Frage zum Arbeitslosengeld

Da ich def. zum 30. 9. 01 gekündigt habe und erst ab Jan. 02
einen neuen Job habe (aus priv. Gründen) hab ich, die noch nie
arbeitlos war, mal ne „dumme“ Frage: wird das AL-Geld nach dem
letzten Brutto- oder Nettoverdienst berechnet???
Danke schon mal (man sollte so etwas wohl selber wissen…aber…)

LG
H.-D.

Moien!

Das Arbeitlosengeld wird nach dem Bruttogehalt berechnet, aber erstmal solltest du klären, ob du Geld bekommst, denn bei eigener Kündigung bekommst du meines Wissens eine Sperrfrist in der du kein Geld beziehst!

Bernd

Hallo Heidi,

folgenden Text habe ich bei http://www.arbeitsamt.de gefunden:

Das Arbeitslosengeld richtet sich nach dem zuletzt erzielten pauschalierten Nettoentgelt, das sich aus dem versicherungspflichtigen Bruttoentgelt ergibt. Arbeitslose, die mindestens ein Kind im Sinne der Steuervorschriften haben, erhalten einen erhöhten Leistungssatz (67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts; ansonsten 60 Prozent). Die Leistungssätze werden – nach Bruttoentgelten und von der Lohnsteuerklasse abhängigen Leistungsgruppen geordnet – in Tabellen festgelegt.

So weit ich weiß, bekommst du aber, wenn du selbst gekündigt hast, nicht sofort Arbeitslosengeld. Die „Sperrfrist“ kenn ich jetzt aber nicht.

Gruß
Uschi

Nachtrag - Sperrfrist

Hallo Heidi,

ich hab noch einmal ein bisschen rumgesucht…

Also, wenn du Pech hast (und das glaube ich in deinem Fall fast…), kriegst du keine müde Mark vom Arbeitsamt, denn das Arbeitsamt kann eine bis zu 12wöchige Sperrfrist für Arbeitslosengeld verhängen, wenn du selbst gekündigt hast, bzw. einem Auflösungsvertrag zugestimmt hast.

Sieht nicht gut aus für dich, fürchte ich :frowning:(

Gruß
Uschi

PS: such mal über google nach den Begriffen: Arbeitslosengeld und Sperrfrist

…aber für mich schon geregelt. Ich danke Euch beiden!

Einen schönen Tag!
Grüße aus Leipzig
H.-D.

Hallo Uschi,

die Sperrfrist von 12 Wochen (3 Monaten) wird das Arbeitsamt bei Selbstkündigung in jedem Fall verhängen. Schon alleine deswegen, weil Heidi einen neuen Job hat und die Kassen leer sind.

Ausnahme: Wer seinen alten job kündigt, weil er an einer bezahlten Umschschulung des AA teilnimmt, wird nicht durch eine Sperrung bestraft.

Guss Bernhard

Hallo Heidi,

schon etwas spät für eine Antwort, aber wenn du noch nicht beim Arbeitsamt warst…
Eine Freundin von mir hat gute Erfahrung damit gemacht, dass sie dem Arbeitsamt klar machen musste, dass sie kündigen musste. In ihrem Fall war das, weil sie als Nichtraucherin in einem Großraumbüro mit vielen Rauchern arbeiten musste, ein Arzt ihr gesundheitliche Beeinträchtigung durch den Rauch bescheinigt hat etc.

Es kommt dabei allerdings sehr auf deine Art des Vortragens gegenüber dem AA an, da eine Entscheidung darüber, ob bei dir die 12-wöchige Sperrfrist ausgesetzt wird, im Ermessen des Arbeitsamtes, also letztlich des Hansels dir gegenüber, liegt.

Wenn dir etwas Geeignetes einfällt (funktioniert natürlich nicht, wenn du selbst rauchst:smile:) ist es sicher einen Versuch wert, oder?

Viel Glück wünscht dir

Litorino

aber leider, dies kommt bei mir weniger infrage, und genau heute melde ich mich auf dem Arbeitsamt…:wink:)

Zufälle gibts, ich bin einigermaßen zuversichtlich, obwohl ich
um die Sperrfrist wohl auf keinen Fall rumkomme…
LG H.-D.

das mit der sperrfrist wird unterschiedlich gehandhabt. wenn du „wichtige gründe“ für deine kündigung angeben kannst, wirst du von der sperrfrist befreit. z.b. wenn du nachweisen kannst, dass dich die arbeit im wahrsten sinne „krank“ gemacht hat oder du regelmässig 11, 12 stunden oder mehr arbeiten musst. eine bekannte von mir, die selbst gekündigt hat, ist von der sperrfrist befreit worden, da die verhältnisse in dem institut, in dem sie gearbeitet hat, sogar derm arbeitsamt bekannt waren! also: die chancen, die sperrfrist zu umgehen, stehen zwar normalerweise nicht hoch, in bestimmten fällen ist es aber durchaus realistisch (zur not widerspruch einlegen!).

toi toi toi,

tobias

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