Ich habe im Februar Tantiemen und im August einen Bonus für geleistete Arbeit erhalten. Aus verschiedenen Gründen möchte ich wahrscheinlich noch diesen Monat meine Kündigung vorlegen.
Muss ich irgendetwas von diesen Sonderzahlungen zurückzahlen?
Ich habe im Februar Tantiemen und im August einen Bonus für geleistete Arbeit erhalten. Aus verschiedenen Gründen möchte ich wahrscheinlich noch diesen Monat meine Kündigung vorlegen.
Muss ich irgendetwas von diesen Sonderzahlungen zurückzahlen?
Ich habe im Februar Tantiemen und im August einen Bonus für
geleistete Arbeit erhalten. Aus verschiedenen Gründen möchte
ich wahrscheinlich noch diesen Monat meine Kündigung vorlegen.Muss ich irgendetwas von diesen Sonderzahlungen zurückzahlen?
Hallo Richard (=Begrüssung).
Es kommt immer erst einmal auf die vertragliche Grundlage an (AV, TV, BetrV). Handelt es sich ausschließlich um eine Sonderzuwendung, welche eine Leistung in der Vergangenheit belohnt, besteht keine Rückzahlungsverpflichtung. In den meisten Fällen haben diese Zahlungen allerdings Mischcharakter und können an Bedingungen geknüpft sein. Existiert also irgendeine schriftliche Vereinbarung, welche den Rechtsanspruch dieser Bonuszahlung definiert?
Gruß (=freundliche Verabschiedung),
LeoLo
Hallo LeoLo,
sorry, habs versucht so kurz wie möglich zu machen, war auch ganz schön heiß. Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Schriftliche Vereinbarung für die Tantieme gibt es keine. Die war aber wohl wirklich für August 2000 bis März 2001. Aber der Mischcharakter ist wahrscheinlich im Motivationscharakter begriffen.
Für den Bonus gibts was Schriftliches. … erhält für geleistete Arbeit … Sonderzahlung (ganz kurz)… blabla… keine Widerholungsverpflichtung.
Bis bald,
Tschüss Katrin (& Richard)
.
Gruß (=freundliche Verabschiedung),
LeoLo
Hallo Katrin (& Richard)
Schriftliche Vereinbarung für die Tantieme gibt es keine. Die
war aber wohl wirklich für August 2000 bis März 2001. Aber der
Mischcharakter ist wahrscheinlich im Motivationscharakter
begriffen.Für den Bonus gibts was Schriftliches. … erhält für
geleistete Arbeit … Sonderzahlung (ganz kurz)… blabla…
keine Widerholungsverpflichtung.
– Gibt es keine Rückzahlungsverpflichtung, dann muß man auch nichts zurückzahlen. Wenn im AV nichts steht, ist das schon mal gut. Allerdings findet man gerade bei einem „Bonus“ etwas in einer Betriebsvereinbarung. Sollte aber wirklich keine vertragliche Verpflichtung irgendwo festgehalten sein, kannst Du (oder Ihr…) das Geld ausgeben:smile:
Gruß,
LeoLo