Mir ist ein Unternehmen aus eigener Erfahrung bekannt, in dem die Mitarbeiter vermuten, dass die Geschäftsführung/Vorstand sich bereichern bzw. undurchsichtige/unlautere Geschäfts- und Personalführungspraktiken verfolgen.
Meine Frage: Kann gegen so etwas bei einer Art Aufsichtsbehörde (oder wo?) Klage eingereicht werden? Gegen was darf überhaupt geklagt werden?
Da heißt es nun zu unterscheiden. Wer wird geschädigt? Wenn sich der Vorstand bereichert, dann zu wessen Lasten? Wenn die Firma andere Eigentümer als die Geschäftsführung hat, dann muß die eingreifen. Wenn der Staat = Finanzamt zu kurz kommen, dann gebe der anonym der Steuerfahndung (ein Brieferl an das Finanzamt reicht) einen Tip. Wenn die Arbeitnehmer beschissen werden, dann muß der/die Betroffene beim Arbeitsgericht klagen (vorher Rechtsrat einholen!). Wenn das Unternehmen Lebensmittel versaut, dann ist die Stadt/Landratsamt = „Lebensmittelpolizei“ zuständig. Wenn die Krankenkassenbeiträge unterschlagen werden, dann der AOK, Barmer usw. einen Tip geben.
Eine Oberaufsicht über die Betriebe im engeren Sinn gibt es nicht. Es kommt immer darauf an, wer was bescheißt.
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