwalt/Notar beraten. Sicher hat der Mustervereinbarungen einer anderen GbR, die als Anregung dienen könnten.

    Gruß

    Wolfgang

  3. Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
    Re: GbR oder Partnergesellschaft?

    Die Partnerschaftsgesellschaft hat unter anderen folgende zwei Eigenschaften (dabei ist Eigenschaft 1 mit Vor- und Nachteilen behaftet; Eigenschaft 2 nur von Vorteil):

    Eigenschaft 1:
    Sie kann nur von Angehörigen der Freien Berufe gegründet werden. Das Gesetz zur Partnerschaftsgesellschaft listet dazu einen Freiberufler-Katalog auf. Dazu gehört die Hebamme bis hin zum Fluglotsen. Im Fall der Werbeagentur wäre günstig, wenn Ihr ein Wirtschaftsstudium hättet: BWL FH, BWL BA, BWL Uni, VWL Uni, Ökonomie Uni, Wirtschaftswissenschaften Uni; um die wichtigsten zu nennen. Damit erfüllt ihr das Kriterium "Beratende Volks- u. Betriebswirte". Vgl. Gesetz!
    Vorteil: Konkurrenzschutz vor Laien, die eben keine Partnerschaftsgesellschaft gründen dürfen.
    Nachteil: Man muss betreffenden Bildungsnachweis haben.

    Eigenschaft 2:
    Die Partnerschaftsgesellschaft wird in ein öffentliches, amtliches Partnerschaftsregister eingetragen. So etwas ist später einmal via Internetanbindung für alle abgreifbar! Zukunft! Für GbRs gibt es ein solches Register nicht.

    Bei weiteren Fragen zur Rechtsform sollten Sie sich an eine IHK wenden.

    MfG

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