Die Ateilung, in der ich bisher beschäftigt war, wird Ende Oktober geschlossen. Mein Arbeitgeber will mir nun eine neue Position anbieten. Falls mir diese neue Position nur zu einem geringeren Gehalt angeboten werden sollte, muß ich diese dann trotzdem annehmen oder kann ich auf der gleichen Gehaltshöhe bestehen? Gibt es evtl. „zumutbare“ Gehaltseinschränkungen, die ich akzeptieren müßte?
Hallo Gabi!
Meistens steht im Arbeitsvertrag was dazu. Nämlich, dass man innerhalb des Unternehmens einen neuen Arbeitsplatz zugewiesen bekommen kann. Sieh mal nach, ob Du bei Dir was findest. Meines Wissens darf aber das Gehalt nicht gekürzt werden.
Gruß Claudia
Hallo Gabi,
Gehälter werden immer nach der Position die man ausfüllt bezahlt. Bekommst Du also eine Position die unter Deiner jetzigen eingruppiert ist, kann auch Dein Gehalt gekürzt werden.
Dies setzt allerdings eine Änderungskündigung vorraus, die Du ablehnen oder annehmen kannst. Dabei sind dann die gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten.
Nimmst Du die Änderungskündigung an, hast Du nach der Kündigungsfrist einen Arbeitsplatz mit dem entsprechendem Gehalt. Nimmst Du die Änderungskündigung nicht an, kannst Du evtl. ganz gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass für Dich kein weiterer Arbeitsplatz vorhanden ist.
Eine weitere Möglichkeit wäre, den neuen Arbeitsvertrag unter vorbehalt einer gerichtlichen Überprüfung anzunehmen. Dann hast Du den Ersatzarbeitsplatz sicher, dass Arbeitsgericht überprüpft dann allerdings, ob es keine andere Möglichkeit in Deinem Betrieb gegeben hat.
Du solltest auf jeden Fall, wenn vorhanden mit dem Betriebsrat, Dich nach einer gleichwertigen Stelle in Deinem Betrieb umsehen und Deinem Arbeitgeber diese Arbeitsstelle vorschlagen. Lehnt er dies ab und setzt Dich auf einen niedriger eingestuften Arbeitsplatz, hat der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht schlechtere Karten.
Mit kollegialen Grüßen
Michael