GmbH-Gesellschafter und weiterhin Arbeitnehmer

Hallo Experten,

ich arbeite als Angestellter in einem Industrieunternehmen, das zum Einflussgebiet der IG-Metall gehört.

Wenn ich mich nebenbei als Gesellschafter an einer GmbH beteiligen will (finanziell, keine direkte Tätigkeit für dieses Unternehmen), wie muß ich das bei meinem Arbeitgeber anmelden ? Die GmbH ist ein Handwerksbetrieb in einer Branche, mit der mein Arbeitgeber nicht im entferntesten zu tun hat.

Im Arbeitsvertrag steht:
„Die Übernahme oder Fortsetzung einer nebenberuflichen Erwerbstätigkeit bedarf der vorherigen Zustimmung der Firma“

Da es sich um eine finanzielle Beteiligung handelt, stellt sich die Frage, ob eine Genehmigung oder Meldung überhaupt nötig ist ?
(ein Aktionär muß seinem Arbeitnehmer ja auch nicht melden, welche Aktien er kauft ?)

Danke schonmal im Voraus !

Grüsse

Sven

ein Aktionär muß seinem Arbeitnehmer ja auch nicht melden,
welche Aktien er kauft

Hallo Sven,

es geht Deinen Arbeitgeber nichts an, was Du mit Deinem privaten Geld treibst. Du kannst Dich ohne irgendwelche Rücksichtnahmen an beliebigen Betrieben beteiligen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

tausend Dank für effizient knappe Antwort (manchmal sagt ein Satz alles…).

Wie ist eigentlich die Lage, wenn ich zusätzlich Weisungsbefugnisse gegenüber dem Personal oder auch Vertretungsvollmacht gegenüber Lieferanten usw. hätte oder noch heftiger, Geld dabei verdienen würde (nicht nur GmbH-Ausschüttungen). In meinem Fall ginge es hauptsächlich um Beratung im Bereich Kostenrechnung / Controlling (freiberuflich, da Ing.-Titel vorhanden).

Grüsse

Sven

Wie ist eigentlich die Lage, wenn ich zusätzlich
Weisungsbefugnisse gegenüber dem Personal oder auch
Vertretungsvollmacht gegenüber Lieferanten usw. hätte oder
noch heftiger, Geld dabei verdienen würde (nicht nur
GmbH-Ausschüttungen). In meinem Fall ginge es hauptsächlich um
Beratung im Bereich Kostenrechnung / Controlling
(freiberuflich, da Ing.-Titel vorhanden).

Hallo Sven,

meinen Rat mußt Du mit Vorsicht genießen, denn ich bin kein Jurist. Hier sehe ich aber schon einen Konflikt mit Deinem Arbeitsvertrag, wenn Du die Sache nicht anzeigst und genehmigen läßt. Hintergrund solcher Vereinbarungen ist, daß Du Deine GANZE Arbeitskraft in den Dienst Deines Brötchengebers stellst. Wenn es aber tatsächlich nur eine Nebentätigkeit mit vertretbar geringem Zeitaufwand ist, wird es für Deinen AG keinen Grund geben, Dir Probleme zu machen. Hole Dir die Zustimmung. Geheimniskrämerei ist nur unnötig anstrengend.

Gruß
Wolfgang

Hi!

Also ich wäre hier vorsichtig mit Aussagen wie oben getroffen.
Als Gesellschafter einer GmbH mit Arbeitvertrag gehe ich mal davon aus, daß Du hiermit einer der Geschäftsführer sein möchtest.
Geschäftsführer sind Angestellte der GmbH.
D.h., Du würdest hier relativ eindeutig eine Nebentätigkeit ausüben, die Du Deinem AG auch melden musst.
Da die Nebentätigkeit als Geschäftsführer (was allein schon für mich ein Widerspruch ist) sehr zeitaufwendig und verantwortlich ist, würde ich Dir das als AG niemals genehmigen, da hierbei gar nicht ausreichen Zeit bleiben KANN, Deinen alten Job och ordentlich auszufüllen.

Daher solltest Du das auf alle Fälle mit Deinem AG besprechen.

Anders sieht das aus, wenn Du Dich in einer GmbH & Co. KG als Komplementär engagierst.
Hier bist Du quasi ein stiller Teilhaber, der am aktiven Tagesgeschäft nicht teilnimmt, sondern nur seinen Anteil an Kapital mit einbringt. Du hast dann lediglich das Recht, Bücher einzusehen und Anteilsverkäufe zu beeinflussen, mehr jedoch nicht.
So etwas geht auch in der Tat Deinen AG nichts an.

Grüße,

Mathias

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