Neuer Job zum 01.10 - Wieviel Urlaub?

Hallo zusammen!

Ich habe zum 01.10. einen neuen Job. Wie sieht das mit Urlaub aus. Bekomme ich 30 Tage in meinen alten Job (weil über 6 Monate gearbeitet) oder wird das anteilig gerechnet. Also im alten 22,5 und im neuen 7,5 Tage. Wenn ich im alten schon mehr als 22,5 Tage gehabt habe, muss ich die dann „zurückzahlen“???

Kennt sich da jemand aus?

Gruß Claudia

In Deinem neuen Job bekommst Du, soweit ich das aus meiner Firma kenne, den Urlaub anteilsweise, sprich in diesem Falle 7,5 Tage für 2001.

sina

Hallo Claudia,

wenn Du 30 Tage Urlaub bekommst, sollte es bei euch einen Tarifvewrtrag geben, nach denen der Urlaub gewährt wird. Einfach zum Betriebsrat gehen und nachlesen. Möglicherweise ist es auch in Deinem Arbeitsvertrag einzeln geregelt wenn es keine Tarifbindung gibt.
Das mit den über sechs Monate arbeiten und dann den ganzen Urlaub bei dem alten Arbeitgeber zu bekommen gilt für den gestzlichen Urlaub (24 Werktage)

Mit kollegialen Grüßen
Michael

Hallo zusammen!

Ich habe zum 01.10. einen neuen Job. Wie sieht das mit Urlaub
aus. Bekomme ich 30 Tage in meinen alten Job (weil über 6
Monate gearbeitet) oder wird das anteilig gerechnet. Also im
alten 22,5 und im neuen 7,5 Tage. Wenn ich im alten schon mehr
als 22,5 Tage gehabt habe, muss ich die dann „zurückzahlen“???

Claudia.

Der gesetzliche Mindesturlaub von 4 Wochen (24 Tage bei einer 6-Tage-Woche, 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche, usw.) steht in vollem Umfang zu. Alle Tage darüber können per AV, TV, BetrV anteilig gewährt oder ausgeschlossen sein.

Sollte zuviel Urlaub gewährt worden sein, ist das Pech vom AG. Ein TV könnte aber in solchen Fällen eine Rückzahlung von zuviel gezahlten Urlaubsentgeld vorsehen.

Gruß,
LeoLo

Hallo Claudia,

Wenn du bei deinem alten Arbeitgeber schon mehr Urlaub genaommen hast, als dir von anteilig „zusteht“, dann brauchst du den nicht zurückzuzahlen. Allerdings muss dir dein neuer Arbeitgeber dann den Urlaub nicht mehr zusätzlich geben (Sofern er’s weiss).

Ein Beispiel: Du hast nach dem alten wie nach dem neuen Arbeitsvertrag Anspruch auf dreissig Tage im Jahr. Du wechselst zum 30.9. / 1.10. also bleiben 22,5 Tage für den Alten, 7,5 beim neuen AG. Hast du aber schon 26 Tage vor dem Wechsel genommen, kannst du beim Neuen nur noch 4 beanspruchen. (Wie gesagt, wenn der davon weiss!)
So hats mir mal ein alter Personalfuchs erklärt. Das war 1999, aber ich glaube nicht, dass sich die Lage geändert hat:smile:

Gruß

Litorino

Fast!
Hi!

Ein Beispiel: Du hast nach dem alten wie nach dem neuen
Arbeitsvertrag Anspruch auf dreissig Tage im Jahr. Du
wechselst zum 30.9. / 1.10. also bleiben 22,5 Tage für den
Alten, 7,5 beim neuen AG. Hast du aber schon 26 Tage vor dem
Wechsel genommen, kannst du beim Neuen nur noch 4
beanspruchen. (Wie gesagt, wenn der davon weiss!)
So hats mir mal ein alter Personalfuchs erklärt. Das war 1999,
aber ich glaube nicht, dass sich die Lage geändert hat:smile:

Das gilt nur für den gesetzlichen Anspruch von 20 bzw. 24 Tagen.

Grüße
Guido

mmmmhhhhhh!

Also ich habe schon über 22,5 Tage genommen. Aber glaube nicht, dass ich die „zurückzahlen“ muss. Hatte nur gehofft ich hätte einen Anspruch auf 30 Tage… :frowning:( Schaaaade!!

Naja, dann muss ich wohl noch ein bißchen durchhalten! Auf jeden Fall vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß
Claudia

In der Regel…
Hi Claudia!

Also ich habe schon über 22,5 Tage genommen. Aber glaube
nicht, dass ich die „zurückzahlen“ muss.

Gehe einfach mal davon aus, dass Du sie nicht zurück zahlst! Ich weiß, dass es Verträge geben soll, in denen eine solche Regelung gibt - mir ist ein solche Fall allerdings noch nicht „begegnet“.

Hatte nur gehofft ich
hätte einen Anspruch auf 30 Tage… :frowning:( Schaaaade!!

Auch so eine Sache. Der „Normalfall“ ist, dass Dein neuer Arbeitgeber Dir anteilmäßigen Urlaub gibt.
Einige Arbeitgeber fragen allerdings schon, wie viele Tage Du schon genommen hast. Hast Du z.B. schon 26 Tage, dann solltest Du die restlichen 4 noch bekommen.

Wie gesagt: Das ist in den meisten Tarifverträgen - aber halt nicht in allen - so geregelt (zumindest die TV, die ich kenne).

Liebe Grüße
Guido