kündigungsfrist?

Von: , Frage gestellt am So, 28. Nov 1999

arbeitnehmer, seit 12 jahren bei der selben firma (davon 6 vor vollendung des 25 lebensjahres) möchte kündigen.

frage:
welche frist muss ich einhalten?

gruss und dank

hans

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
    Re: kündigungsfrist?

    Tipp: Übersicht über das Arbeitsrecht
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    Juni 1997 oder neuer, ca 20 DM

    Bestell-Nr K 702
    e-mail: [E-Mail-Adresse entfernt]

    Im allgemeinen gilt das Bürgerliche Gesetzbuch, $ 622

    Für die Kündigung durch den Arbeitgeber gilt dort z.B. nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit: 5 Monate zum Monatsende.

    Diese Regelung ist oft für beide Seiten vereinbarter Vertragsstand.

    Aber im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag kann etwas anderes vereinbart sein.

    ok ? bko [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
    Re: kündigungsfrist?

    Hallo Hans,

    wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, musst Du 4 Wochen zum Monatsende Kündigungsfrist einhalten (also jetzt <Ende November> zum 31. Dezember).

    Munter bleiben


    Hubert

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      habt dank ...

      nach §622 macht das also bei einer kuendigung im dezember den 31.01.2000 als stichtag!
      stimmt hoffentlich ;`)

      cu

      hans [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: kündigungsfrist?

    Hallo Hans,
    wenn Du kündigen willst und die Frist im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder die gesetzliche Frist ist für Deine Planung zu lang, solltest Du erwägen, mit Deinem Arbeitgeber zu reden. Nur in seltenen Fällen wird er Dir einen Stein in den Weg legen. Der Arbeitgeber hat i.d.R. kein Interesse daran, einen Mitarbeiter, der gehen will, mit aller Macht daran zu hindern.

    Gruß

    Wolfgang

  4. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: kündigungsfrist?

    Hi Hans,

    meine Vorschreiber gingen bisher nur von den gesetzlichen Fristen aus. Falls für Deinen Job aber ein Tarifvertrag besteht, dann gelten natürlich die Regeln aus diesem.

    Ciao

    Uwe [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
      Re^2: Ergänzung

      dazu ist natürlich noch eine geltende Betriebsvereinbarung o. ä., die natürlich niemals zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgeschlossen worden ist.
      Gruß Quirli

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