sind 6 Monate in der IT-Branche für Einsteiger
(Diplom-Inform.) eine übliche Kündigungsfrist?
Ich finde das arg lang.
Wer hat Erfahrungen? Wie hoch steht die Wahrschein-
lichkeit, per Nachverhandlung das auf z.B. 3 Monate
zu reduzieren?
sind 6 Monate in der IT-Branche für Einsteiger
(Diplom-Inform.) eine übliche Kündigungsfrist?
Ich finde das arg lang.
Wer hat Erfahrungen? Wie hoch steht die Wahrschein-
lichkeit, per Nachverhandlung das auf z.B. 3 Monate
zu reduzieren?
Chris.
„üblich“ ist immer relativ. In jedem Falle ist es eine zulässige Küfrist. Es ist doch auch zu Ihrem Vorteil, da die Küfrist ja auch für Ihren AG gilt. Natürlich können Sie versuchen, eine geringere Frist auszuhandeln. Ich persönlich würde Sie als AG dann aber - wenn ich die Auswahl habe - nicht mehr einstellen. Sieht nicht gerade danach aus, als wollten Sie unbedingt lange bleiben…
Alles, was recht ist, aber 6 Monate sind schon recht heftig. Man darf hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen: Die Interessenlagen von AG und AN sind doch recht unterschiedlich.
Für den AN ist es wichtig, sich eine gewisse Flexibiliät zu bewahren und seine berufliche Laufbahn innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens entsprechend der persönlichen Karriereplanung oder auch wechselnden Lebenssituationen anpassen zu können. Die heutige Schnelllebigkeit in allen Bereichen des Lebens erfordert dies nun einmal. Der AG ist nach Ablauf der Probezeit im Normalfall hingegen ohnehin sehr beschränkt in der Möglichkeit, seinem AN zu kündigen. Von daher profitiert oftmals lediglich der AG von einer ausgedehnten Kündigungsfrist. Ob diese „Ankettung“ des AN allerdings die Motivationslage des Arbeitnehmers fördert, wage ich zu bezweifeln.
Im übrigen sind wohl nicht ohne Grund in allen gängigen Tarifverträgen arbeitnehmerseitige Kündigungsfristen von 2 - 6 Wochen festgeschrieben - und diese Kündigungsfristen bleiben in der Regel für den AN auch konstant, unabhängig von den Jahren der Betriebszugehörigkeit! Auch und gerade als gesuchter Spezialist kann man den Chef in einem ruhigen Gespräch darauf aufmerksam machen, daß man sich mit einer solch langen Kündigungsfrist einfach nicht wohl fühlt. Jeder halbwegs denkende Chef sollte ein Einsehen haben, dass eine vernünftige Karriereplanung so fast unmöglich wird (welches Unternehmen wartet schon ein halbes Jahr, bis ein Bewerber sich freieisen kann?).
Es ist doch auch zu Ihrem Vorteil, da die
Küfrist ja auch für Ihren AG gilt.
zur IT-Branche kann ich nichts sagen. Ich habe aber das Glück, 6 Monate zum Quartalsende als Kündigungsfrist zu haben. D.h. ich kündige jetzt und kann schon zum 1.4. bei meinem neuen Arbeitgeber anfangen.
Insofern ist Dein Fall durchaus nicht unüblich. Aus Arbeitgebersicht sind derartige KF verständlich. Schließlich wird der neue AN auf der Stelle auch lange angelernt.
sind 6 Monate in der IT-Branche für Einsteiger
(Diplom-Inform.) eine übliche Kündigungsfrist?
Ich finde das arg lang.
Ja, ist es auch. Das hat, gerade für einen Berufseinsteiger, mehr Nach- als Vorteile, denn 6 Monate machen einen Wechsel im Rahmen einer Karriere nahezu unmöglich. Natürlich gelten die Fristen für beide Seiten - aber bei einem derzeit sehr gefragten Ausbildungsstand ist das eher uninteressant.
Wer hat Erfahrungen? Wie hoch steht die Wahrschein-
lichkeit, per Nachverhandlung das auf z.B. 3 Monate
zu reduzieren?
Fragen kostet nix, sagt man in Kassel. Der weiter unten gepostete Hinweis scheint mir hilfreich; Du könntest in etwa argumentieren, daß Du Dich am Anfang Deiner beruflichen Laufbahn befindest und Deinem Arbeitgeber nicht gleich einen Knebelvertrag auferlegen möchtest
Meines Wissens ist das sogar unzulässig.
Ich dachte immer, 3 Monate zum Quartalsende seien das Maximum.
Ich lese das mal nach und melde mich dann wieder.
„Üblich“ sind übrigens die genannten 3 Monate zum Quartalsende, in der IT-Branche trifft man immer häufiger auf Verträge mit 4 Wochen zum Monatsende.
Grüße,
Mathias
sind 6 Monate in der IT-Branche für Einsteiger
(Diplom-Inform.) eine übliche Kündigungsfrist?
Ich finde das arg lang.
Wer hat Erfahrungen? Wie hoch steht die Wahrschein-
lichkeit, per Nachverhandlung das auf z.B. 3 Monate
zu reduzieren?