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Re: GbR oder Partnergesellschaft?
Was auch immer mit haftungsbeschränkender "Partnergesellschaft" gemeint sein soll, kann es das als Rechtsform einer Firma nicht geben. Das wäre eine "GbRmbH" und die ist ein Widerspruch in sich. Mit wem hat es da die Bank, der Vermieter, ein Kunde, ein Lieferant zu tun? Überhaupt der ganze Unfug mit der Haftungsbeschränkung: In der Praxis greift das nicht, auch bei einer GmbH nicht. Abgesehen von eher Peanutsbeträgen wird Gläubiger in erster Linie eine Bank sein. Unabhängig von der gewählten Rechtsform läßt die sich von Euch eine selbstschuldnerische Bürgschaft unterschreiben.
Wenn Ihr keine Lust auf hohen Gründungsaufwand und Formalismus habt und gleichberechtigte Partner seid, ist die GbR eine vernünftige Wahl. Auf Dauer ist dabei u. U. das menschliche Risiko schwer kalkulierbar. Bei ernsthaften Streitigkeiten kann es die Hölle werden, das Unternehmen und die ganze Existenz gefährden. Es ist deshalb dringend anzuraten, daß Ihr ein paar Dinge von vornherein untereinander vertraglich regelt, ähnlich wie in einem Ehevertrag. Das ist zwar im Außenverhältnis belanglos, kann aber im Streitfall für klarere Verhältnisse sorgen.
Laßt Euch von einem Rechtsanwalt/Notar beraten. Sicher hat der Mustervereinbarungen einer anderen GbR, die als Anregung dienen könnten.
Gruß
Wolfgang